Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Verständnisfrage

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 09.07.2006, 03:05 (vor 6922 Tagen) @ Conny

Hallo Conny!

Im 2 + 4 Vertrag wird immer nur das vereinten Deutschland erwähnt. Nun soll
für uns aber das Grundgesetz der BRD gelten, die es seit diesem 2 + 4
Vertrag eigentlich nich mehr geben dürfte. Von daher sollte das
Grundgesetz der BRD im vereinten Deutschland eigentlich nicht mehr gültig
sein.

Hat das vereinte Deutschland heute überhaupt noch eine Verfassung, auf das
sich das Verfassungsgericht berufen könnte oder wie läuft das?

Wir haben weiterhin ein Grundgesetz und keine Verfassung. Mit der Vereinigung am 3.10.90 wurde die Präambel wie folgt geändert:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Wobei ich den hervorgehobenen Teil für beschönigt, wenn nicht gelogen halte. M.M. läßt sich eine Verfassung oder etwas Gleichgestelltes nur durch Volksabstimmung legitimieren. Vor der "verfassungsgebenden Gewalt" unseres Volkes scheinen die Herrschenden panische Angst zu haben, wie man auch bei der EU-Verfassung feststellen konnte. Die Einsetzung einer Verfassung, die dem Grundgesetz übergeordnet ist, per ordre de mufti, halte ich wiederum für einen klaren Verfassungsbruch.

Interessant zum Status Quo sind auch folgende Abschnitte aus der Wikipedia:

Geltungsdauer

Gemäß Artikel 146 verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde. Einen Aufruf, eine derartige Verfassung zu beschließen, enthält das Grundgesetz jedoch nicht, wie der Text der Präambel zeigt:
"[...] hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Diese Textpassagen werden gelegentlich dahin gehend interpretiert, nur eine direkt - also plebiszitär - beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der Repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen - als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR - nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher seien besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das Deutsche Volk habe durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990-94 stets frei und kontinuierlich gesprochen. Vielmehr schließe der belassene Artikel 146 eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlange sie aber auch nicht. Gegenwärtig laute daher das Credo der Verfassungsgesetzgebung vereinfacht: Die Verfassung ist das Grundgesetz.


Räumlicher Geltungsbereich

Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde das Grundgesetz geändert:
In der Präambel heißt es nunmehr, das Grundgesetz gelte für das gesamte deutsche Volk.
Der bisherige Art. 23 ist entfallen, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes für "andere Teile Deutschlands" offen hielt.
Art.146 stellt unmissverständlich klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist.

Somit ergibt sich, dass mit Deutschland in den heutigen Grenzen der Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig festgelegt ist und Gebietsansprüche der Bundesrepublik nicht bestehen. [8]


Sprachgebrauch: Grundgesetz und Verfassung

Rechtstechnisch werden die beiden Begriffe aus anderen als die auf Art. 146 bezogenen Gründen nicht für deckungsgleich gehalten. Gemeint ist damit, dass der Text des Grundgesetzes nicht vollumfänglich die Verfassungswirklichkeit abbilde, also nicht alle Verfassungsnormen kodifiziere. Als wichtige Institute sind zu nennen etwa das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung, das Verhältnismäßigkeitsgebot oder der Vorbehalt des Gesetzes. Die Grenze zur Norminterpretation ist dabei freilich fließend, v.a. bei letzterem Beispiel.

Meine Meinung ist ja, daß wir heute in einer hochkomplexen Diktatur in
Deutschland leben: Das ist zum einen der Femifaschismus und dann noch das
Diktat des Kapitals. Das Kapital und der Feminismus haben völlige
Handlungsfreiheit.

Naja, völlige zum Glück nicht, beide nicht. Aber es geht schon sehr weit.

Kann man sich heute überhaupt noch auf das Grundgesetz berufen und auch
den Artikel 20 Absatz 4 anwenden? Wer gibt mir die Waffen (und die
Menschen, die noch nicht so verblödet sind), mit denen ich hier wieder
eine demokratische Ordnung herstellen kann?

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Ich denke, eine gewisse Legitimation läßt sich daraus allemal ableiten. Allerdings ist "Widerstand" ein weites Feld; Gewalt halte ich für absolut unangebracht.

Den ersten Kapitalisten (der was gegen die Demokratie hat), den ich
umknallen würde weiß ich auch schon

Wen?

ps: ich habe keinen Bock mehr darauf, zu warten, daß hier mal was
geschieht. Taten müssen folgen.

Conny, Du kannst nicht für Demokratie streiten wollen und dabei undemokratische Mittel anwenden. Das wäre das Gleiche, was Bush tut.
Ich glaube, unsere Demokratie bietet noch immer genügend Möglichkeiten, derartigen Fehlentwicklungen entgegenzutreten. Das ist naturgemäß langsam und mühsam, aber notwendig.
Das Problem ist doch, daß die Mehrheit der Menschen die Probleme nicht sieht. Die überzeugst Du nicht als kleiner Terrorist, im Gegenteil. Das mag in Palästina (teilweise) funktionieren, aber nicht bei uns - denk an die RAF.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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