Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verständnisfrage

susu, Sunday, 09.07.2006, 02:59 (vor 6924 Tagen) @ Conny

Im 2 + 4 Vertrag wird immer nur das vereinten Deutschland erwähnt. Nun soll
für uns aber das Grundgesetz der BRD gelten, die es seit diesem 2 + 4
Vertrag eigentlich nich mehr geben dürfte. Von daher sollte das
Grundgesetz der BRD im vereinten Deutschland eigentlich nicht mehr gültig
sein.

Seit dem 3.10.1990 gilt in Deutschland eine neue Verfassung, die mit der vorher im Westen gültigen weitestgehend identisch ist (was geändert wurde ist die Präambel, der Art. 23 fiel weg, und der Art. 146 besiegelt die Einheit). Diese Verfassung wurde durch den Bundestag und durch das Parlament der DDR (nach den Wahlen `90) neu bestätigt und als Grundlage des im Einigungsvertag Festgelegten Beitritts der DDR angenommen (der sagt aus, daß das GG der BRD auch in den neuen Ländern gilt).

Alte Präambel:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Neue Präambel:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Hat das vereinte Deutschland heute überhaupt noch eine Verfassung, auf das
sich das Verfassungsgericht berufen könnte oder wie läuft das?

Ja.

Meine Meinung ist ja, daß wir heute in einer hochkomplexen Diktatur in
Deutschland leben: Das ist zum einen der Femifaschismus und dann noch das
Diktat des Kapitals. Das Kapital und der Feminismus haben völlige
Handlungsfreiheit.

Was ja z.B. das neue Kopftuchurteil zeigt, oder?

Kann man sich heute überhaupt noch auf das Grundgesetz berufen und auch
den Artikel 20 Absatz 4 anwenden? Wer gibt mir die Waffen (und die
Menschen, die noch nicht so verblödet sind), mit denen ich hier wieder
eine demokratische Ordnung herstellen kann?

Ähm... Wenn ich dich richtig verstehe ist die Mehrheit "verblödet" und befürwortet diesen Zustand. Nun geht die Staatsgewalt vom Volke aus, repräsentiert durch Parlamente, die durch Wahlen legitimiert werden. Wenn eine Minderheit mit Waffengewalt gegen eine gewählte Regierung vorgeht, so heißt dies "Putsch" oder "Terrorismus". Es heißt nicht "demokratische Ornung widerherstellen". Denn das Ergebnis von einer Machtausübung durch eine Minderheit, die die Mehrheit der Bevölkerung durch Waffengewalt neiderhält, ist nicht eine Demokratie sondern ein totalitäres Regime. Deshalb kannst du dich nicht auf den Artikel 20 Absatz 4 berufen, die, die dir entgegentreten schon.

ps: ich habe keinen Bock mehr darauf, zu warten, daß hier mal was
geschieht. Taten müssen folgen.

Viel Spaß beim Junta-gründen.

susu (beim Versuch dem ungenannten Kapitalisten den Rang "als erstes an der Wand, wenn die Revolution kommt" streitig zu machen)


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