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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Seite 9, 10 und 11 -> "ORGANSPENDE + HIRNTOD-LÜGE" (Gewalt)

Don Camillo, Wednesday, 24.04.2019, 01:50 (vor 1829 Tagen) @ Don Camillo

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HIRNTOD oder HERZSTILLSTAND – eine ALTERNATIVE ?

1. Früher starb man am Herzstillstand. Dank der Fortschritte in der Intensivmedizin wurde es möglich, Patienten medikamentös zu stabilisieren und per Apparaturen am Leben zu erhalten. Die Körperfunktionen blieben zwar erhalten, aber es tauchte 1959 das Phänomen des "Coma dépassé" auf, ein Zustand "jenseits des Koma", sinngemäß "endgültiges Koma" oder "irreversibles Koma". Um die Transplantationsmediziner vor Anklagen auf vorsätzliche Tötung zu schützen, deklarierte die Harvard Ad-hoc Kommission 1968 diesen Zustand als "Hirntod". Der 2. Wortteil suggeriert "tot", obwohl nur größere Teile des Gehirns (eventuell auch nur vorübergehend!) nicht mehr funktionieren, alles andere aber schon, manchmal mit Unterstützung. Mit der Definition des Hirntods versucht man eine bestimmte Art des Komas bereits als Tod zu verkaufen und die Jahrtausende alte natürliche Wahrnehmung von "tot nach endgültigem Herz- und Atemstillstand" aufzuheben. Sogenannte "Hirntote" haben eben den Vorteil, dass ihre Organe durchblutet und frisch sind, d.h. zur Transplantation geeignet.

2. Mit jedem medizinischen Fortschritt und dem Anstieg der Lebenserwartung wuchs auch die Nachfrage nach weiteren Organen (z.B. Leber), so dass die Warteliste immer länger wurde und die Lücke zwischen Spendern und Empfängern nicht geschlossen werden kann. Sie bleibt in allen Ländern auf dem jeweiligen Stand, selbst beim "Musterknaben" Spanien. Auch die Verkehrssicherheit durch Sicherheitsgurte, Airbags, Helmpflicht bei Motorradfahrern und Fahrradhelme verringern die Anzahl von Hirntoten. Im Staat Alberta in Kanada z.B. haben entsprechende Vorschriften die Zahl tödlicher Unfälle nur von 2006 bis 2010 um 24% und die Quote von Hirntoten im Zeitraum 2002-2010 von 8,1% auf 2,2% reduziert. Vermutlich sind die Zahlen in Mitteleuropa vergleichbar. Dadurch entstehen längere Wartezeiten für Empfänger vor allem von Herz, Lunge, Dünndarm und Pankreas, für die eine Lebendspende nicht möglich ist.

3. In Deutschland kommt auf 3 Wartende 1 Spender, angeblich wegen mangelnder Spendebereitschaft. Der in Deutschland geforderte Hirntod kommt jedoch gar nicht so oft vor, dass es genügend Organe geben könnte. In einem Land mit Zustimmungsregelung wird die Kluft also bleiben. Deshalb haben sich viele Länder vom ohnehin umstrittenen Hirntod-Konzept verabschiedet und sind zum Herzstillstand-Konzept übergegangen, was der eigentlichen Vorstellung von Tod wieder näher kommt, aber genauso umstritten ist. Einen Herzstillstand erleiden viel mehr Menschen und deren Organe sind zur Transplantation ebenso gut, wenn nur wenig Zeit vergangen ist. Das Herz hat zwar nicht unwiderruflich aufgehört zu schlagen, trotzdem beschließt man, es sei nicht sinnvoll, es wieder in Gang zu setzen. Allerdings schreibt der Niederländer Dr. Kootstra: "Der Moment des Herzstillstandes ist nicht der Moment des Todes per se." Wie beim Hirntod ist es also auch hier unklar ist, wann jemand wirklich tot ist, weshalb einige Ärzte dafür plädieren, das Todeskriterium ganz fallen zu lassen! Kann man abschätzen, was das heißt?

4. Die Organentnahme unmittelbar (!) nach Herzstillstand hat den Vorteil, dass die Organe auch ohne lebensverlängernde Maßnahmen frisch sind und nicht infolge von Durchblutungs- und Sauerstoffmangel geschädigt sind. Je frischer desto besser (besonders bei der Leber)! Dabei spielt die Zeit nach dem Herzstillstand die entscheidende Rolle, worüber es auch einen internationalen Kongress gab. Die Hälfte der Herzstillstand-Patienten erwacht mit vollen Hirnfunktionen nach erfolgreichen Reanimationen innerhalb von 5 bis 20 Minuten. Sollen also 20 oder sicherheitshalber 40 Minuten abgewartet werden, bevor man mit der Explantation beginnt? Andererseits wird gesagt (aber auch dazu gibt es abweichende Meinungen), dass die Hirnzellen nach 3-4 Minuten ohne Sauerstoff zu sterben beginnen. Also nur 4 Minuten warten? Das Dilemma ist: Je kürzer die Wartezeit, desto weniger sicher ist man, dass der Mensch wirklich tot ist, aber je länger die Wartezeit, desto größer die Gefahr des Sauerstoffmangels in den Organen. Es gibt Nierentransplanteure, die 10 Minuten warten, während Lebertransplanteure 2 Minuten fordern, was Ethiker wiederum als viel zu kurz empfinden. Auf dem Kongress wurden als Kompromiss 10 Minuten beschlossen. Ist ein solches Feilschen wie auf einem arabischen Bazar über Tod und Leben sowohl von Spendern als auch Empfängern akzeptabel? Wird eine Regel am Verhandlungstisch dem einzelnen Patienten gerecht?

5. Non-Heart-Beating-Donors (NHBD) sind Organspender mit einem akuten Herzkreislaufstillstand, bei denen der Tod sekundär erwartet, aber nicht festgestellt wird (also Erfahrung + Verdacht). Eine Organentnahme ist bis zu 30 Minuten möglich. International werden die Maastricht-Kriterien aus dem Jahre 1995 für die Klassifikationen für NHBD angewandt: Herzstillstand bei Ankunft in der Klinik (Kategorie I) oder nach erfolgloser Reanimation (Kategorie II, Erfolglosigkeit ist international nicht einheitlich definiert), sowie Spender, bei denen der Herzstillstand nach Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen erwartet wird (Kat. III) und Herzstillstand bei Hirn-Stamm-Tod (Kat. IV), schließlich Herzstillstand bei einem stationären Patienten (Kat. V). Jedoch: sogar unter Eurotransplant-Ärzten gibt es erhebliche Unsicherheiten, denn das Vorgehen ist uneinheitlich. Die Methoden zur Feststellung des Herzkreislaufstillstands differieren ebenso wie die Auffassung darüber, welche der nach den Maastricht-Kriterien kategorisierten Spender überhaupt in Frage kämen.

6. Dass man nicht weiß, ob die Spender tatsächlich tot sind, stellt ein Hindernis dar. Nichtsdestotrotz wurden in den USA drei Babys im Alter 3-4 Tagen ihre stehengebliebenen Herzen herausoperiert und drei anderen Kindern verpflanzt. In einem Fall wurde 3 Minuten, in den beiden anderen Fällen nur 75 Sekunden gewartet. Unumkehrbarer Herzstillstand.?? Reanimation?? Für tot befunden nach 1,25 Minuten?? Ein HORROR sondergleichen! Die Ärzte scheinen so aufs Operieren versessen zu sein, dass sie alles andere ausblenden. Es heißt "Organe retten Leben!" und deshalb, setzen Mediziner die Hürden nach und nach immer tiefer, um an Organe zu gelangen. Spenderorgane retten Leben, aber sie beenden auch Leben.

7. Wie und unter welchen Umständen Patienten mit Herzstillstand Organe entnommen werden, variiert von Land zu Land. Es gibt die sogenannten "kontrollierten" Spenden, bei denen die Spender aus Intensivstationen kommen (vor allem in den USA). Die Mediziner beschließen selber ob, wie und wann, oder aufgrund einer Patientenverfügung die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen sind. Vor Abschalten der Maschinen fragen sie zusätzlich die Angehörigen, ob der Patient Spender sein darf. Nach dem Abschalten der Apparate eine kurze Wartezeit und die schnellstmögliche Explantation.

8. In anderen Ländern werden "unkontrollierte" Spenden durchgeführt: Herzstillstand, erfolglose Reanimation durch die Notärzte, Transfer ins Krankenhaus, Anschluss an eine Herzmassagemaschine, Nachfragen im nationalen Widerspruchsregister, da sonst Organe automatisch entnommen werden und Versuche Angehörige zu erreichen. Somit vergeht mehr Zeit als bei der "kontrollierten" Spende, es wird nicht sofort explantiert. In Deutschland ist eine Spende nach Herzstillstand verboten. Es dürfen auch keine Organe verpflanzt werden, die von solchen Spendern stammen, aber wird das wirklich kontrolliert, wenn notfallmäßig ein Organ mit den passenden Eigenschaften aus dem Ausland kommt? In Österreich, der Schweiz, den Benelux-Staaten, in Frankreich, Italien, Spanien, Tschechien, Lettland, Großbritannien, Japan, Australien und in den USA ist diese Art der Spende dagegen zulässig. In Deutschland sind auch keine Organverpflanzungen von Spendern nach ärztlich assistiertem Suizid erlaubt wie in Belgien, aber Belgien ist wie Deutschland an Eurotransplant beteiligt...

9. Übrigensgelten die Transplantationsregeln eines Landes auch für Menschen, die dort nur zu Besuch sind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung versendet auf Anfrage einen Ausweis in neun Sprachen, auf dem man als Reisender bestimmen kann, ob und wo man unter welchen Bedingungen spenden will oder nicht.

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PATIENTENVERFÜGUNG + ORGANSPENDE-(VERWEIGERUNG)-AUSWEIS

1. Widerspruchslösung

Alle Menschen sind potentielle "Spender", es sei denn sie haben zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen. Das kann auf einem Ausweis stehen oder in einem zentralen Register. Erweiterte Widerspruchsregelungen geben bestimmten Angehörigen zusätzlich das Recht den Willen des Komapatienten zu seinen Lebzeiten zu bezeugen oder bei nicht bekanntem Willen die Organentnahme abzulehnen. Notstandsregelungen erlauben die Entnahme von Organen auch beim Vorliegen eines Widerspruchs vom Spender oder dessen Angehörigen. Länder mit Widerspruchslösung: Italien, Portugal, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Polen, Ungarn, Bulgarien, Russland, Estland, Finnland, Norwegen, Israel, Zypern (außer Nord-),Tunesien, Algerien, Marokko, Argentinien, Kolumbien, Peru, Japan, ehemalige DDR. Es gibt länderspezifische Zusätze und Abweichungen.

2. Zustimmungslösung

Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn der Spender dem zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Bei erweiterter Zustimmungsregelung können auch noch Angehörige oder besonders nahestehende Personen zustimmen. Das überarbeitete Gesetz in Deutschland kommt einer "engen Zustimmungsregelung" nahe: alle Jugendlichen ab 16 Jahren werden von ihren Krankenkassen zur einer Stellungnahme aufgefordert und sollen sich mindestens ein Mal im Leben dazu geäußert haben.

Hat man keine Stellung bezogen, können Angehörige einer Organentnahme zustimmen.

Länder mit Zustimmungslösung: Schweiz, Deutschland, Niederlande, Dänemark, Litauen, Lettland, Großbritannien, Irland, Island, Griechenland, Malta, Rumänien, Ukraine, Kanada, USA, Mexico, Kuba, Puerto Rico, Venezuela, Bolivien, Brasilien, Uruguay, Chile, Peru, Australien, Neuseeland, Indien, Malaysia, (Philippinen), Saudi Arabien, Iran, Sudan, Südafrika. Es gibt länderspezifische Zusätze und Abweichungen, z.B. Zustimmung des Spenders und der Familie in den USA und in der Ukraine.

3. Informationsregelung

Es gilt zunächst der zu Lebzeiten geäußerte Wille des potentiellen Spenders. Ist dieser nicht bekannt, gilt eine Organentnahme dann als zulässig, wenn bestimmte Angehörige informiert werden und innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen. Länder mit Informationsregelung: Schweden, Liechtenstein, Spanien, Türkei.

4. Notstandsregelung.

Diese Regelung erlaubt die Entnahme von Organen auch beim Vorliegen eines Widerspruchs vom Spender oder dessen Angehörigen, weil Organe dringend benötigt werden. (Bulgarien hatte diese Regelung).

5. Keine Regelung: Kosovo, Albanien, Palästina. In Vorbereitung: Ägypten soll ein Gesetz zur Lebendspende vorbereiten. Einzelfälle: in der Mongolei sind nur Lebendspenden unter nahen Verwandten, Ähnliches gilt in einigen arabischen Staaten. Unklare, widersprüchliche Gesetze: Serbien. Keine Information: Mazedonien, Moldawien, Georgien, Jordanien, Iran, Syrien, Pakistan, Bangladesch, Hongkong, mehrere südost-asiatische Staaten, der größte Teil Schwarzafrikas.

6. Die "Widerspruchsregelung" gilt in den meisten europäischen Ländern, die "Erweiterte Zustimmungsregelung" dagegen nur in 6 Staaten in Europa. So können auch deutsche Touristen, die keinen Ausweis bei sich haben, deren Angehörige nicht erreicht werden können und deren Widerspruch nicht in einem dafür vorgesehenen Widerspruchsregister des jeweiligen Landes festgehalten ist, Organe jeder Art und in jedem Umfange zu Transplantationszwecken entnommen werden, wenn sie in Österreich, Liechtenstein, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Zypern,Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Polen, Lettland oder Schweden sterben. Nur in Belgien, Finnland und Norwegen haben die Angehörigen noch ein Einspruchsrecht. In Bulgarien gilt (oder galt?) die sogenannte "Notstandsregelung", mit der entnommen werden kann, was jeweils dringend benötigt wird! Immerhin wird ein deutscher Ausweis mit klarer mehrsprachiger Ablehnung der Organspende in Europa, und in fast allen Ländern Europas anerkannt. Auch werden Angehörigen gefragt, außer in Ungarn, wo sie kein Vetorecht haben und jeder explantiert wird, der nicht explizit widersprochen hat (auch auf einem deutschen Ausweis). Es ist also ratsam, sich vor einer Reise genauestens zu informieren, wo und wie Organspende gehandhabt wird. Schwierig bis unmöglich ist die Durchsetzung einer ausführlichen Patientenverfügung im Ausland, während der Wille auf dem (Nicht)-Spender-Ausweis in Europa respektiert wird – sofern er in der Landessprache abgefasst ist.

7. In Deutschland kann man bereits mit 16 Jahren seinen eigenen Willen als Organspender erklären, der Widerspruch dazu ist schon mit 14 möglich.

8. In Deutschland gibt es kein spezifisches Organspende-Register, weshalb man den Ausweis für oder gegen die Organentnahme immer bei sich haben und mit den Angehörigen darüber gesprochen haben sollte. Auch Änderungen der Willensäußerung sollten der Familie oder den Bevollmächtigten mitgeteilt werden. Man kann auch bei der Bundesnotarkammer ("Zentrales Vorsorgeregister") in Berlin eine Vorsorgeurkunde hinterlegen. Alle Krankenhäuser sind angewiesen, dort nach einer Urkunde zu fragen, wenn der Patient nicht ansprechbar ist und man vor einer Operation oder Entscheidung über Leben und Tod steht. In der Urkunde ist festgehalten, wer bei welchen Ereignissen die Vollmacht hat. Existiert so eine Vollmacht nicht, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer, der die notwendigen Entscheidungen treffen kann/muss. Da in so einem Fall auch nächste Angehörige (Ehepartner oder Kinder) ausgeschlossen werden können, hat man diese Vorsorgeverfügung als Urkunde geschaffen, um sicherzustellen, dass den Wünschen des Betroffenen entsprochen werden kann. Die Vorsorgeurkunde ist aufgeteilt in 1) Vermögensangelegenheiten, 2) Angelegenheiten der Gesundheitssorge (Patientenverfügung), 3) Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmungen und 4) sonstige persönliche Angelegenheiten Die Urkunde enthält Anordnungen oder Wünsche für den Fall, dass das Gericht einen Betreuer bestellt (Betreuungsverfügung) und betreffend der medizinischen Versorgung (Patientenverfügung) sowie weitere Angaben, z.B. wo sich die Originalurkunden (notariell beglaubigte Unterschriften) befinden.

9. In 90% der Fälle geben die Angehörigen die Organentnahme frei. Laut Statistik der Krankenhäuser liegt nur bei 7% ein schriftliches Einverständnis des Spenders vor (Angaben für Deutschland von 2011). D. h. die Übrigen haben sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht dazu geäußert. Die Naivität, der gute Wille und die Unkenntnis der Angehörigen werden von den Transplantationsärzten in manipulativen Gesprächen schamlos ausgenutzt. Dabei wird auch systematisch vorgegangen z.B. mittels der NLP-Methode, einer Form bewusster und gezielter Gesprächsführung. Wörtlich schreibt ein Betroffener: "In meiner Wahrnehmung propagiert Frau Sch. ein das Gegenüber manipulierendes Verkaufskonzept." Ein als Arzt auf einer Intensivstation arbeitender ehemaliger Transplantationsbeauftragter der DSO erklärt, er lasse generell keine DSO-ler mehr an Angehörigengesprächen teilnehmen, da die Gefahr zu groß sei, dass dieser interessengeleitet argumentiere – egal ob mit oder ohne NLP-Coaching.

10. Die schriftliche Orientierungshilfe der deutschen Bundesärztekammer kann auch den vom Gesetzgeber geschaffenen Widerspruch zwischen Angehörigen und Bevollmächtigten nicht lösen. Der Angehörige ist Ansprechpartner bei der Organspende, der Bevollmächtigte setzt jedoch den Willen des Patienten durch. Angehörige und Bevollmächtigte sind nicht immer derselben Meinung. Die Vereinigung "Ärzte für das Leben" fordert eine umfängliche gesetzliche Aufklä­rungspflicht mit schriftlicher Dokumentation; ihr Fehlen sei strafrechtlich zu verfolgen.

11. Großes Misstrauen ist angebracht bei den Informationsbroschüren der DSO (Deut­sche Stiftung Organtransplantation), unterstützt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA. Man soll sich nicht von deren sturer, irreführender, angeblich wissenschaftli­cher Argumentation verschaukeln lassen. Die Organspendenlüge wird dadurch nicht wahrer, auch wenn die Definition "Hirntod" von Bundesärztekammer, Rotem Kreuz, Caritasverband, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser-Hilfsdienst und ADAC übernommen wurde. Auch große Werbe­plakate der Lobby (z.B. mit bekannten Schauspielern) tragen nicht zur Wahrheitsfindung bei. Die gelungene Lebendtransplantation zwischen dem Ehepaar Steinmeier hat wohl auch die SPD bestärkt, sich verstärkt für Transplantationen einzusetzen, aber Lebendtransplantation und Organspende bei sogenanntem Hirntod sind nicht das Selbe.

12. 2013 gab die deutsche Bundesärztekammer eine "Orientierungshilfe" zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspende heraus, wobei versucht wird, den Patientenwillen so zu verfälschen, dass eine Entnahme von Organen möglich ist, obwohl der Patient lebensverlängernde Maßnahmen in seiner Patientenverfügung ausgeschlossen hat. Es geht um die Gewinnung von möglichst vielen Organen, nicht um die ehrliche Information der Patienten. So ist von "intensivmedizinischen Maßnahmen" die Rede, die man sowohl vor als auch nach der Feststellung des Hirntodes gestatten soll. Der Verein Initiative-KAO rät allen, ihren Willen in der Patientenverfügung deutlich auszudrücken und weist darauf hin, dass ein Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen und die Bereitschaft zur Organspende sich grundsätzlich widersprechen. Zusätzlich sollte man die Durchführung einer Hirntoduntersuchung in der Patientenverfügung strikt ablehnen und einen Bevollmächtigten beauftragen, dieses auch durchzusetzen. Die Vorteile: Die Patienten können nicht der Qual dieser Untersuchung ausgesetzt werden, die nicht mehr ihnen, sondern nur noch einer möglichen Organentnahme dient. Ganz einfach: Ohne Hirntod-Untersuchung ist auch keine Organentnahme möglich! Außerdem kann man nicht zu einer juristischen Leiche erklärt werden, wodurch die Krankenkasse von ihrer Leistungspflicht befreit ist. Eine Weigerung von Angehörigen, nach der Feststellung des Hirntodes einer Organentnahme zuzustimmen, kann die Einforderung von Krankenhauskosten nach sich ziehen, da die Kasse für die Behandlung einer "Leiche" nicht zahlt. Gerichtsprozesse zu derartigen Fällen kamen bereits vor.

13. Die Fraktionen des Deutschen Bundestags einigten sich im Mai 2012 auf eine Neuregelung der Organspende. Alle Bürger_innen ab 16 Jahren sollen regelmäßig von ihren Krankenkassen angeschrieben, über die Organspende [einseitig zugunsten der Organspendemafia] informiert und zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden. Erstmalig 2013, ein weiteres Mal 2015 und nach 2017 alle fünf Jahre.

14. Organspende-Ausweise bzw. Organspende-Verweigerungserklärungen sollte man immer bei sich tragen und im Doppel bei Angehörigen, engen Freunden, einem Arzt oder Anwalt hinterlegen. Es gibt Länder mit einem Register, in das man sich – auch mit seinem Widerspruch – eintragen lassen kann. Diese Register müssen vor einer Transplantation von den Ärzten abgefragt werden. Es gelten nicht die Gesetze des Heimatlandes, sondern des Aufenthaltslandes, wo der Fall eintritt. Unterschiedliche Organspende-Widerspruch-Ausweise (Nicht-Organspendeausweise) können bestellt oder im Internet heruntergeladen werden, teils ein- bis dreisprachig in einem, teils in verschiedenen Sprachen einzeln, bei:

a) www.initiative-kao.de
b) http://www.organspende-aufklaerung.de/
c) http://www.transplantation-information.de/ (hier auch Hinweise auf andere Länder, auch für den Urlaub)

ACHTUNG: Der Nicht-Organspendeausweis der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland (sonst eine informative Seite) kann nicht empfohlen werden, da es dort heißt "nach festgestelltem Hirntod"!

ACHTUNG: auf der Seite vom Bundesministerium für gesundheitliche Aufklärung BZgA gibt es Hinweise zu gesetzlichen Regelungen in Europa, einen Spenderausweis zum Herunterladen und Beiblätter dazu in 23 europäischen Sprachen. Es ist allerdings kein spezifischer Ausweise zur Transplantations-Verweigerung, man kann aber "nein" ankreuzen. http://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen

15. Es gibt keine untere oder obere Altersgrenze für Organspender! Die medizinischen Untersuchungen am Komapatienten entscheiden, ob sich ein Organ zur Transplantation eignet. Man sollte sich also nicht der Illusion hingeben, dass man ab einem bestimmten Alter für die Organspende nicht mehr infrage kommt und sich deshalb das Thema für einen erübrigt. Es gibt das Europäische Seniorenprogramm, in dem die "unzumutbar lange" Wartezeit für ältere Menschen dadurch verkürzt wird, dass Transplantationen unter Senioren ab 65 durchgeführt werden, besonders Nierentransplantationen. Dabei wird nur die Blutgruppenverträglichkeit berücksichtigt, während Unstimmigkeiten bei den Antigenen vernachlässigt werden. Begründung: das Immunsystem ist bei älteren Menschen nicht so stark aktiv. Folgen: Das Überleben der transplantierten Organe ist dadurch niedriger, dennoch wird das Programm als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Nebeneffekt: man kann auch noch in hohem Alter z.B. zu Knochenmehl für die Pharmaindustrie verarbeitet werden. Ausschlusskriterien: z.B. AIDS, metastasierender Krebs, Hepatitis B und C. Auch in den USA wird für Organspende (Hauptorgane, Augen, Gewebe) bei Menschenüber 50 geworben: "Jedes Alter ist das richtige Alter für eine Unterschrift, in unseren 50ern, 60ern, 70ern und sogar 80ern und 90ern. Man braucht dafür nicht perfekt gesund zu sein. Der Zustand der Organe wird zum Zeitpunkt des Todes ermittelt." Im Jahr 2011 waren 60% der Empfänger und 32% der Spender ebenfalls über 50.

16. Die richtige Vorkehrung zu Lebzeiten ist im Prinzip fünfteilig

a) Patientenverfügung mit Angaben zu Angehörigen, einem oder zwei Bevollmächtigten mit Name, Adresse und Telefonnummern. Was ist erlaubt, gewünscht, unbedingt zu tun und zu unterlassen, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin. Sie kann sich sowohl für auf eine längere Phase fortgeschrittener Demenz beziehen als auch auf ein irreversibles Koma.
b) Organspende-Ausweis bzw. Organspende-Verweigerung mit dem Zusatz "Keine Hirntoduntersuchungen" bestellen oder ausdrucken, ausfüllen, kopieren, bei sich tragen sowie beim Hausarzt, Freunden, Angehörigen und Bevollmächtigtem hinterlegen.
c) Willenserklärung über Umfang und die Art der Bestattung (Beerdigung, Kremation, Seebestattung, Waldfriedhof, in der Schweiz auch privates Verstreuen der Asche in der Natur, Musikauswahl, nach welchem religiösen Ritual falls überhaupt), beim Ableben im Ausland über Wunsch nach Rückführung oder nicht, vielleicht Auswahl eines Spruchs auf der Todesanzeige.
d) Handschriftliches Testament bezüglich der Erbschaft von Besitz, eventuell Testamentsvollstrecker benennen. Wer bekommt was? Pflichtverteilung nach gesetzlichen Vorgaben oder abweichende Lösung? Sich juristisch unebdingt über die unterschiedlichen Formen und Folgen beraten lassen. Mit mutwilligen Enterbungen kommt man nicht durch, sie führen oft zu großen Streitigkeiten unter potentiellen Erben.
e) Kontovollmachten erteilen, denn es fallen so oder so schnell Kosten an und es kann u.U. sehr lange dauern, bis die Behörden ein Konto freigeben.

17. Sehr wichtig ist es, solange man im vollen Besitz seiner geistigen Fähigkeiten ist, eine Patientenverfügung zu verfassen und sie so zu hinterlegen, dass sie auch von anderen schnell gefunden wird. Es kann eine vorformulierte sein, eine aus Bausteinen zusammengestellte oder eine gänzlich selber geschriebene. Heute geht die Tendenz hin zu größerer Differenzierung, in welchen Situationen man was möchte und was nicht. Zum besseren Verständnis des Menschen sind auch Hintergrundinformationen erwünscht, über Vorlieben und Ängste, zum bisherigen Leben und den Vorstellungen über das künftige, falls man einmal in einem Heim oder Hospiz landen sollte. Das gibt einem selber mehr Einflussnahme und Ruhe. Es reduziert aber auch die Zweifel von Angehörigen, Bevollmächtigten und Ärzten, nimmt ihnen schwierige Entscheidungen (teilweise) ab. In Deutschland gibt es dafür über 250 verschiedene Muster, die von Organisationen, Vereinen, Krankenhäusern und Hospizen angeboten werden. Den vollständigsten Überblick über Verfügungslisten bietet die Website des "Zentrums für Angewandte Ethik" mit Mustertexten, Formularmustern, Formulierungsvorschlägen zu Patientenverfügungen, Vorsor­gevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Informationsbroschüren (der mir bekannte Stand ist vom 29.7.2013). Dort findet man auch die gesetzliche Regelung von Patientenverfü­gungen vom 1.9.2009. Eine Beratung im Vorfeld der Erstellung einer Patientenverfügung wird von zahlreichen Gremien empfohlen. Trotzdem auch für Schweizer und Österreicher interessant zu lesen!

18. Auch das Bundesministerium der Justiz in Deutschland bietet eine Broschüre zum Thema an (auch zum Herunterladen) mit Einführung, Empfehlungen, Formularen für Vollmachten, die registriert werden können, und mit Textbausteinen für Patientenverfügungen. Praktisch ist die Variante als Textdatei, die man selber verändern kann. Es ist darauf zu achten, dass sich Varianten mit "oder" ausschließen. Zur Problematik von Organspende und Hirntod muss man sich natürlich selber eine Meinung gebildet haben. Die Formulierung "Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab" bedeutet in der offiziellen Logik, d.h. der herrschenden Meinung und damit auch dem Gesetz entsprechend, "nach der Feststellung oder in Erwartung des Hirntods", was vorher und nachher die quälenden Hirntod-Untersuchungen zur Folge hat (s.o.), die man an jener Stelle zusätzlich unbedingt verweigern sollte. Auch das Thema "Darstellung meiner Wertvorstellungen" ist hier nur gegen Ende kurz erwähnt, während es z.B. beim Schweizerischen Roten Kreuz gleich an zweiter Stelle Raum bekommt. Dort sind persönliche Angaben erwünscht zu Motivation der Verfügung, Lebenssituation, Zukunftserwartungen, Begriff der Lebensqualität, Wünsche bei Pflegebedürftigkeit, Einstellung zu Krankheit und Tod, Lebensgewohnheiten und religiöser/spiritueller Überzeugung. Obwohl es beim Bundesjustizministerium gute Anregungen gibt, lohnt es sich, auch andere Angebote mit Textbausteinen anzuschauen.

19. In der Schweiz gibt es Dutzende von Patientenverfügungen, Vollmachten und Ausweisen. Hier ist der Link zu einem Dokument mit einer ausgezeichneten Einführung in die Thematik und einer Zusammenstellung von 37 Patientenverfügungenm (Stand Oktober 2013). Sie sind sehr verschieden, vor allem in der Ausführlichkeit: von 3-4 Statements zum Ankreuzen bis zu maßgeschneidert mit Rücksichtnahme auf bestimmte Krankheiten oder Glaubensrichtungen. Man kann sie am Bildschirm vergleichen und z.T. Ausweise herunterladen. Sie reichen von gratis bis zu Fr. 250 einschließlich Buch, Serviceleistungen, Beratung oder Informationsveranstaltungen und werden auch hier von Organisationen, Vereinen und Spitälern angeboten. Es ist empfehlenswert, sich die Seiten herunterzuladen und in Ruhe zu studieren. Das Gleiche gilt z.B. für die Online-Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes, falls man sich dafür entscheidet, dann kann man sich die Dinge besser überlegen und erst einmal auf dem Papier ausfüllen (beim Hin-und-Her-Springen im Internet gehen nämlich bereits gemachte Angaben verloren). Auch Deutsche und Österreicher finden hier viele Anregungen für Dokumente, die man selber verfassen möchte.

20. Zur Situation in der Schweiz (trotzdem auch für Deutsche und Österreicher interessant zu lesen!). In der Schweiz ist der Trend zur skrupellosen Organentnahme fast noch schlimmer, wie A) eine Stellungnahme der Patientenschutzstiftung SPO von 2011 zur bevorstehenden Änderung des Transplantationsgesetzes nahelegt. Bis diese in Kraft tritt (und wer weiß, wie sie ausfällt), sollte man noch mehr auf eine gut formulierte Patentenverfügung achten, sie geschrieben, ausgefüllt sowie hinterlegt haben und möglichst eine Kurzform davon oder einen Hinweis darauf bei sich tragen (Empfehlungen s.u.). Was hat die Transplantationslobby vor, dass Frau Barbara Züst von der SPO folgende kritische Fragen und Forderungen stellt? Warum soll nur noch 1 Untersuchung zur Feststellung des Hirntodes nötig sein, während in Deutschland ein zusätzlicher Irreversibilitätsnachweis erforderlich ist und zwar übereinstimmend von zwei unabhängigen Ärzten? Die Besprechung des Therapieabbruchs soll vor der Aufklärung über die Organspende und vor der Aufklärung über die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen stattfinden. Diese Entscheidungsprozesse (Aufklärung und Einwilligung zum Therapie-Abbruch, Aufklärung und Einwilligung über Organspende, Aufklärung und Einwilligung über vorbereitende Maßnahmen) sollten im Protokoll zur Feststellung des Todes dokumentiert werden. Es fehlen wichtige Differenzierungen: 1) ob die vorbereitenden Maßnahmen vor oder nach dem Tod eingeleitet werden und 2) um welche Art von Maßnahmen es sich dabei handelt. Sehr problematisch ist die verschwiegene Absicht, schon vor dem Hirntod bei der Spendergruppe der Maastricht-Kategorie 3 invasive (in den Körper eindringende) Perfusionssonden (zwecks späteren Blutersatzes) einzulegen, was z.B. in Kanada verboten ist. Erwähnt ist der Beginn medizinischer Maßnahmen zur Organerhaltung nach diagostiziertem Tod, doch werden bei dieser Spendergruppe wegen der Ischämie (Durchblutungsausfall) die vorbereitenden Maßnahmen schon vor dem Tod angewendet.

Vorgesehen sind vorbereitende Maßnahmen vor dem Tod bis zu 48 Stunden. Es fehlt der Hinweis auf die Verabreichung gefäßerweiternder Medikamente, die dem Patienten nicht nur nicht nutzen, sondern sogar dessen Tod beschleunigen können. Die Frage des Therapieabbruchs bleibt unklar (in Deutschland ist Organentnahme nach Herzstillstand verboten). Äußerst problematisch ist der Therapieabbruch beim kontrollierten Herzstillstand, weil der Herzstillstand gezielt und bewusst herbeigeführt wird. Der Hirntod ist dann kein entstandenes Ereignis, sondern eine willentliche Entscheidung des Ärzteteams, womit ein Interessengegensatz zwischen Organempfänger und Organspender entsteht. "Die Formulierungen 'Todeseintritt innert nützlicher Frist' und 'aus Zeitgründen ist der Operationssaal der ideale Ort für den Therapieabbruch' befremden und illustrieren, wie weit die Praxis technisiert und entmenschlicht ist und in welchem Ausmaß die Interessen von Empfängern und Ärzteschaft den Interessen der Organspender vorangestellt werden. Was als Sterbeort ideal ist, bestimmen die Interessen des Empfängers. Die Atmosphäre in den Operationssälen ist kalt, anonym und hektisch, somit in keiner Weise geeignet, einen Therapieabbruch zu starten." (B. Züst) Die Angehörigen sollen sich nicht nur 'nach Möglichkeit' vorher vom Sterbenden verabschieden können, ein Abschied muss immer gewährleistet sein. Die Vernehmlassungsversion geht auf die Problematik der Reflexe (Lazarus-Zeichen) nicht ein. Die Frage der Narkose während der Explantation ist unklar geregelt. Prof. Peter Suter sagte zwar 2010, dass in der Schweiz die Organspender konsequent narkotisiert werden, was aber von 1992 bis mindestens 2011 nachweislich nicht in allen deutschschweizerischen Kliniken der Fall war. Weiter wird formuliert: "Durch den Ausfall sämtlicher Funktionen des Gehirns…verliert ein Mensch… seine Persönlichkeit und sein Wesen…". Erstens sind bei einem Hirntoten nicht "sämtliche" Funktionen ausgefallen, und zweitens einem hirntoten Menschen die gesamte Persönlichkeit, sogar sein Wesen abzusprechen, zeigt wie weit die Entmenschlichung fortgeschritten ist. Man erinnere sich daran, dass die amerikanische "President’s Commission on Bioethics" zum Schluss kommt, die biologischen Grundlagen für die Definition des Hirntodes hätten sich als irrtümlich erwiesen. In der Folge würden Hirntote als "wesenlos" angesehen und zu einem Ersatzteillager, also einer Sache, degradiert.

21. Eine andere Meldung zur Situation in der Schweiz: In der Schweiz geht man (seit 2011?) einen eigenen Weg, indem man auch den Herztod zur Bestimmung des Todeszeit­punkts heranzieht. Zuerst muss der potenzielle Organspender einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, danach müssen die Ärzte 10 Minuten warten, ob das Herz wieder anfängt zu schla­gen. Geschieht dies nicht, muss zusätzlich der Hirntod festgestellt werden. Möglicher Nachteil ist, dass die Organqualität (zumindest bei Lebern) leidet. Dies ist ein Fortschritt gegenüber der alleinigen Hirntodfeststellung in Deutschland, wo die Transplantationsmediziner stur wiederholen "Hirntod = Tod" – unbeeindruckt von der internationalen Diskussion.

22. Infos zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes in der Schweiz (2008-2013) und Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz vom 16.11.2012

23. Zur allgemeinen Situation in Österreich habe ich nicht so detaillierte Recherchen gemacht. Es wäre für meine österreichischen Freunde und für Urlauber aus DE und CH deshalb schön, wenn ich mehr Informationen und Links auf einschlägige Seiten oder andere Hinweise bekom­men könnte. Tatsache ist jedoch die automatische (!) Organentnahme. Und da ein kleiner Ausweis bei einem Notfall abhanden kommen, nicht aufgefunden oder missachtet werden kann, gibt es in Wien ein zentrales Organspende-Widerspruchsregister. Dort kann man sich bei der "Gesundheit Österreich GmbH" unter http://www.goeg.at/de/Widerspruchregister.html kostenlos eintragen lassen. Diese Nicht-Spender-Datei ist auch für Ausländer zugänglich, da immer die Gesetze des jeweiligen Landes und nicht des Herkunftslandes gelten.

24. Sich erkundigen, ob es wie in Österreich ein Organspende-Widerspruchsregister gibt, in das man sich eintragen lassen kann. Falls nötig oder sinnvoll das eine oder andere Papier in eine andere Sprache übersetzen. Sich über die Gesetze im Ausland informieren. Die eigenen Erklärungen gelegentlich überprüfen, ob die Namen etc. von Angehörigen etc. noch gültig sind und ob man von den eigenen Worten nach Jahren noch überzeugt ist. Bei Änderungen aktuelles Datum und Unterschrift darunter oder daneben setzen.

25. Allgemeine, auch länderspezifische Infos findet man auf wikipedia unter "Organspende".

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SCHLUSSWORTE

1. Die Transplantationsmedizin beruht auf einer von staatlicher, medizinischer und pharmazeutischer Seite propagierten Lüge, dass der ganze Mensch wirklich tot sei, wenn man einen Teil seines Gehirns für tot erklärt. Wobei auch fatale Fehldiagnosen vorkommen. (Der Neurologe H. Deutschmann fand in über 200 ausgewerteten Hirntod-Diagnosen 30% Patienten, die noch gar nicht hirntot waren). Die medizinischen Tests zur Hirntod-Diagnose prüfen nur, ob die Gehirnfunktion erloschen ist, nicht aber ob die Hirnzellen tatsächlich abgestorben sind. Niemand weiß, wann der Hirntod nach dem Ausfall jeglicher Hirnfunktion eintritt, deshalb unterscheiden sich die Kriterien von Land zu Land.

2. Hirntote sind Sterbende im irreversiblen Koma, bei denen ein Teil des Gehirns nicht mehr arbeitet, der restliche Organismus jedoch noch funktioniert (z.B. Herz- und Nierentätigkeit, Verdauung). Komatöse Sterbepatienten mit schwergeschädigter Hirnfunktion sind zwar bewusstlos aber noch keine Leichen! Außerdem werden die Reanimationsmaßnahmen oft gar nicht ausgeschöpft.

3. Die Definition des Hirntods (ein Kunstwort und erst ab 1968 gebräuchlich) ist ein juristisch-medizinischer Trick, die begriffliche Vorverlegung des Todeszeitpunkts, zu dem einzigen Zweck straffrei an die noch „lebend-frischen“ Organe eines Sterbenden herankommen zu können. Es gibt nicht nur Ethiker sondern auch Mediziner, die von Vivisektion und sogar von Mord sprechen, denn ganz tot ist der Spender erst aufgrund und nach der Explantation. Dr. med. Max-Otto Bruker: "Heute gilt – wie absurd – der 'Hirntod' als Gesamttod, obwohl keine ausreichenden Beweise dafür vorliegen. Auf diese Weise wurde durch die Gesetzgebung ein Freispruch für alle 'Handlanger' dieses 'Mordsgeschäfts' erreicht. Ich schäme mich für den Ärztestand, dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen aufstehen und laut NEIN sagen zu der Art der Aufklärung über die Organtransplantation. Sie befürworten damit stillschweigend ein dunkles Geschäft, das unethisch und unmoralisch betrieben wird. Es setzt sich über die Menschenwürde hinweg und nimmt eine Tötung des Lebenden billigend in Kauf."

4. Eine Spende der Hauptorgane (Herz, Leber, Niere, Lunge) nach dem Tod gibt es nicht, die Organe müssen durchblutet sein, der Mensch ist nicht wirklich tot, sondern allenfalls "hirntot". Der offizielle Sprachgebrauch von "postmortaler Spende" oder "Organentnahme von Verstorbenen" in Politik und Medizin ist verharmlosender Nonsens und eine arglistige Täuschung, welche die Bevölkerung im Dunkeln lässt, was bei einer Explantation wirklich passiert. Mit ebenso verharmlosender Absicht wird häufig auch von „Hinterbliebenen“ gesprochen, die zur Einwilligung einer Organentnahme befragt werden. Es sind keine "Hinterbliebenen" sondern Angehörige oder eines noch durchbluteten Komapatienten!

5. Sich über Organspenden und die Hirntoddebatte besser informieren. Sehr nützlich ist dabei auch die Website "Diagnose Hirntod" unter http://www.diagnose-hirntod.de/ . Wissen, dass es auch Seniorenprogramme gibt, bei denen Körperteile (z.B. Gewebe und Knochenmehl) auch von über 90-Jährigen verwertet und an die Pharmaindustrie verkauft werden.

6. Sich einsetzen, notfalls kämpfen, für einen friedlichen, menschenwürdigen und begleiteten Sterbeprozess, gegen ein Ausschlachten eines Hirntoten, der noch Reaktionen zeigt. Und dies nicht erst gegenüber Ärzten im konkreten Notfall! Man sollte sich als Bürger wehren, wenn es darum geht, automatische Organspenden als Normalfall für generell verbindlich festzuschreiben. Es muss zumindest eine "erweiterte Widerspruchslösung mit Register" geben, auch wenn dies nicht die patientenfreundlichste Variante ist. Besser ist eine Lösung, bei der eine explizite Einwilligung zur Organspende vorgeschrieben ist. Dazu hat sich aber auch die öffentliche Informationspolitik von "einseitig" auf "fair und aufklärend" zu ändern. Man kann dazu beitragen durch unbequeme Anfragen bei Politikern, Leserbriefe, Stimmabgabe, Aufklärung im Freundeskreis (auch über soziale Netzwerke) oder Unterstützung von und Mitarbeit in Vereinen.

7. Die derzeitigen Transplantationsgesetze sind eigentlich verfassungswidrig. In allen Ländern widerspricht die Explantation bei einem Hirntoten dem Hippokratischen Eid eines Arztes, Leben nicht beenden zu dürfen. Die "Genfer Deklaration des Weltärztebundes" von 1948 (zuletzt revidiert 2006) wird durch die Transplantationsmedizin konterkariert. In dem Gelöbnis heißt es: "Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit und Würde ausüben. Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein. Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse wahren….. Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre." Insofern sind die Hirntod-Untersuchungen anstelle von intensiver Therapie eine „unterlassene Hilfeleistung“ und Explantation an einem Komapatienten eine "aktive Sterbebeschleunigung" und nicht zu sagen Tötung.

8. Es ist äußerst scheinheilig und zeugt von konzertierter Doppelmoral, sich einerseits über aktive Sterbehilfe, Euthanasie sowie Schwangerschaftsabbruch aufzuregen, sich vehement für den Schutz ungeborenen Lebens einzusetzen und dementsprechende Gesetze zu erlassen, andererseits die Praxis von Explantationen bei Sterbenden nicht nur zuzulassen, sondern nachdrücklich zu fördern. Und das mittels Fehlinformationen oder Verschweigen offenkundiger Irrtümer.

9. Es ist verwunderlich, dass bei so vielen Widersprüchen, Lügen und Verletzungen von Gesetzen es weiterhin möglich ist, dieses Transplantationsgesetz aufrecht zu erhalten und zur Grundlage der Rechtsprechung und des konkreten Handelns zu machen. Es geht um Missachtung der medizinischer Fürsorgepflicht und des ärztlichen Berufskodex (früher „Hippokratischer Eid“ genannt), um unterlassene Hilfeleistung, arglistige Täuschung, in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe, verfassungswidriges Abwägen wertvolleren Lebens (Euthanasie), Leichenschändung sowie Hinwegsetzen über naturwissenschaftlich-medizinische Zweifel und moralisch-ethische Bedenken von Medizinern, Bioethikern, Kirchenvertretern und Philosophen. Ganz abgesehen von den zu tiefst erschütternden Berichten betroffener Eltern, vom Pflegepersonal auf Intensivstationen, Anästhesisten, OP-Schwestern u.a. Wie ist es möglich, dass die Gesellschaft dies alles duldet und akzeptiert? Wie ist es möglich, dass uns die Transplantationslobby aus Eigennutz (beruflichem Ehrgeiz, gesellschaftlichem Ansehen und materiellem Verdienst) derart den Kopf (und das Herz!) verdreht und ihr wie Lämmer folgen?

10. Eine Gegenbewegung zum Hirntod-Konzept ist zu beobachten, aber ob die neuen Vorschläge und Definitionen die Lösung sind, ist mehr als fraglich. Prof. Andreas Brenner (Philosoph mit Schwerpunkt Bioethik) sagte 2011: "Ein Hirntoter ist nach allgemeiner Definition ein Mensch mit einer starken Gehirnschädigung und diese ist vermutlich irreversibel. Das bedeutet aber nicht, dass er tot ist. Jeder gehirntote Organspender wird von den Transplantationschirurgen auf dem Operationstisch anlässlich der Entnahme seiner lebendfrischen Organe bei lebendigem Leib vorsätzlich getötet!" 2010 sprach die American Academie of Neurology dem Hirntodkonzept die naturwissenschaftliche Begründung ab. Und zu neueren Erkenntnissen in den USA: "Man findet das Hirnkonzept einerseits nicht schlüssig und gibt zu, dass Organentnahme bei Hirntod eine Tötung ist, will aber mit Transplantationsmedizin trotzdem weitermachen. Man überlegt sich nun, die Organentnahme als "justified killing" zu betrachten, als "gerechtfertigtes Töten", um sie zu legalisieren. Prof. Brenner plädiert deshalb dafür, nur noch reine Lebendspenden zuzulassen. Die Lebendspende überlebe der Organspender [nicht immer!!, s. o.], an der sog. "Leichenspende" sterbe er.

11. Foltertode

finden nicht nur bei fernen ethnischen Konflikten oder in totalitären Regimen Asiens oder Afrikas statt. Nein, sie widerfahren Komapatienten mittels modernster Medizintechnik mitten unter uns – und das gesetzlich abgesichert, staatlich gefördert, kirchlich geduldet und mit Nächstenliebe verbrämt!

12. Auf keinen Fall darf man sich in einer Situation von Schwäche, Unsicherheit, Schock, Trauer, Angst, Verzweiflung, geplatzter Hoffnungen oder simpel aus Zeitdruck moralisch unter Druck setzen und überreden lassen oder zu früh in etwas einwilligen und sei es auch nur mündlich! Sich keine Schuldgefühle einreden lassen, dass man angeblich ein herzloser Mensch sei, der anderen seine Hilfe verweigert, indem man seinen noch warmen Körper nicht freigibt. Geht es um Angehörige, belasten die Schuldgefühle nach dem Realisieren dessen, was wirklich geschehen ist, über Jahre hinweg unvergleichlich schwerer. Organspende als Akt höchster Nächstenliebe oder sogar als moralische Pflicht darzustellen, ist geradezu perfide. Die 12.000 Empfängerkandidaten der deutschen Warteliste werden der Transplantationslobby und der Pharmaindustrie quasi als menschlicher Schutzschild benutzt und die gesamte Bevölkerung moralisch unter Druck gesetzt, geradezu erpresst. Die berechtigte Empathie für die Kranken wird benutzt zu Lasten der Empathie für die Komapatienten und auf Kosten des Respekts gegenüber Sterbenden.

13. Auch das moralische Druckmittel der Todkranken auf der Warteliste ist nicht ehrlich. Trotz vieler Maßnahmen gibt es in allen Ländern Wartelisten von mehreren Tausend Kranken, die Zahlen stagnieren seit Jahren. Es stimmt zwar, dass sich die Wartezeit verringert hat, aber nicht die Zahl der Wartenden. Kritiker sagen, dass es immer eine Warteliste geben wird, denn je mehr Organe vorhanden sind, desto mehr Leute kommen auf die Warteliste. Eines zieht das andere nach sich. Es werden noch mehr noch Kränkere auf die Warteliste gesetzt, die jetzt wegen ihres Gesundheitszustandes keine Chance hätten. Werden mehr Transplantation ausgeführt, gibt es auch mehr Folgetransplantationen, weil viele Erstempfänger nach ein paar Jahren ein zweites Organ benötigen.

14. "Solange der Mensch sterblich ist, wird es immer ein endgültig versagendes Organ geben, dessen Ersatz nicht mehr möglich ist." (Prof. Linus Geisler). Zur heute verbreiteten Vorstellung des "Organmangels" stellt Thomas Schlich die Frage: "Vielleicht dürfen nur so viele Organe in einer Gesellschaft transplantiert werden, wie es freiwillige Organspenden gibt?" Ein dahin gehender Bewusstseinswandel würde von einem heillosen Druck entlasten. "Das Bewusstsein, dass Heilung oder Rettung durch das Organ eines Anderen glückliche Fügung und nicht einklagbare Anspruchserfüllung ist, würde verständliche Ansprüche und ihre mögliche Erfüllung in einem anderen Lichte erscheinen lassen. Missionarischer Organbeschaffungseifer und ineffektives Aufschaukeln des Systems könnten dann einer Empfindung von großer Ruhe weichen, deren Merkmal gelassene Dankbarkeit wäre." (Prof. L. Geisler)

15. Bei Aussichtslosigkeit auf Besserung können Menschen im Kreise ihrer Angehörigen friedlicher und würdevoller sterben, nachdem die Beatmung abgestellt wurde.

16. Jedes Leben geht zu Ende und wir haben schon eine sehr hohe Lebenserwartung erreicht. Es ist nichts Altmodisches daran, dies zu akzeptieren. Warum klammern wir uns um jeden Preis (z.B. den von Qualen anderer) so an die Verlängerung des Lebens? Der Tod darf kein Tabu-Thema sein und gehört zum Leben. Auch wenn nötige Hilfe nie verweigert werden darf, sollte unser Verhältnis zum Tod überdacht werden.

17. Unabhängig von der modernen Wegwerf-Ersatzteil-Konsum-Haltung scheint auch der Verlust religiös-spiritueller Vorstellungen eine Rolle zu spielen, bei der Frage warum Menschen der derzeit medizinisch-politisch "herrschenden Meinung" so kritiklos folgen. Nihilisten, Materia­listen und (nichtbuddhistische) Atheisten scheint die Idee in ein "schwarzes Nichts" einzugehen so unbehaglich zu sein, dass sie über ihren Tod hinaus noch etwas Sinnvolles tun möchten – und sei es nur, dass eigene Organe für ein paar Jahre in einem anderen Körper weiterleben. Fruchtbarer wäre es, sich schon zu Lebzeiten mit solch existentiellen Themen auseinander­zusetzen, spirituell-religiöse Aspekte zu integrieren statt zu verdrängen und für sich selber und seine Umwelt sinnstiftend aktiv zu sein.

18. Ein weniger beachtetes Thema sind die Nahtoderlebnisse. Es gibt viele ehemals Hirntote und andere aus dem Koma erwachte Menschen, die sich atmosphärisch an die Stimmen und die Anzahl der im Krankenzimmer Anwesenden erinnern können. Es gibt aber auch etliche, die sich im bewusstlosen Zustand "von oben" haben liegen sehen und genau beschreiben können, wann was passierte und wann wer was machte. Das sind Beweise dafür, dass sie noch nicht "tot" im Sinne von „gestorben“ waren, sondern noch über Bewusstsein bzw. eine bestimmte Form der Wahrnehmung verfügten.

19. Wer sich mit einem bestimmten Modell des Reinkarnationsgedankens angefreundet hat, mag sich vorstellen, mit welchem Sterbetrauma ein Organspender in eine neue Exis­tenz eintritt und welche frühkindlichen Ängste (wie nach einem Foltertod) daraus resul­tieren.

20. Unter den derzeitigen Umständen schließe ich für mich sogenannte "postmortale" Transplantationen aus, sei es nach sogenanntem "Hirntod" oder eingeleitetem Herzstillstand, sowohl als Spender als auch als Empfänger. Ich wünsche niemanden, auch nur mit Restbewusstsein die Hirntod-Untersuchungen erdulden zu müssen und bei schlagendem Herzen zerlegt zu werden. Ich wünsche niemandem, in eine solche Situation zu kommen, auch nicht als Nahestende_r oder Bevollmächtigte_r, die bei fehlender Erklärung eines Komapatienten an seiner Stelle entscheiden sollen. Ich hoffe, dass die Menschen, ihre Ferien ohne derartige Zwischenfälle genießen können und einen mehrsprachigen Ausweis bei sich tragen, der auch respektiert wird. Und dass ihnen, falls etwas passiert, eine genügend lange Reanimation nach neuesten Erkenntnissen zuteil wird. Jedem Menschen ist zu wünschen, in Frieden im Beisein von wohlgesonnenen Angehörigen zu Hause oder betreut in einem Hospiz zu sterben statt in einem Krankenhaus. Wer nach dieser Lektüre oder eigenen Recherchen noch einen Spenderausweis mit Einwilligung zur Explantation besitzt oder zukünftig eine positive Erklärung abgibt, ist naiv und muss mit einer Art Märtyrertod rechnen.


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