Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Getroffene Hunde bellen

Pancake, Friday, 16.10.2009, 20:16 (vor 5515 Tagen) @ Nihilator

So ein Unsinn. Selbstverständlich ist eine Frauenquote nicht
grundgesetzwidrig, denn man hat wegen ihr ja eigens das GG angepaßt. Aus
einem Diskriminierungsverbot wurde durch einen Nachsatz ein -gebot
gemacht.

Verfassungswidriges Verfassungsrecht ist aber grundsätzlich denkbar, so paradox das klingen mag.

Art.3 Abs.2
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Das ist mehr als das bloße Ignorieren des Grundgesetzes, es ist eigentlich
ein Verbrechen. Und das auch noch an einem Ewigkeitsartikel!

Die sog. Ewigkeitsgarantie erfasst leider nicht den Artikel 3 GG, jedenfalls nicht direkt.


Gruß

Pancake


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