Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Häusliche Gewalt" nächstes Kapitel

Sven, Friday, 31.08.2001, 01:22 (vor 8485 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: von eineMama am 30. August 2001 20:00:30:

Ja? Also ich kann jetzt spontan niemanden ausmachen, der für sich mehr Rechte einfordert als wie er Frauen zugestehen will. Das man einige Rechte und Privilegien den Frauen wegnehmen will, heisst nicht, dass man Frauen unterdrücken oder benachteiligen will, sondern lediglich, dass die Rechte von Mann und Frau dort angeglichen werden sollen, wo es eben eine Ungleichbehandlung gibt.

Angleichen soweit möglich ja. Es gibt aber Bereiche, in denen einer Seite Rechte genommen werden müssen, um der anderen Seite die ihr zustehenden Rechte erst zu ermöglichen.

Beispiel: Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen und haben häufig auch Kinder. In diesen Fällen hat der Vater kein Sorgerecht und dies schafft viele Probleme. Bei einer Trennung ist der Vater automatisch der Verlierer, muss zahlen, kann aber nur seine Kinder sehen, wenn Frau dies auch will. Ein bekanntes Paar lebt auch ohne Trauschein zusammen und sie haben einen sehr sensiblen 11jährigen Sohn. Dieser hat große Probleme damit, das sein Vater einen anderen Namen hat und seine Eltern nicht verheiratet sind. Nun wurde die Frau krank und musste ins Krankenhaus und kurz danach hatte der Sohn einen Unfall und musste ebenfalls in ein (anderes) Krankenhaus. Nun wollte der Vater sein Kind besuchen, da er aber einen anderen Namen hatte, wurde ihm der Besuch seines Sohnes verwehrt. Er musste erst seine Partnerin im anderen Krankenhaus besuchen und sich von ihr die schriftliche Erlaubnis einholen seinen eigenen Sohn zu besuchen. Dies finde ich sehr erniedrigend und es zeigt, dass hier zum Wohle der Männer und auch der Kinder den Frauen das automatische alleinige Sorgerecht genommen werden sollte und auch bei einer auf Dauer ausgelegten eheähnlichen Gemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht gelten sollte. Z.Zt. muss ja der Vater in diesen Fällen die Frau "anbetteln", um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.

Sven


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