Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: NICOS als Experte für die Psyche der geschlagenen Frauen

Nikos, Saturday, 19.03.2005, 21:13 (vor 7580 Tagen) @ Ricarda

Als Antwort auf: NICOS als Experte für die Psyche der geschlagenen Frauen von Ricarda am 19. März 2005 18:46:08:

Hi Ricarda.

Ja, jetzt wird es tief!
Aber wie schon angesprochen, hat eben jeder sein Nivau, auf dem er
argumentiert.
Ich vermute Du weißt sehr viel über die Psyche geschlagener Frauen,
und hast möglicherweise in dem Gebiet schon selbst Erfahrungen
sammeln können?<

Vermutung
(aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie):

"Eine Vermutung ist eine auf bestimmten Grundlagen, Tatsachen sowie auf Intuition oder Gefühlen beruhende ungesicherte Erkenntnis oder Annahme.

In der Mathematik ist eine Vermutung eine noch nicht bewiesene oder widerlegte Aussage, die aber von allen bekannten Tatsachen erfüllt wird (siehe ungelöste Probleme der Mathematik). Durch einen Beweis wird aus einer Vermutung ein Satz.

Wissenschaftliche Vermutungen nennt man auch Hypothesen.

In der Kriminalistik wird eine Vermutung als Verdacht bezeichnet. Durch Beweise wird der Verdacht erhärtet oder widerlegt. Für einen Verdächtigen gilt die Unschuldsvermutung, bis er der Tat durch Beweise überführt ist"

Unschuldsvermutung
(aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie):

"Die Unschuldsvermutung ist die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20, 28 GG). Sie ist eine verfassungsmäßige Grundlage moderner Demokratien. Ist in einem Staat die Unschuldsvermutung nicht effektiv garantiert, so wird seine Staatsform üblicherweise weder als Rechtsstaat noch als Demokratie bezeichnet.

Obwohl sie nicht explizit im Grundgesetz verankert ist, folgt sie aus Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention als gesetzmäßige Verankerung auf hoher Ebene in der Normenhierarchie.

Praktisch bedeutet die Unschuldsvermutung, dass bis zum Beweis des Gegenteils der Beschuldigte eines Strafverfahrens als Unschuldiger gilt. Der Nachweis der Schuld muss rechtskräftig erfolgen.

Als Nebenfolgen der Unschuldsvermutung muss das Verfahren zwingend fair verlaufen. Es dürfen keine überlangen Ermittlungen erfolgen. Diese Ermittlungen müssen verhältnismäßig sein.

Die Unschuldsvermutung schließt Strafverfolgungsmaßnahmen jedoch nicht a priori aus. Grundsätzlich gebietet der Zweck der Durchführung eines Strafverfahrens gewisse strafprozessuale Maßnahmen, die individuelle Rechte einschränken, aber dennoch nicht im Konflikt mit der Unschuldsvermutung stehen (Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen). Grundsätzlich ist für solche Ermittlungsmaßnahmen zumindest ein begründeter Tatverdacht / Anfangsverdacht erforderlich, der teilweise in einem stärkeren Maße (dringender Tatverdacht), u. U. zusätzlich zu sonstigen Voraussetzungen, erforderlich ist. Den Ermittlungsmethoden kommt wegen der Unschuldsvermutung per Definition keine strafende Wirkung zu, insbesondere sei die Untersuchungshaft keine "vorweg vollstreckte" Freiheitsstrafe. Bei einer Verurteilung wird die Zeit der Untersuchungshaft allerdings der Dauer der angeordneten Freiheitsstrafe angerechnet.

Dennoch bedeuten Ermittlungen häufig Nachteile wie Rufschädigung. In unrechtmäßigen Fällen kann so die Straftat Verfolgung Unschuldiger vorliegen"

Also:

Was meinst Du nun?

1. Frauen in der SM Szene, die geschlagen werden?
2. Frauen ausserhalb der SM Szene, die so tun, als ob sie geschlagen werden, und keinen Beweis dazu brauchen, ausser die eigene Aussage?
3. Frauen, die unschuldige Maenner in den Ruin stuerzen, weil sie meinen, sie wuerden geschlagen, wenn der Mann das taegliche Theater von "so habe ich mir mein Leben nicht vorgestellt" nicht mehr mitmacht?
4. Frauen, die ihre Maenner ins Gefaengnis schicken, weil sie sich geschlagen fuehlen, und keinen Beweis dazu brauchen, ausser die eigene Aussage?
5. Frauen, die bewusst Maenner der Gewalt bezichtigen, weil sie diese Maenner schaden wollen, und keinen Beweis dazu brauchen, ausser die eigene Aussage?
6. Frauen, die aufgrund einer Vermutung die Unschuldsvermutung komplet auf den Kopf stellen und somit unser Rechtsstaat unterwandern?
7. Frauen, die keinen Bock mehr auf ihr Mann haben, und deshalb ins Frauenhaus rennen, und keinen Beweis dazu brauchen, ausser die eigene Aussage?
8. Frauen, die keinen Bock auf Arbeit haben, ins Frauenhaus wollen, ganz genau aber wissen, dass dies nur geht, wenn sie sagen, sie wuerden von Mann geschlagen, und keinen Beweis dazu brauchen, ausser die eigene Aussage?
9. Frauen, die ausser fuer sich selbst fuer niemandem etwas uebrig haben, und nicht einmal ihre eigene Kinder das Frauenhausdesaster ersparen wollen?
10. Frauen, die sich ploetzlich zu anderen Frauen hingezogen fuhlen, deshalb ihre Maenner verlassen und sich ins Frauenhaus ihr lesbische Neigungen versuchen auszuleben?

Welche Infos benoetigst Du genau?

Gruesse
Nikos


gesamter Thread:

 

powered by my little forum