Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Danke @ all. Zusammenfassung:

blendlampe, Wednesday, 23.08.2006, 16:54 (vor 7046 Tagen) @ vielleichtzeuger

interessante Gesetzespassage aufmerksam gemacht: Die Großeltern besitzen
nämlich auch Umgangsrecht! (Evtl sogar ohne gemeinsames Sorgerecht des
Elternpaars). Kommt es also zum Umgangsboykott und geben mir meine eigenen
Eltern einem mit aller Entschlossenheit Rückendeckung, so können sie ihr
enklagbares Umgangsrecht als Gegen-Druckmittel einsetzen.

Wieder so ein Paragraf im Familienrecht, der in der Realität völlig bedeutlungslos ist. Bereits das väterliche Umgangsrecht ist nicht vollstreckbar, das grosselterlich ist es noch viel weniger. Sieh dir mal http://www.grosselternproenkel.de/ oder http://www.grosselterninitiative-sauerland.de/ an.

- Ich könnte meine Freundin einen handschriftlichen Brief verfassen
lassen. Einen Brief, in dem sie niederschreibt, wie sie zu all den Dingen
steht.

Eine gute Idee, zu der öfter geraten wird. Allerdings nicht als Brief, sondern als Vereinbarung für den Trennungsfall. Juristisch wertlos, aber moralisch manchmal durchaus bindend. Man sollte als Vater jedes kleine Prozentchen zusätzliche Chancen nutzen, die Situation nach einer eventuellen Trennung zu verbessern. Ausserdem wird damit bereits während Partnerschaftszeiten über Themen gesprochen, die eminent wichtig sind, die man aber regelmässig beiderseits ausblendet.

- sofern man ein angespartes Geldpölsterchen hat, könnte man dies peu á
peu auf ein Schweizer Nummernkonto bringen (sofern knapp 5-stellige
Euro-Beträge dort überhaupt ernstgenommen werden

Rücklagen, von denen die anderen nichts wissen sind immer gut. Sie ändern aber nichts an der Entrechnung, die mit der Trennung greift. Am besten bieten sich, wie bereits genannt, Barwerte an, z.B. Edelmetall.


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