Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Väterradio: Kindesentzug im Frauenhaus

Norbert, Thursday, 24.03.2005, 10:26 (vor 7575 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Väterradio: Kindesentzug im Frauenhaus von Maesi am 23. März 2005 21:55:31:

Hallo Norbert

Schön dich wieder hier zu wissen.

Naja, war in den letzten Monaten ziemlich mit Arbeit eingedeckt.

Um so erfreulicher, dass du wieder da bist.

Ich war auf einem Vortrag des ISUV.
Allen Ernstes: der dortige Rechtsanwalt sagte unverblümt, dass er seinen Mandantinnen immer rät, wenn sie ausziehen wollen, dieses über ein Frauenhaus zu tun.
Wofür müßte man rethorisch fragen, wenn es dafür eigentlich keinen Grund gibt?

Es gibt sicher viele integre Vertreter unter den Rechtsanwaelten; aber sie sind und bleiben nun mal Interessenvertreter ihrer Mandanten. Einige unter ihnen sind sich wohl fuer keine Niedertracht zu schade und koennen nur noch durch besonnene Richter gestoppt werden.

Sicher.
Nur der ISUV vertritt eigentlich die Interessen im Rahmen eines gerechten Unterhaltsrechts.
Wenn aber schon solche, die eigentlich der Praxis der deutschen Familiengerichte mit gehöriger Skepsis begegnen, solche "Tipps" geben, wie sieht es bei anderen aus?
Und wie Naumburg exemplarisch zeigt, Richter sind zu häufig eben nicht besonnen genug. Oftmals völlig parteiisch.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Familienrichter nicht frauenfreundlich sind, sondern nur außerordentlich männerfeindlich.
Was zunächst ähnlich aussieht, aber in manchen Bereichen dann noch schlimmere Auswirkungen hat, wie eben in Naumburg.
Die Thematik zur Zulassung von Vaterschaftsklagen z.B. scheint dafür ebenfalls exemplarisch zu sein.

Da es ja bislang keine Schutzeinrichtungen für Männer mit ihren Kindern gibt, können diese so etwas auch nicht in Gebrauch nehmen.
Die wenigen privaten Männerhäuser in Deutschland sind dafür nicht ausreichend.

Zustimmung. Wobei ich der Meinung bin, dass diese Schutzeinrichtungen (egal, ob fuer Frauen oder Maenner) schon etwas genauer pruefen sollten, wen sie da eigentlich aufnehmen - Parteilichkeit hin oder her.
Eines ist mir allerdings noch wichtig: man sollte konsequent unterscheiden zwischen Forschungs- und Helferinstitutionen; eine Helferinstitution kann nicht gleichzeitig Forschung betreiben, die wissenschaftlichen Kriterien standhaelt. Der Forscher muss vielmehr ein Mindestmass an wissenschaftlicher Objektivitaet bewahren, die ein parteilicher Helfer praktisch nie aufbringen kann, weil er durch seine Hilfeleistung viel zu sehr mit der durch ihn betreuten Partei verbunden ist; deshalb habe ich auch das Beispiel mit dem Tabakkonzern gebracht, der nicht in der Lage sein wird, serioese wissenschaftliche Untersuchungen zu den Folgen des Tabakkonsums beizusteuern. Frauenhausbetreiberinnen/-mitarbeiterinnen sind schon von Berufs wegen ungeeignet, wissenschaftliche Zusammenhaenge zu erkennen oder gar einer breiteren Oeffentlichkeit aufzuzeigen. Klartext: entweder man betreut Gewaltopfer, oder man erforscht Gewaltsituationen - beides zusammen geht nicht, weil der Interessenkonflikt unvermeidbar ist.

Völlige Zustimmung.
Allerdings doch eine kleine Einschränkung:
Erin Pizzey hat in ihrer Tätigkeit diesen Spagat anscheinend geschafft.
So hat sie ca. 60% der Frauen in ihrem Frauenhaus als mindestens so gewalttätig, wie deren Partner beschrieben.
Dafür hat sie dann genug Anfeindungen erleben müssen.

Die negativen Beispiele der "Experten" von Zartbitter und Wildwasser sind inzwischen auch bekannt.

Gruss
Maesi

Gruß
Norbert


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