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Frauenwahlrecht (Familie)

Mus Lim ⌂ @, Tuesday, 16.12.2014, 20:41 (vor 3630 Tagen) @ Geier

Sie heben hier auf ein biblischer Verständnis ab, dass auf die jüdische Thora und mithin auf jüdische Nomaden Bezug nimmt. Zunächst einmal haben Nomaden kein Haus. Desweiteren bilden sie keinen Staat. Sie kommen jetzt mit Polis daher, dass ist aber griechisch und hat mit jüdischen Nomaden und Thora nichts gemein.

Das Frauenwahlrecht macht die Frau also von einer "Häuslichen" zur "Öffentlichen".

Wenn Nomaden durch die von Gott geschaffene Natur traben, dann haben sie kein "Haus", das von einer "Öffentlichkeit" abzugrenzen wäre.

Ein ähnliches Problem entsteht durch die Rekrutierung des Weibes für den Arbeitsmarkt.

Wenn Nomaden durch die von Gott geschaffene Natur getrabt sind, dann haben sie ja ihre Weiber nicht in einem "Haus" zurückgelassen, sondern die sind mitgetrabt und haben dabei auch Arbeiten verrichtet. Die "Rekrutierung des Weibes für den Arbeitsmarkt" ist doch offensichtlicher Unfug. Auch in bäuerlichen Gemeinschaften arbeitet die Frau auf dem Feld mit, holt Wasser vom Brunnen, geht auf dem Markt einkaufen und sammelt Brennholz, ist also "außerhäusig" tätig.

Der Rückzug des Weibes ins Haus ist doch eine sehr späte Entwicklung aus der Zeit der Industrialisierung, wo eine nennenswerte Anzahl von Menschen die Scholle verlies, um in der Stadt eine Fabrikarbeit zu suchen. Es gab aber auch da Fabrikarbeiterinnen.
Eigentlich ist die Beschränkung der Frau etwas, das aus der Aristokratie über das Bürgertum kam: Die Frau, die es nicht nötig hatte zu arbeiten. Das hat aber alles nichts mit Bibel oder Christentum zu tun.
Die Frau, die sich auf das Haus beschränkte, erreichte über das Bürgertum das Kleinbürgertum und reichte bis in gut verdienende Facharbeiterkreise hinein.

Die Rekrutierung des Weibes für den Arbeitsmarkt ist doch eher eine Rückführung oder die Wiederherstellung eines früheren Zustandes. Man könnte nur mit Marx die Entfremdung von der Arbeit als Kritik anführen. Früher arbeitete man für die eigene Scholle, wenn man denn eine hatte. Tagelöhner, Knechte und Mägde haben aber auch schon im Feudalismus entfremdete Arbeit getan.

... bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts jeder Mann ein Arbeitsverhältnis seiner eigenen Frau jederzeit auflösen konnte.

Wenn er ein gut verdienender Bürger war, vielleicht. Aber ein gering verdienender Fabrikarbeiter wird sich das Auflösen des Arbeitsverhältnis seiner eigenen Frau kaum geleistet haben können.

Da sie mit dem alleinigen Zweck erschaffen wurde, ihrem eigenen Mann eine Hilfe und Gegenwart zu sein, hatte niemand sonst sie zu irgendwelchen, und wenn auch nur wirtschaftlichen Zwecken zu begehren.

Auch du meine Güte...

Wenn sie also überhaupt für andere tätig wird, dann ist das legitimerweise nur im Auftrag ihres Mannes, also stellvertretend für ihn und in seinem Namen, möglich.

Die meisten Männer können doch nicht einmal über sich selbst frei verfügen. Ich führe nur die Hörigen im Feudalismus, die Fabrikarbeiter in der Zeit der Industrialisierung und den Zahlesel heutiger Tage an.
Und da wollen Sie mir erzählen, ein Mann, der nicht einmal über sich selbst frei verfügen kann, könne frei über seine Frau verfügen?
Sie scheinen mir hier in einem fiktionalen Paralleluniversum zu schweben.

Für mich hat der vorstehende Beitrag wieder Fuß noch Hand...

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