Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachtrag (Familie)

Geier ⌂, Monday, 15.12.2014, 23:44 (vor 3635 Tagen) @ Geier

Ich lege mal noch ein Schäufelchen drauf:

Das Frauenwahlrecht ist im Hinblick auf das Obengesagte nicht etwa nur wegen des (durchschnittlich linkeren) weiblichen Wahlverhaltens bedenklich, es ist vor allem deshalb abzulehnen, weil der Mann (stellvertretend für sein ganzes Haus) Glied der Polis, also des Staates ist, das Weib aber Mitglied des Oikos, also des Hauses. Durch das Frauenwahlrecht (besonders das passive, aber auch schon das aktive) wird das Weib aus dem Haus herausgelöst und rechtswidrig zu einem Glied der Polis gemacht. Der Staat stiehlt dem Manne dadurch das Weib und wird dabei zum Ehebrecher. Das Frauenwahlrecht macht die Frau also von einer »Häuslichen« zur »Öffentlichen«.
Ein ähnliches Problem entsteht durch die Rekrutierung des Weibes für den Arbeitsmarkt. Es war kein Privileg, sondern selbstverständliche Folge des civilisatorischen Grundkonsenses, daß niemand das Weib seines Nächsten begehren soll, daß bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts jeder Mann ein Arbeitsverhältnis seiner eigenen Frau jederzeit auflösen konnte. Da sie mit dem alleinigen Zweck erschaffen wurde, ihrem eigenen Mann eine Hilfe und Gegenwart zu sein, hatte niemand sonst sie zu irgendwelchen, und wenn auch nur wirtschaftlichen Zwecken zu begehren. Wenn sie also überhaupt für andere tätig wird, dann ist das legitimerweise nur im Auftrag ihres Mannes, also stellvertretend für ihn und in seinem Namen, möglich. Gestreift hatte ich diese Problematik in diesem und diesem Artikel.


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