Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Väterradio: Kindesentzug im Frauenhaus

Frank(der andere), Saturday, 19.03.2005, 19:17 (vor 7580 Tagen) @ Ricarda

Als Antwort auf: Re: Väterradio: Kindesentzug im Frauenhaus von Ricarda am 19. März 2005 17:01:40:

Hallo,

Nö,

nicht weil es lustig ist sondern, weil es so einfach ist für Frau.
wie beim GewSchGes wird erst gar nicht hinterfragt, wo die Gewalt, das Gewaltpotential liegt.
Anschuldigung reicht. nicht einmal das Recht auf verteidigung gilt für einen Mann der von frau beschuldigt wird. oder anonym von nachbarn denunziert.
Du bist erst mal Raus !
die Polizei ist berechtigt ein Platzverbot auszusprechen und das gilt dann und da gibt es kein griffiges rechtsmittel gegen.
(und wer will es den Polizeibeamten wirklch verdenken, wenn die keinen bock haben, den abend, diese Nacht nochmal zu ehestreitigkeiten gerufen zu werden.. und deshalb unabhängig von der vorgefundenen situation, aber abgesichert durch das GewSchGes den mann kurzerhand in die Öffentlichkeit verbannen?).

Das einzige was mann da noch ernten kann, ist was auf die fresse,wenn er dem Gebot nicht nachkommt. Das heisst Dann widerstand gegen die staatsgewalt. auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die "Aktion" nicht berechtigt war.

Frank


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