Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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NEIN

blendlampe, Tuesday, 15.08.2006, 00:45 (vor 7055 Tagen) @ Klaus_z

Vorhergehende Erwerbstätigkeit hat KEINERLEI Einfluß auf den Unterhalt.

Doch, das ist entscheidend. So ist nämlich die Rechtssprechung. Es gibt den Begriff des "Eheprägenden Einkommens". Nach einer Trennung kann die Frau auch nicht einfach alles hinwerfen und gesundheitliche Gründe anführen, auch diese Gründe müssten in der Ehe entstanden und prägend gewesen sein - zum Besipiel eine Erkrankung, die dir bekannt war und die sich absehbar verschlimmert. Wirft sie einfach hin, muss sie vielleicht nichts selber zahlen, aber sie kann damit keinen Anspruch erzeugen.

Weitere Ansprüche hängen an den Kindern mit dran. Auch hier steigen die Chancen für Männer, wenn sie sich gleichwertig um die Betreuung gekümmert haben.

Ich fasse es mal in anderen Worten zusammen: Der "Trick" liegt darin, das Familienrecht für sich auszunutzen, indem seine Prinzipien entschlüsselt und ansdersrum angewendet werden. Du hoffst darauf, dass die Partnerin ihre Machtfülle nicht wahrnimmt, die ihr dieses Recht gibt. Ich setze mich selber an den Platz des gesetzlich Übervorteilten. Übrigens auch eine Methode, Rechtsveränderungen zu erzwingen. Sobald es auch genügend unterhaltsabgezockte Frauen gibt, wird mit Sicherheit plötzlich dringender "Reformbedarf" gegen den Unterhaltswahnsinn konstatiert. Solange nur Männer die Dummen sind, nicht.


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