Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Danke @ all. Zusammenfassung:

XRay, Sunday, 20.08.2006, 16:30 (vor 7049 Tagen) @ vielleichtzeuger

Hi!

Hier der Versuch einer Zusammenfassung, die Elemente aus einigen Beiträgen
enthält:

- nichteheliche LG (evtl. mit notariellen Verträgen) ist einer Ehe
vorzuziehen
- dabei ist natürlich auf Eintragung gemeinsamen Sorgerechts zu achten
- darauf achten, daß die Frau lange berufstätig ist, möglichst Vollzeit
- zwei Kinder erhöhen die Chancen, bei einer Trennung nicht
Unterhaltssklave zu werden
- der Frau unmißverständlich klar machen, daß man bei einem
Sorge/Umgangsrechtsentzug den Job kündigen wird

Und hier noch ein paar zusätzliche Ideen:

- Da in meiner Patchwork-Familie sich einige (besonders meine Stiefmutti)
sich mit der Problematik auskennen, hat mich meine Stiefmutti auf eine
interessante Gesetzespassage aufmerksam gemacht: Die Großeltern besitzen
nämlich auch Umgangsrecht! (Evtl sogar ohne gemeinsames Sorgerecht des
Elternpaars). Kommt es also zum Umgangsboykott und geben mir meine eigenen
Eltern einem mit aller Entschlossenheit Rückendeckung, so können sie ihr
enklagbares Umgangsrecht als Gegen-Druckmittel einsetzen.

- Ich könnte meine Freundin einen handschriftlichen Brief verfassen
lassen. Einen Brief, in dem sie niederschreibt, wie sie zu all den Dingen
steht. Dazu, daß mein Vater früher Umgangsverbot mit mir hatte, dazu, wie
sie die Rolle des Vaters ihrer Kinder sieht u.s.w.
Dieser Brief wird sorgfältig an einem Ort meiner Wahl aufbewahrt. Er hätte
keinerlei rechtliche Bedeutung.
Aber er wäre ein moralisches Druckmittel, wenn ich ihn meinen Kindern, die
ich nicht sehen darf, im Alter von 12-18 Jahren zukommen lassen könnte.

---------
uuaah.. na gut, an die Möglichkeit hatte ich noch garnicht gedacht...
Vermutlich erledigt sich das Thema mit dieser Frau dann automatisch.
Die wird wahrscheinlich denken:
"Spinnt der jetzt und überhaupt, was denkt denn der von mir"...."und tschüss"...
Auch ne Lösung


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