Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verständnisfrage

Conny, NRW, Sunday, 09.07.2006, 12:30 (vor 6922 Tagen) @ susu

Im 2 + 4 Vertrag wird immer nur das vereinten Deutschland erwähnt. Nun

soll

für uns aber das Grundgesetz der BRD gelten, die es seit diesem 2 + 4
Vertrag eigentlich nich mehr geben dürfte. Von daher sollte das
Grundgesetz der BRD im vereinten Deutschland eigentlich nicht mehr

gültig

sein.


Seit dem 3.10.1990 gilt in Deutschland eine neue Verfassung, die mit der
vorher im Westen gültigen weitestgehend identisch ist (was geändert wurde
ist die Präambel, der Art. 23 fiel weg, und der Art. 146 besiegelt die
Einheit). Diese Verfassung wurde durch den Bundestag und durch das
Parlament der DDR (nach den Wahlen `90) neu bestätigt und als Grundlage
des im Einigungsvertag Festgelegten Beitritts der DDR angenommen (der sagt
aus, daß das GG der BRD auch in den neuen Ländern gilt).

Nachdem es aber die BRD schon gar nicht mehr gab ...

Man kann doch nicht die BRD und die DDR auflösen, daraus im 2 + 4 Vertrag das vereinte Deutschland machen und anschließend die DDR zum Rechtsraum der BRD hinzufügen?


Alte Präambel:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren
und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der
Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern,
Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit
eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung
die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Neue Präambel:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit
gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Hat das vereinte Deutschland heute überhaupt noch eine Verfassung, auf

das

sich das Verfassungsgericht berufen könnte oder wie läuft das?


Ja.

Aber nur, wenn man an ein paar Stellen die Augen zudrückt,

Meine Meinung ist ja, daß wir heute in einer hochkomplexen Diktatur in
Deutschland leben: Das ist zum einen der Femifaschismus und dann noch

das

Diktat des Kapitals. Das Kapital und der Feminismus haben völlige
Handlungsfreiheit.


Was ja z.B. das neue Kopftuchurteil zeigt, oder?

Das paßt doch auch dort hinein. Ist das Kopftuch nicht eine Erfindung des Patriarchats?

Kann man sich heute überhaupt noch auf das Grundgesetz berufen und auch
den Artikel 20 Absatz 4 anwenden? Wer gibt mir die Waffen (und die
Menschen, die noch nicht so verblödet sind), mit denen ich hier wieder
eine demokratische Ordnung herstellen kann?


Ähm... Wenn ich dich richtig verstehe ist die Mehrheit "verblödet" und
befürwortet diesen Zustand. Nun geht die Staatsgewalt vom Volke aus,
repräsentiert durch Parlamente, die durch Wahlen legitimiert werden. Wenn
eine Minderheit mit Waffengewalt gegen eine gewählte Regierung vorgeht, so
heißt dies "Putsch" oder "Terrorismus". Es heißt nicht "demokratische
Ornung widerherstellen".

Wenn eine Mehrheit durch die Medien manipuliert wurde ist das wohl auch nicht mehr so recht die Meinung der Mehrheit sondern die Meinung der Meinungsmacher. Wenn man dann noch ansieht, wie sehr viele ihr Kreuz setzen, dann weiß ich nicht, ob sie wissen, wohin sie das gesetzt haben.

Denn das Ergebnis von einer Machtausübung durch
eine Minderheit, die die Mehrheit der Bevölkerung durch Waffengewalt
neiderhält, ist nicht eine Demokratie sondern ein totalitäres Regime.
Deshalb kannst du dich nicht auf den Artikel 20 Absatz 4 berufen, die, die
dir entgegentreten schon.

Weil die Mehrheit einfach von den Medien gekauft ist. Das sind die Menschen, die auch heute noch glauben, daß die Frau in Deutschland immer noch ganz besonders benachteiligt wird. Fragt man weiter, fällt ihnen die Arbeit ein.

ps: ich habe keinen Bock mehr darauf, zu warten, daß hier mal was
geschieht. Taten müssen folgen.


Viel Spaß beim Junta-gründen.

susu (beim Versuch dem ungenannten Kapitalisten den Rang "als erstes an
der Wand, wenn die Revolution kommt" streitig zu machen)

Zuerst wird nun wohl Deutschland an die Wand fahren ;-). Anders wird das in D nicht möglich sein.


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