Re: "Häusliche Gewalt" nächstes Kapitel
Als Antwort auf: Re: von eineMama am 30. August 2001 23:12:08:
Hi Mama
Ich dachte seit etwa 2 Jahren gibt es das gemeinsame Sorgerecht auch für die Kinder nicht verheirateter Eltern automatisch?
Im übrigen kann man das noch in einer Beziehung klären und beim JA festlegen lassen, das beide das Sorgerecht bekommen, meine ich.
Das Neue Kindschaftsrecht von 1998 regelt lediglich, daß das gemeinsame SR bei verheirateten Paaren die Regel ist. Bei unverheirateten ist es nach wie vor so, daß die Mutter das alleinige SR bekommt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, daß der Vater das SR bekommt, allerdings nur, wenn die Mutter zustimmt.
Bei diesem Punkt sehe ich tatsächlich eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Väter. Zwei Gründe für diese Regelung kann man feststellen.
1. Grade die CDU/CSU hat sich dagegen ausgesprochen, eheliche Väter nicht-ehelichen Vätern gleichzustellen, weil damit der Sonderstatus der Ehe ausgehebelt würde. Als Argument kam, daß man schließlich heiraten könne. So gesehen soll erzwungen werden, daß der gegenwärtige Trend zur "Wilden Ehe" ausläuft.
2. Es wird immer noch davon ausgegangen, daß unehelich geborene Kinder das Produkt von Zufallsbekanntschaften sind. Die Tatsache, daß die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften stetig zunehmen, wird einfach ignoriert und auf eine Stufe mit flüchtigen ONS gestellt.
Von daher ist das "Neue" Kindschaftsrecht bereits jetzt von der Realität überholt worden IMO.
Was würde tatsächlich dagegensprechen, auch unehelichen Vätern das gemeinsame SR automatisch zuzusprechen und wenn alleiniges SR angestrebt wird, sollten die gleichen Vorschriften gelten wie in (nach)ehelichen Konstellationen.
Was du schreibst, daß man das als Paar besprechen kann und dann gemeinsam beim JA das gemeinsame SR festlegen läßt, halte ich für schlecht. Es muß ein Anspruch darauf geben, anstatt das ins Ermessen einer einzigen Person zu legen.
Wie gesagt, ich habe das Anders im Kopf, aber da will ich mich jetzt nicht drauf festschweißen. Lebe ich aber in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und die Gesetzte sagen, das ich als leiblicher Vater eine "Vollmacht" der Mutter brauche um, wie du anführst, mein Kind zu besuchen wenn es im Krankenhaus liegt, dann habe ich soetwas in der Tasche und zwar bevor etwas passiert.
Schlimm genug, daß es von einer Vollmacht der Mutter abhängt, ob ein Vater sich um das Befinden seines Kindes erkundigen kann. Wo ist da der Sinn? Wenn ein Vater sich um sein Kind kümmern will, dann sollte das doch wohl ohne Hindernislauf möglich sein, oder nicht? Nenn mir ein Argument, das soetwas rechtfertigen könnte.
Aber ich stimme dir zu, es ist nicht richtig. Wobei ich es eben anders erlebt habe. Mein Sohn hatte bei seinem Vater einen Unfall und der hatte auch ohne Sorgerecht,und ohne Vollmacht keine Probleme mit den Ärzten.
Wird unterschiedlich gehandhabt. "Normalerweise" waren die Ärzte nicht auskunftberechtigt und haben so gegen ihre Schweigepflicht verstoßen.
Grüße, Maya
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