Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Mann steht zu seiner Tat.

DschinDschin, Friday, 05.10.2007, 13:46 (vor 6203 Tagen) @ Student
bearbeitet von DschinDschin, Friday, 05.10.2007, 13:49

"Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen. Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden.

Einer hat es getan. Jetzt könnte es jeder tun. Der Damm ist gebrochen. Gewalt gegen Frauen ist für normale Männer kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Auch Deutsche Männer denken beim Anblick der Heckenschere nicht nur ans Heckenschneiden. Es bleibt männlichen Scheidungsopfern ja gar nichts andere übrig, als selbst zu handeln. Da muss ja Männerfreude aufkommen, wenn einer zurückschlägt. Endlich.

Jo, so sehe ich das, ohne Wenn und Aber.

Vielleicht begreift ihr es nicht, aber der Mann hatte mit seiner Frau ein Geschäft abgeschlossen und für dieses Geschäft bezahlt.
Ja, die Liebe kann enden, aber der Vertrag bleibt bestehen.
Und wenn sich Tantchen dann von ihm trennen will, dann heißt das das Geschäft rückabwickeln. Dann ist ein kleiner Auflösungsvertrag erforderlich. Dann sollte ein Konsens gefunden werden.
Das deutsche Recht lässt zu, dass der Mann betrogen und ausgenommen wird.
Was tut man da? - Man trifft eine Entscheidung.
Und eine Alternative ist, dass man Tantchen verascht. Ich würde auch einen Vertragspartner terminieren, der mich böswillig ruiniert. Ich bin doch kein Staatssklave, der die Sklavenmentalität so tief verinnerlicht hat, dass er nicht in der Lage wäre, Selbstjustiz zu üben. Übrigens, auch Richter sind sterblich und das letzte Wort hat der Tod, immer.

DschinDschin

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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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