Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Mal eine Frage an die Freaks

Scipio Africanus, St.Gallen, Tuesday, 25.07.2006, 23:44 (vor 6954 Tagen) @ Doc-Stone

Da tu ich mich echt schwer, das wirklich so zu glauben, bis auf eine
Ausnahme, bei der Sache mit der Wehrpflicht.
In allen anderen Bereichen bin ich der Meinung, es entstehen erst
Benachteiligungen, weil man falsch mit Gesetzen umgeht.

Gewaltschutzgesetz / Trennungs-und Scheidungsrecht, insbesondere die Zuteilung des Aufenthalts-und des Sorgerechts. Die Gesetze sind zwar geschlechtsneutral formuliert. Dies wird aber nachweislich in aller Regel wieder ausgehebelt, indem beispielsweise beim Scheidungsrecht auf die zu erhaltende "Kontinuität" hingewiesen wird. Das heisst, die Kinder werden der Mutter zugesprochen.

Das Gewaltschutzgesetz zielt gegen Männer. Dafür wurde es geschaffen, die Unschuldsvermutung ist in diesem Bereich aufgehoben, einzigartig in der Rechtssprechung.

Jein, ähm, ja, natürlich, Verhandlungssache, Verhandlungsgeschick. Aber
eine Verhandlung über irgendetwas kann man nur führen, wenn beide Seiten
auch dazu bereit sind, zu verhandeln. Wenn ein Personalchef (oder wer auch
sonst immer Entscheidungsträger ist) garnicht verhandeln will, oder sich
bei einem Geschlecht andere Obergrenzen setzt, dann könnte es durchaus zu
einer benachteiligung werden, der ich nicht mehr mit Verhandlungsgeschick
entgegen treten kann.

Die Frau hat das Recht zu klagen, da eine geringere Entlöhnung lediglich aufgrund des Geschlechts verfassungswidrig ist. Allerdings muss die Frau die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zumindest glaubhaft machen können, ansonsten die Unschuldsvermutung gilt - ein Rechtsgrundsatz, der auch hier gelten muss.

Aber hier stellen sich grundsätzliche Fragen ;

- wie stehts hier mit der Vertragsfreiheit ?
- brauchen Frauen besonderen Schutz, oder warum soll das in der Verfassung verbriefte Recht nicht genügen ?
- ist die Behauptung, es gäbe eine systematische Diskriminierung von Frauen glaubwürdig, wenn so selten im konkreten Fall der ( zugegebenermassen schwierige ) Nachweis vor Gericht gelingt ?

Es gibt keine systematische Lohndiskriminierung von Frauen.

Und das war nix weiter als geschickte "Verhandlungssache", hätte ich mich
ungeschickter verhalten, sähe ich meine Tochter heute nicht mehr.

Das soll ein Erfolg sein, sich das elementare Recht zu erstreiten, sein eigenes Kind auch nach Trennung oder Scheidung sehen zu dürfen, das eigene Kind, zu dessem materiellem Unterhalt Mann in jedem Fall verpflichtet ist ?

Hier sind die Relationen gewaltig verschoben. Jeder Vater sollte selbstverständlichdas Recht haben, seine Kinder zu sehen, unabhängig von seinem Verhandlungsgeschick.

Aber trotzdem bin ich der Meinung, man sollte sich nicht auf die bei der
anderen Seite kritisierten Stufe stellen und es jetzt genauso, nur
umgekehrt machen, indem man Forderungen aufstellt, die wiederum Nachteile
für den anderen darstellt.

Nein, einem Männerrechtler geht es darum, weibliche Privilegien einzukassieren, nicht die Rechte der Frau einzuschränken.

versteh mich nicht falsch, ich sag ja nicht, daß ich mit dieser Meinung
richtig liege, ich empfinde das einfach so und habe einfach den Wunsch,
die Front-Gräben zu überwinden und gemeinsam Lösungen suchen, die beiden
Seiten gerecht werden.

Das wäre wünschenswert. Ich sehe aber vorläufig keine Basis. Solange Frauen ihrer heissgeliebten Opferrolle nicht entwachsen, gibt es da keine Schnittmengen.

Gruss Scipio


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]