Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag

Chato, Wednesday, 23.05.2007, 12:28 (vor 6572 Tagen) @ Chato

Ich ändere den letzten Satz:

"Aber verboten ist es natürlich keinem, in das Freie zu gehen und mit seinen blinden Augen hinzugucken."

Wer einmal wirklich "gesehen" hat, weiß, warum die ursprüngliche Formulierung in die Irre und auf eine verkehrte Fährte leitet. Es ist reine Erfahrung und, wenn sie ist, ganz und gar unspektakulär, aber nicht sagbar, und läßt sich deshalb allenfalls durch dunkle Paradoxien andeuten - etwa der, daß man "in pechschwarzer Nacht" und mit "völlig blinden Augen des Herzens" etwas "sieht".

Das soll nun, wie gesagt, keine Beschreibung sein, sondern bloß noch ein weiterer "Schubs". Es ist die schiere Erfahrung selbst, nicht denkbar und nicht mit Worten auszudrücken, gleichwohl vollkommen wirklich und frei und offen für jedermann zugänglich "wie ein Weg durch einen blühenden Garten in stockdunkler Finsternis"... und, ja, es gibt auch Nachtigallen dort... aber die hört man nur "mit Ohren, die nichts hören"...

Mehr läßt sich einfach nicht darüber sagen. Aber es deutet vielleicht an, warum es "dort" überhaupt nichts hilft zu "denken"... :-)

In der Liturgie der Heiligen Messe hat "das" seine zeitlose - also seine ewige - Form erhalten. Es ist das Glück selbst :-)

Nick


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