Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Danke @ all. Zusammenfassung:

carlos, Sunday, 20.08.2006, 18:52 (vor 7049 Tagen) @ vielleichtzeuger

Servus, Vielleichtzeuger!
Dreh- und Angelpunkt Deiner Entscheidung bleibt, wie es mit Deinen Kindern weitergeht nach einer möglichen Trennung oder eben Ehescheidung. Der Staat läßt Dir als Vater halt nur zwei schlechte Möglichkeiten zur Auswahl. Wie auch immer, egal, ob Trennung oder Ehescheidung: Von Deinen Kindern hast Du dann so oder so nichts mehr; in jedem Falle bist Du auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen Deiner Ex angewiesen. Wenn sie es so wünscht, dann kann sie alles torpedieren, kann sämtliche vorher getroffenen Vereinbarungen vor meinetwegen 100 Notaren ignorieren... und Dir bleibt keinerlei Handhabe. Verstehst Du, was ich meine? So oder so, ob Trennung oder Ehescheidung, Deine Kinder sind dann weg... in jedem Falle mußt Du eine der beiden Arschkarten ziehen! Etwas anderes als Arschkarten sind für Dich als Mann, respektive Vater, einfach nicht vorgesehen! Und meiner Ansicht nach ziehst Du halt die kleinere der beiden, indem Du den Gang zum Standesamt kategorisch und konsequent vermeidest. Meint sie es ehrlich mit Dir, dann wird sie Deine Entscheidung auch akzeptieren.

Mach?s gut!
carlos


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