Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Seite 3, 4 und 5 -> "ORGANSPENDE + HIRNTOD-LÜGE" (Gewalt)

Don Camillo, Wednesday, 24.04.2019, 01:39 (vor 1823 Tagen) @ Don Camillo

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PROZEDERE

1. In Deutschland gibt es seit ein paar Jahren sogenannte "Transplantationsbeauftragte" der DSO (Deutsche Stiftung für Organtransplantation). Sie werden als Koordinatoren in die Kliniken gerufen oder sind dort fest angestellt, in größeren Klinken sogar mehrere. Sie passen auf, dass die Ärzte auf den Intensivstationen auch genügend "Spender" melden! Sie treffen möglichst früh, d.h. noch vor der Feststellung des Hirntods (und möglicherweise auch vor Benachrichtigung der Angehörigen) die nötigen organisatorischen Vorkehrungen. Dazu gehört auch der Kontakt zur Organdatenbank in Holland für acht Länder (Benelux, Deutschland, Österreich, Ungarn, Slowenien, Kroatien) zwecks Übermittlung der Untersuchungsergebnisse und Vermittlung an einen passenden Empfänger. Es bestehen Vernetzungen mit weiteren Ländern; Skandinavien und das Baltikum haben einen je eigenen Verbund; Frankreich, Spanien und Portugal kooperieren; die Schweiz und Großbirtannien haben eine nationale Zuteilungsstellen.

2. In keinem der Länder von Eurotransplant, gelten die gleichen Bestimmungen wie in Deutschland, die aber mit Tricks umgangen werden. In allen angeschlossenen Ländern außer in Slowenien werden auch Organe nach Herzstillstand entnommen, was in der BRD verboten ist. Eurotransplant dürfte also so gut wie kein Organ nach Deutschland vermitteln. Die Ärzte selbst sind aber gegenüber Spenden nach Herzstillstand nicht abgeneigt. Alle wichtigen Merkmale von Patienten werden in die zentrale Datenbank eingegeben. Sobald ein Spender gefunden ist, werden auch dessen Merkmale eingespeist. Dann beginnt das Rennen gegen die Zeit. Mittels eines komplexen Computerprogramms wird für jedes verfügbare Organ eine Matchliste erstellt. Was wirklich geschieht, ist schwer nachprüfbar, denn erstens befindet sich Eurotransplant in Holland und unterliegt nicht deutscher Gesetzgebung, und zweitens dürfen die Details der zentralen Datenbank aus den 78 Transplantationszentren in den Mitgliedsstaaten wegen der Trennung von Spende, Verteilung und Transplantation aus Datenschutzgründen nicht zusammen geführt werden. Der Jurist Prof. W. Waldstein: "Diese Manipulationen zeigen die völlige Gewissenlosigkeit des Vorgehens. Die Transplantationsmedizin zeigt zweifellos mafiöse Züge."

3. Schon der erwartete Hirntod reicht aus, dass am Patienten qualvolle Untersuchun­gen durchgeführt werden, die ausschließlich dem Empfänger dienen. Dabei glauben die Angehörigen noch, dass es sich dabei um Maßnahmen zum Wohle des Patienten handelt und klammern sich an letzte Hoffnungen, dass alles Menschenmögliche getan wird. Die sogen. "Spenderkonditionierung" (Aufrechterhaltung der Organfunktionen zwecks Explantation) ist ein fremdnütziger Eingriff und beginnt bereits vor dem Endstadium, weil der Patient bei der Hirntoddiagnostik frei von Analgetika, Sedativa und Muskelrelaxantien sein muss. Diese Medikamente werden also bereits bei Verdacht auf Hirntod oder sogar schon bei ungünstiger, aussichtsloser Prognose abgesetzt. 24 Stunden vor den Hirntod-Tests sollte die Medikation gestoppt werden, damit die Resultate nicht beeinflusst werden. Ist der Hirntod einmal diagnostiziert, ist der Mensch nach Gesetz "ganz tot" (was eine Lüge ist), egal ob diese Kriterien nach einer eventuellen Besserung nicht mehr zutreffen. Dann bekommt er wieder Medikamente, aber bloß um seine Organe für die Explantation zu präparieren; man ist nur noch auf Empfänger fokussiert.

4. Die als hirntot definierten Menschen werden künstlich ernährt, sind an Schläuchen, EKG, EEG etc. angeschlossen und erhalten Herz-Kreislauf stärkende Mittel und andere Medikamente. Sie werden damit „konditioniert“, d. h. mit allen Mitteln am Leben gehalten, denn es geht um die Entnahme lebender Organe. Dazu gehört auch eine Blutverflüssigung mit dem Risiko einer Hirnblutung. Beim anzunehmenden, zu Transplantationszwecken erwarteten Hirntod nicht mehr genügend zur medizinischen Rettung getan. Im Gegenteil: die zur Feststellung des Hirntodes nötigen Tests schädigen den Schwerverletzten zusätzlich und verhindert eine mögliche Besserung des Zustands. Aber das bleibt hinsichtlich der gewollten Explantation unberücksichtigt. Die klinische Untersuchung sieht u. a. vor: Provokation der Augenhornhaut mit einem Gegenstand, Stechen in die Nasenwand, Reizen des Rachenraums mit einem Gegenstand, Setzen eines heftigen Schmerzes zur Reizung von Reflexen, Reizung des Bronchialraumes durch Absaugkatheter, festes Drücken der Augäpfel, Gießen von Eiswasser in die Gehörgänge. Zur Absicherung der Diagnose wird gelegentlich ein Kontrastmittel in die Blutgefäße injiziert (Angiografie), was kann bei noch lebenden Spendern zu einer Reaktion des Immunsystems mit Todesfolge führen kann (anaphylaktischer Schock).

5a. Dazu kommt der Apnoe-Test. Falls er nicht durchgeführt wird, könnten Organspender während der Explantation atmen, womit offensichtlich würde, dass sie noch leben und erst infolge der Operation sterben. Mögliche Schädigungen durch den Apnoe-Test sind eingeschränkte Atmung (Pneumothorax) einschließlich Erstickungsanfälle, Gasansammlungen (Emphyseme), erhöhter CO2-Wert, ansteigender Hirndruck, unumkehrbarer oder länger anhaltender Zerfall der Hirnzellen, Pfortaderhochdruck, massiv abfallender Blutdruck bei 40% der Patienten, Herzarrythmie, Herzinfarkt, unumkehrbarer Herzstillstand (= Tod!). Die Funktion der Schilddrüse verringert sich während der ersten Stunden des Hirntraumas. Eine Unterfunktion der Schilddrüse ist eine zum Tode führende Erkrankung, die bei Patienten mit schweren Hirnschädigungen nicht behandelt wird. Potenzielle Organspender erhalten keine lebensrettende Hormontherapie und werden stattdessen dem möglicherweise zum Tode führenden Apnoe-Test ausgesetzt. Dieser Test wird genau bei denjenigen Patienten eingesetzt, die am stärksten von einer Schilddrüsenunterfunktion betroffen sind und reduzierte Reaktionen auf Kohlendioxyd zeigen. Möglicherweise reagieren sie auch darum nicht auf den Apnoe-Test, weil sie nur über wenige Schilddrüsenhormone verfügen und / oder wegen einer zu geringen Durchblutung, d.h. nicht unbedingt deshalb, weil ihr Atemzentrum irreversibel zerstört ist.

5b. Das Hypophysenhormon THS regt die Produktion von Schilddrüsenhormonen an, die eine neuronale Erholung fördern und das Fortschreiten des Hirnödems verhindern. Der Ausfall der Drüse verursacht einen dauerhaft zu geringen Blutdruck, der die Gehirndurchblutung verringert und die Hirnverletzung verschlimmert. Adrenalin-Mangel und schwere Unterfunktion der Schilddrüse verursachen extremen Abfall des Blutdrucks. Statt dem Apnoe-Test sollten Gehirngeschädigte einer Hormonersatztherapie unterzogen werden, welche die Unterstützung von Nebennieren und Schilddrüse beinhaltet sowie zur Korrektur von tödlichen neuro-endokrinen Störungen beiträgt. Dadurch würden sich die Überlebenschancen erhöhen. Erhöhte Körpertemperatur lässt das Hirnödem zunehmen und führt zu starkem Hirndruck und mangelnder Durchblutung. Trotzdem wurden auf der Intensivstation nur bei einem Drittel der Patienten fiebersenkende Mittel verabreicht. Die derzeitige therapeutische Untätigkeit verhindert eine Erholung des potenziellen Organspenders. Zu schädlichen Auswirkungen des Apnoe-Tests gibt es eine ganze Literaturliste.

6. Der New Yorker Notfallmediziner Sam Parnia sagt: Jahrtausende lang war der Tod ein klar definierbarer Zeitpunkt. Das Herz hörte auf zu schlagen, das war‘s. Nichts konnte das ändern, entweder man lebte oder nicht. Jetzt ist es nicht mehr so einfach, denn seit über 50 Jahren kennen wir die Reanimation. Der Tod ist kein Augenblick, sondern ein Prozess [Anm. das entspricht exakt der tibetisch-buddhistischen Erfahrung], der nach dem Herzstillstand einsetzt und sich in unterschiedlichem Tempo in den verschiedenen Geweben des Körpers ausbreitet. Bei einem Herzstillstand verliert der Mensch schlagartig das Bewusstsein und die Atmung setzt aus. Innerhalb von Sekunden erlischt alle Gehirntätigkeit, die Pupillen weiten sich und werden starr, das EEG zeigt eine Nulllinie. Der Mensch ist tot – allerdings in einem frühen Stadium des Todes. In vielen Krankenhäusern würde jetzt der Totenschein ausgestellt, die Leiche würde in den Keller gefahren. Um ihn zurück ins Leben zu holen, ist eine ganze Reihe von Maßnahmen nötig, und es kommt auf jeden einzelnen Schritt an. Ein Fehler – und der Tote bleibt tot oder lebt weiter mit schweren Hirnschäden. Die Nachlässigkeit der Krankenhäuser kostet Abertausende Menschenleben. Sobald die Zellen im Gehirn zerstört sind, wird keine Intervention sie wieder zum Leben zu bringen. Dieser Tod ist tatsächlich endgültig, aber bis zu diesem Punkt haben wir es mit einer Grauzone zu tun. Wir wissen heute nicht, wann genau die Phase des reversiblen Todes in den irreversiblen Tod übergeht. Alle medizinischen Tests, die zur Diagnose des Hirntods angewandt werden, prüfen nur, ob die Gehirnfunktion erloschen ist, aber nicht, ob die Hirnzellen tatsächlich abgestorben sind. Niemand weiß, wann der Hirntod nach dem Ausfall jeglicher Hirnfunktion eintritt. Die Kriterien für den Hirntod unterscheiden sich darum von Land zu Land, in den USA sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat. Klar ist nur: Je länger das Gehirn nicht funktioniert, desto wahrscheinlicher wird der Hirntod. Deshalb müssen die entscheidenden Tests bei der Diagnose innerhalb einer bestimmten Zeitspanne wiederholt werden. Das Gehirn mag trotzdem noch nicht ganz tot sein, weil man einzelne Zellen herausnehmen und im Labor zum Wachsen bringen könnte. Für mich (Dr. Parnia)sieht es danach aus, dass das Bewusstsein im frühen Tod nicht schlagartig ausgelöscht ist, obwohl es zu diesem Zeitpunkt keine messbare Hirnaktivität mehr gibt. Das ist ein medizinisches Paradoxon. Millionen sind über die Schwelle des Todes getreten und wieder zurückgekehrt.

7. Falls zugestanden wird, dass dieser Test die Hirnverletzungen verschlimmert, wäre es nicht mehr möglich, jemanden aus neurologischen Gründen für tot zu erklären und das Heraus­operieren vitaler Organe von Menschen mit schlagendem Herzen wäre ebenfalls unmöglich. Transplantationsmediziner sind hochdotierte und hochangesehene Spezialisten, weltweit poli­tisch einflussreich und wichtige Entscheidungsträger in Ärztekammern, Verbänden, Hochschu­len, Krankenhausleitungen und Gesundheitsministerien. Dass Transplantationsmedizin nicht mehr möglich sein soll, wenn z.B. der Apnoe-Test als unethisch erkannt würde, werden diese Ärzte niemals akzeptieren. In Österreich wurde ein Arzt mit einem Disziplinarverfahren der Ärztekammer und erstinstanzlich mit einer hohen Geldbuße belegt, weil er in einem antwortenden Leserbrief in einer Zeitung schrieb "Zum Zeitpunkt der Entnahme müssen die Organe warm und gut durchblutet sein, weil mit dem Eintritt des Todes ihr Zerfall beginnt. Für eine Transplantation wären sie dann wertlos. Die Organe müssen herausoperiert werden, wenn der 'Spender' bzw. das 'Opfer' noch am Leben ist." Man hatte ihm Verunglimpfung des Ärztestandes angelastet.

8. Die Bauchdecke wird vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten, das Brustbein mit Hammer und Meißel zerteilt. Die Hautlappen werden so gehalten, dass eine "Wanne" entsteht, die mit bis zu 15 Liter eiskalter Kochsalzlösung oder zerdrücktem Eis gefüllt wird. Das Blut wird abgesaugt, die Organe werden mit eiskalter Perfu­sionslösung (konservierendem Blutersatz) durchspült, danach werden sie freigelegt und für die Entnahme präpariert. Er wird berichtet, dass das freigelegte Herz schneller schlägt. Die einzelnen Organe werden konserviert und abgepackt von den Ärzteteams in die Klinken geflogen, wo die Empfänger warten. Die Beatmungsgeräte und Monitore werden erst nach der Explantation abgestellt. Diese "lebensverlängernden" Maßnahmen benötigt man nur, um die Organe "lebendfrisch" herausoperieren zu können.

9. Dem Arzt und SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg wurde die Bitte abgeschlagen, als Zuschauer einer Organentnahme beizuwohnen, mit der Begründung die einem Schlachtfeld ähnelnde Szene sei keinem Zuschauer zuzumuten.Tatsächlich führt der Blutverlust beim Aufschneiden eines noch von der Blutzirkulation durchpulsten Körpers von der Kehle bis zum Schambein und das anschließende Ausschlachten von Organen zu fast totalem Blutverlust. Die Chirurgen stehen wegen der Blut- und Wasserüberschwemmung des Fußbodens häufig auf Matten oder Tüchern. Wenn auch Gewebe und die großen Knochen entnommen werden, muss der Restleichnam für den Bestatter erst wieder stabilisiert (z.B. mit Besenstielen), ausgestopft und zugenäht werden. Herausgenommene Augen werden zugeklebt oder durch Glasaugen ersetzt.

10. Die Eltern eines deutschen Unfallopfers bekamen vier Todeszeitpunkte genannt bzw. konnten sie nach Jahren in der Akte einsehen: 1) am Mittag mündliche Mitteilung, der Sohn sei tot, verbunden mit der Frage nach Organentnahme, 2) Feststellung des Hirntods am folgenden Tag um 8h00, 3) Feststellung des Todes im Nierenprotokoll beim Transplantationszentrum um 12h00, 4) Herbeiführung des Herzstillstandes und des Abstellens der Beatmung um 13h50. Zwischen 1) und 4) lagen 12 Stunden, in denen intensive Untersuchungen zur Transplantation gemacht und die Organentnahme am Sterbenden durchgeführt wurden.

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ETHIK + VERFASSUNG

1. Sterbende bedürfen der Begleitung, nicht der körperlichen Ausschlachtung. Das ist auch eine Frage der menschlichen Würde. Ein friedvolles und behütetes Sterben, vielleicht im Beisein von Angehörigen, ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Bei einer Explantation sind die "Sterbebegleiter" die Transplantationsmediziner, die in Teams anreisen und nacheinander die Organe entnehmen.

2. 1995 nahmen 12 Wissenschaftler_innen (darunter 4 Verfassungsrechtler) zu der juristischen Bewertung des "Hirntod"‐Dogmas Stellung: "Wann ein 'Lebendigsein' vorliegt, richtet sich allein nach naturwissenschaftlichen Gegebenheiten am Körper des Menschen. Angesichts des Organismusbegriffs der modernen Biologie und im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht betonten Notwendigkeit, den Lebensschutz in Grenzfällen extensiv zu garantieren ("in dubio pro vita"), muss man einen hirntoten Menschen als lebend qualifizieren. Der hirntote Mensch wird daher durch das Lebensgrundrecht vor ungerechtfertigten Eingriffen in seine letzte Lebensphase – das Sterben – geschützt." Prof. H. Tröndle, Kommentator des Strafgesetzbuches: "Das Recht auf ein natürliches Sterben und die Gewährleistung einer ungestörten Endphase dieses Sterbens ist ein integraler Teil des grundgesetzlich verbürgten Lebensschutzes. Dieses Grundrecht kann niemandem genommen werden. Von offizieller und interessierter Seite wird die Hirntodkontroverse bagatellisiert."

3. Bei Tötung durch Explantation aufgrund von Hirntoddiagnose handelt es sich im Grunde genommen um ein Offizialdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft müsste auch ohne Anzeige von sich aus aktiv werden – sie tut es aber nicht. Deshalb bedürfte es in allen Ländern, Bundesländern und Kantonen mehrerer Strafanzeigen wegen Mord oder Tötung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Jeder Bürger, jede Bürgerin kann eine Strafanzeige an eine Staatsanwaltschaft schicken, ebenso an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die genannten Offizialdelikte muss jeder Staatsanwalt von Amts wegen verfolgen, sobald er – egal auf welchem Wege – davon erfährt. Das dürfte in der Schweiz und in Österreich auch nicht anders sein. Solche Anzeigen sind auch schon gemacht worden, doch werden sie abgelehnt, wenn kein konkreter Fall genau dokumentiert wird – oder/und die Angelegenheit wird auf die lange Bank geschoben.

4. Das deutsche Transplantationsgesetz hat weder die moralischen Konflikte noch die Frage gelöst, wie weit der Spender noch lebt oder wirklich tot ist. Auch das Recht, insbesondere das Strafrecht, hat das Hirntod‐Kriterium ohne eigenständige Überprüfung von der Medizin übernommen, es gilt als die "herrschende Meinung". Für die Regelung, dass der Hirntod für eine Organentnahme ausreicht, votierten im deutschen Bundestag 424 Abgeordnete, dagegen 201 Abgeordnete. Das Ergebnis kam auf massiven Druck der Transplantationslobby zustande. Im Gesundheits‐ und Rechtsausschuss des Bundestages forderte sie die gesetzliche Gleichstellung des "Hirntodes" mit dem Tod, anderenfalls würden sie sich Transplantationen in Deutschland verweigern. Dazu der Verfassungsrechtler Prof. Gallwas in der Anhörung des Rechtsausschusses: "Es ist nicht Sache des Staates zu entscheiden, wann das Leben eines Menschen endet, ob also der Hirntote schon ein Toter oder noch Sterbender ist. Dem Staat ist es wegen der Verfassung verwehrt, menschliches Leben zu bewerten und je nach Ausgang der Bewertung das Grundrecht des einen dem Grundrecht des anderen zu opfern."

5. Das President's Council on Bioethics (USA) stellte im Dezember 2008 eindeutig klar: Der Hirntod ist naturwissenschaftlich nicht dem Tod gleichzusetzen. Es räumt ein, dass die bisherigen Annahmen über den unmittelbaren engen zeitlichen und kausalen Zusammenhang zwischen diagnostiziertem Hirntod und der Desintegration der körperlichen Funktionen empirisch widerlegt sei. Das Gehirn sei nicht der Integrator der verschiedenen Körperfunktionen, vielmehr sei die Integration eine emergente (übergeordnete) Eigenschaft des ganzen Organismus. Vereinfacht und anders gesagt: Das Ganze des menschlichen Organismus ist nicht die Summe der einzelnen Körperteile (Organe). Bis zum Jahre 1998 wurden in den USA 175 Fälle "chronischen Hirntodes" dokumentiert, in denen zwischen Hirntod und irreversiblem Herzstillstand eine Woche bis 14 Jahre lagen! 2013 wachten sowohl in Dänemark als auch in den USA als hirntot erklärte Frauen auf, gerade als die Ärzte beginnen wollten, ihren Körper aufzuschneiden (Scheintod-Thema).

6. In den USA gibt es interne Diskussionen, wie man die Wahrheit vermitteln kann, ohne Vertrauen zu verlieren. Die problematische Frage ist: "Wie soll man mit der Wahrheit umgehen?" Als ob es im Interesse der betroffenen Patienten und Angehörigen eine solche Frage überhaupt geben kann. Die Situation in Europa ist nicht anders. Der Jurist Prof. Wolfgang Waldstein: "Es müsste endlich einmal rechtlich klargestellt werden, was hier geschieht. …, dass hier in einem unvorstellbaren Ausmaß Verbrechen am menschlichen Leben begangen werden, und das im Namen der Lebensrettung, der Menschlichkeit, der Hilfsbereitschaft und der Liebe. Es ist absurd."

7. Bei Transplantationen von Lebenden auf Lebende stellen sich weitere medizinethische Fragen. Gerade die Gesundheit des Spenders ist entscheidend, denn das zu entfernende Organ muss völlig intakt sein. Der Spender ist kein Patient, sondern bei bester Gesundheit, von einer Arzt-Patient-Beziehung kann keine Rede sein. Die Herausforderung besteht nicht nur in der Operation als solcher, sondern auch darin, dass der verstümmelnde Eingriff beim Spender ohne therapeutische Notwendigkeit vorgenommen wird. Darf ein zur Heilung verpflichteter Arzt den Leib eines Menschen schädigen?

8. Beat Huber bekennt Farbe auf seiner privaten Website. Ein Kapitel ist diesem Thema gewidmet, gedanklich konsequent und wortstark durchgestaltet. Ich darf zitieren:
"Der Staat als hochtrabender Garant für unser aller physisches Wohlergehen zusammen mit der Medizin lässt die Menschenrechte nicht gelten, er spielt immer wieder ein doppeltes Spiel. Mit dem Transplantationsgesetz zum Beispiel, das einzelne Personen unterhalb vom rechtlichen Niveau des Schlachtviehs einstuft, macht der Staat die Wahrheit zum Betriebsgeheimnis einer offiziellen und juristisch kaum angreifbaren Vetternwirtschaft. Es bleibt nur noch wenig Respekt vor einem Rechtsstaat übrig, der jeden einzelnen Bürger zu entscheiden auffordert, ob er oder sie nota bene bei lebendigem Leib ausgeschlachtet werden möchte oder nicht. Das Ausschlachten von Menschen bei lebendigem Leib selbst steht nicht zur Diskussion, nicht einmal seine Notwendigkeit. … Der Staat braucht die viel zu vielen Organspender, Opfer auf dem Altar einer perversen Macht über getäuschte und fremdbestimmte Menschen. Der Organspenderaufruf verschleiert, dass der Staat durch die Verfassung gebunden niemanden zur Tötung freigeben kann und darf, und er verschleiert, dass der Organspender immer lebend und gesund sein muss, wenn er Organe für die Transplantationsmedizin spendet. Das Gewaltmonopol verbietet dem Staates sogar beim 'guten Zweck' ein Auge zuzudrücken, aber genau das tut er überall dort, wo er das Geschäft mit der Medizin wünscht. Es ist unglaublich, dass diesbezüglich noch keine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt wurde, zumal jeder in Straßburg gegen einen Staat klagen kann. In einer Laudatio auf Dr. Heinz Angstwurm (BRD) heißt es: "Seine Publikationen und Vorträge hatten großen Einfluss auf die Entemotionalisierung der Diskussion über die Grenzfragen an der Schwelle zwischen Leben und Tod." Beat Huber kommentiert so: "Ich interpretiere aus diesem Zitat, dass Emotionen aus ärztlicher Sicht hinderlich, ja lästig sind, wenn es um das Töten von Organspendern geht. Entemotionalisiert beraten wir über die durch Mediziner durchzuführenden Tötungen von Menschen zu Gunsten anderer. Das gebräuchliche deutsche Wort für entemotionalisiert ist 'herzlos'. Demnach sucht eine herzlose Gesellschaft eine Anzahl Spenderherzen. Das ist mehr als zynisch, das ist böse, das gehört angeprangert. Die Schweiz spielt just dasselbe Spiel, andere Staaten machen es ähnlich. Jeder Klinik schweizweit wird heute auferlegt, potentielle Organspender zu selektionieren und diese gegebenen Falls für die Lebend-Zergliederung vorzubereiten. Der realitätsferne Lebensentwurf unserer elitären Politik lässt heute dem Arzt keine Wahl mehr und zieht die Arbeit der Medizin generell in eine Zeremonie hinein, mit der sich mitunter auch viele Ärzte nicht identifizieren können. Das Transplantationsgesetz schafft ein Klima der Kälte in einem bösen Mitmacher- und Verräterspiel, welches allen voran Klinikärzte, die sich menschlich ihren Sterbepatienten verpflichtet fühlen bei jedem einzelnen Fall in einen Gewissenskonflikt bringt."

9. Die Ansicht eines Arztes 1933 ff: "Vollidiotische Menschen sind biologisch gar keine Menschen, sondern eine stumpf hinvegetierende Masse ohne funktionsfähiges Großhirn. Vollidiotische Wesen sind keine Menschen, da sie eben über keine Personalität verfügen. Die Auslöschung dieser Menschen bedeutet also weder Mord noch Tötung." Die Antwort nach dem Nürnberger Ärzteprozess von 1947: Tod durch den Strang.

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TRANSPLANTATIONSMEDIZIN in de KRISE

1. Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann, Arzt und Medizinethiker, Uni Bochum, Gekürzte Passagen aus "Tote Helden", FAZ 26.5.2013: "Die Zahl der Organspenden ist in Deutschland als Folge der Transplantationsskandale stark zurückgegangen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO meldet für das erste Quartal 2013 einen Rückgang von mehr als 18%. So wenige Organe wurden seit mehr als 10 Jahren nicht mehr transplantiert. Der Präsident der Dt. Gesellschaft für Chirurgie macht die große Zahl von Transplantationszentren und die daraus entstehende Konkurrenzsituation für die Fehlentwicklungen verantwortlich und fordert deren schnelle Reduzierung um etwa einen Drittel. Transplantationsmedizinische Leistungen werden von den Krankenkassen gut honoriert, der Bereich ist für die Krankenhäuser ökonomisch sehr attraktiv. Die Politik hat die Transplantationsmedizin als erfolgreichen Prototyp moderner Hightech-Medizin über Jahrzehnte hinweg bevorzugt gefördert. Die hier tätigen Ärzte gehören zur Ärzteelite, genießen hohes Ansehen und haben ein hohes Einkommen, das sich durch Bonus-Vereinbarungen zwecks OP-Steigerung noch erhöhte. Selbstüberschätzung und Privilegierung durch das System haben offensichtlich zu Maßlosigkeit und Fehlverhalten geführt. Diese Anreizstrukturen sind völlig ungeeignet und ethisch brisant. Vielmehr werden die ökonomischen Vorteile in den Mittelpunkt gerückt, die Interessen der beteiligten Ärzte bis hin zu Fehlverhalten belohnt. Vielerorts werden aus den Überschüssen der Transplantationsmedizin andere Krankenhaus-Abteilungen subventioniert, die keinen Gewinn abwerfen. Politiker dürfen sich nicht auf marktwirtschaftliche Mechanismen verlassen, eine Festlegung von Mindesttransplantationszahlen je Zentrum ist nicht zielführend. Diese falsche Marktgläubigkeit im Gesundheitswesen ist vielmehr die Folge der Zurückdrängung von demokratisch legitimiertem staatlichem Handeln. Im Gegensatz zur Transplantation, die für Lebensrettung, aber auch für Erfolg, Karriere und Geld steht, führt deren Gegenstück, die Organspende und Organentnahme, ein Schattendasein. Dieser Bereich ist mit Lebensende, Erfolglosigkeit der Intensivmedizin beim Organspender, Sterben und Abschied verbunden. Auf diesem Feld winken auch kein großes öffentliches Ansehen, keine Karrierechancen oder große Verdienstmöglichkeiten. Psychologisch geht es hier um Versagen, Trauer und Tod sowie um das umstrittene Hirntodkriterium in der Intensivmedizin, was vielen Menschen Angst einflößt und sicherlich nicht positiv besetzt ist. Das Vorgehen von Gesundheitspolitik und Transplantationsmedizin ist seit Jahrzehnten durch einseitige ethische Vorannahmen geprägt. So gibt es angeblich zu wenige Organspenden, weshalb die Zahl der potentiellen Organspender erhöht werden müsse. Die Patienten, denen wegen fehlender Spenderorgane nicht geholfen werden konnte, wurden öffentlich als Kandidaten für den "Tod auf der Warteliste" dargestellt. Dadurch wird suggeriert, dass es auf Seiten der Bevölkerung eine moralische Pflicht gebe, diese Menschenleben zu retten. Diese normative Setzung liegt allen öffentlich finanzierten Informationsmaterialien und Werbekampagnen zugrunde. Als Vorbilder werden den Bürgern andere Länder vor Augen geführt, in denen – wie in Spanien – die Spendequote höher ist. Wie es um die Praxis der Organspende dort bestellt ist, steht auf einem anderen Blatt. Ohne ethische Begründung eine normative Forderung nach „mehr“ Organspenden abzuleiten und der Bevölkerung quasi ein "schlechtes Gewissen" zu machen ist ethisch unangemessen. Daher ist es erfolglos, zu versuchen, einer wertepluralistischen Gesellschaft die Akzeptanz des umstrittenen Hirntodkriteriums aufzudrängen. Ein Todeskriterium, auf das man sich nicht einigen kann, verschafft jedenfalls keine Sicherheit. Dazu gehören ehrliche Informationen und klare Richtlinien, die festlegen, dass Ärzte ausschließlich zum persönlichen Nutzen des Patienten eine intensivmedizinische Behandlung beginnen und beenden. Zum Zwecke der Organspende darf eine intensivmedizinische Behandlung nach dem Hirntod nur für kurze Zeit fortgesetzt werden, um eine Organübertragung auf wartende Patienten zu ermöglichen. Auch muss festgelegt werden, dass keine intensivmedizinische Behandlung mit dem Ziel begonnen werden darf, damit der Hirntod eintritt und die Organentnahme beginnen kann. Diese unterschiedlichen Interessen zu leugnen wäre unehrlich – sie zu ignorieren heißt, womöglich den nächsten "Skandal" zu verursachen. Vielmehr muss diese Interessenkollision auf der Intensivstation empirisch besser untersucht, ethisch analysiert und öffentlich diskutiert werden. Ziel muss eine ethische Entscheidungskultur sein, in der jeder Bürger die Möglichkeiten bekommt, am Lebensende seinen persönlichen Werten in der modernen Medizin Geltung zu verschaffen. Anstatt die Bürger unter fragwürdigen Druck zu setzen muss man unparteiisch, transparent und bescheidener um Organspenden werben. Organspender sind weder Objekte noch Erfüllungsgehilfen für die Transplantationsmedizin. Ihre individuellen moralischen Werthaltungen und höchstpersönlichen Entscheidungen gilt es zu respektieren. Die Transplantationsmedizin befindet sich in einer Sackgasse ihrer Entwicklung, weil sie sich maßlos überhöht hat, die eigene Fachkultur nicht zeitgemäß weiterentwickelte und falschen Prioritäten und Fehlanreizen erlegen war. Skandalöses ärztliches Fehlverhalten, unzureichende Qualitätsstandards und mangelnde Transparenz der Entscheidungen [Anm. Organvergabe] sowie fehlende ethische Sensibilität haben zur aktuellen Vertrauenskrise geführt. Die mit der Aufsicht beauftragten Organe im Gesundheitswesen haben weitgehend versagt. Der aktuellen politischen Debatte mangelt es an einer medizinethischen Perspektive."

2. Eurotransplant-Chef, Prof. Dr. Bruno Meiser (starkgekürter Auszug aus einem Spiegel-Interview vom 19. 8. 2013: Allein in den deutschen Transplantationszentren gab es in den vergangenen Jahren rund 250 Regelverstöße. [Es fehlt an Transparenz.] Einige Kliniken scheuen sich, Ergebnisse veröffentlicht zu sehen. Keine Klinik möchte am Pranger stehen, wenn die Überlebensraten im Vergleich schlechter sind. Die Zentren sind durch den Skandal erheblich vorsichtiger geworden, allein schon bei der Frage, wen sie auf die Liste für Transplantationen setzen sollen. Die Neuanmeldungen zur Warteliste für ein Organ sind in diesem Jahr um 24 Prozent zurückgegangen. Das hängt nicht damit zusammen, dass es weniger Kranke gäbe. Vielmehr wird in den nun vorgeschriebenen interdisziplinären Konferenzen intensiver über jeden Patienten diskutiert. Sollte dieser Patient wirklich ein neues Organ erhalten, wie viele Jahre könnte er damit noch leben? Die verantwortlichen Ärzte müssen (neu) am Ende mit ihrem Namen das Protokoll unterschreiben. Das hat eine andere Verbindlichkeit. Jede Organspende setzt hochmotivierte Klinikärzte voraus. Diese Motivation ist dahingeschmolzen, nachdem die Ärzte gesehen haben, dass Transplantationsmediziner manipuliert haben. Wir müssen das Vertrauen der Kollegen zurückgewinnen. Es ist im Prinzip ein sehr guter Ansatz, dass die Bundesregierung in diesem Jahr erstmals 6 Millionen Euro für Transplantationsbeauftragte zur Verfügung stellt, die in den Kliniken für eine bessere Koordination der Organspenden sorgen sollen. Das Geld wird aber an die Kliniken nach der Zahl aller Toten verteilt. Krankenhäuser mit großen onkologischen Stationen und damit hohen Todesraten bekommen demnach am meisten Geld. Das aber ergibt keinen Sinn: Krebskranke sterben in aller Regel nicht am Hirntod, die Organe sind meistens nicht verwendbar. Das Geld sollte gemäß der Zahl der Hirntoten verteilt werden. Und es darf dann nicht im Klinikhaushalt verschwinden, sondern muss direkt an die Koordinatoren gehen, die die Arbeit machen. [Anm. Also "Erfolgshonorar" für die DSO-Beauftragten. Das läuft doch wieder auf ein Anreizsystem mit Belohnung hinaus, genau das, was Prof. Vollmann monierte.]

3. Deutschland wird der Organmangel beklagt. Verantwortlich für den Rückgang von Spenden sind jedoch nicht nur die 2012 aufgedeckten Skandale. Derzeit gibt es hierzulande rund 13 Spender pro 1 Million Einwohner. In den USA, in Spanien und Kroatien sind die Zahlen deutlich höher (bis zu 34 / 1 Million). Kroatien gilt in Europa und Spanien weltweit als Vorbild. In Relation zu Deutschland vergleicht man jedoch Äpfel mit Birnen. In Kroatien gilt die Widerspruchs- in Deutschland die Zustimmungsregelung. Man verweist auf die Professionalisierung des Spendesystems beim "spanischen Modell", das als das effizienteste gilt. Dort sind die finanziellen Vergütungen und Boni(!) jedoch auch erheblich höher und man lässt auch den Herzstillstand nach 5-20 Minuten als Todesursache gelten, was in Deutschland nicht erlaubt ist. So kommt man schneller zu mehr Organen – aber auf welchem Wege! Es ist deshalb unredlich durch Vergleich mit diesen Ländern der deutschen Bevölkerung ein schlechtes Gewissen zu machen.

4. Wegen des Organmangels greifen Transplanteure häufiger zu Organen schlechterer Qualität ("marginale Organe") z.B. von älteren oder vorerkrankten Spendern. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft sucht Auswege aus dem Engpass a) durch vermehrte Lebendspenden (was hauptsächlich bei Nieren in Frage kommt, selbstverständlich nicht für Herzen), b) durch Finden wissenschaftlicher Lösungen, wie man auch mit schlechteren Organen länger überlebt und c) durch Vorantreiben der Umstellung auf aparoskopische "Schlüsselloch-OPs" mit geringerer Belastung der Patienten.

... weiter bei Seite 6, 7 und 8


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