Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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;) Du bist ja ein Fuchs! Dieser Denkansatz gefällt mir *g*

vielleichtzeuger, BaWü, Sunday, 20.08.2006, 15:27 (vor 7049 Tagen) @ blendlampe

Vorhergehende Erwerbstätigkeit hat KEINERLEI Einfluß auf den Unterhalt.


Doch, das ist entscheidend. So ist nämlich die Rechtssprechung. Es gibt
den Begriff des "Eheprägenden Einkommens". Nach einer Trennung kann die
Frau auch nicht einfach alles hinwerfen und gesundheitliche Gründe
anführen, auch diese Gründe müssten in der Ehe entstanden und prägend
gewesen sein - zum Besipiel eine Erkrankung, die dir bekannt war und die
sich absehbar verschlimmert. Wirft sie einfach hin, muss sie vielleicht
nichts selber zahlen, aber sie kann damit keinen Anspruch erzeugen.

Weitere Ansprüche hängen an den Kindern mit dran. Auch hier steigen die
Chancen für Männer, wenn sie sich gleichwertig um die Betreuung gekümmert
haben.

Ich fasse es mal in anderen Worten zusammen: Der "Trick" liegt darin, das
Familienrecht für sich auszunutzen, indem seine Prinzipien entschlüsselt
und ansdersrum angewendet werden. Du hoffst darauf, dass die Partnerin
ihre Machtfülle nicht wahrnimmt, die ihr dieses Recht gibt. Ich setze mich
selber an den Platz des gesetzlich Übervorteilten. Übrigens auch eine
Methode, Rechtsveränderungen zu erzwingen. Sobald es auch genügend
unterhaltsabgezockte Frauen gibt, wird mit Sicherheit plötzlich dringender
"Reformbedarf" gegen den Unterhaltswahnsinn konstatiert. Solange nur Männer
die Dummen sind, nicht.


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