Re: "Häusliche Gewalt" nächstes Kapitel
Als Antwort auf: Re: von Sven am 30. August 2001 22:22:31:
Angleichen soweit möglich ja. Es gibt aber Bereiche, in denen einer Seite Rechte genommen werden müssen, um der anderen Seite die ihr zustehenden Rechte erst zu ermöglichen.
Beispiel: Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen und haben häufig auch Kinder. In diesen Fällen hat der Vater kein Sorgerecht und dies schafft viele Probleme. Bei einer Trennung ist der Vater automatisch der Verlierer, muss zahlen, kann aber nur seine Kinder sehen, wenn Frau dies auch will.
Ich dachte seit etwa 2 Jahren gibt es das gemeinsame Sorgerecht auch für die Kinder nicht verheirateter Eltern automatisch?
Im übrigen kann man das noch in einer Beziehung klären und beim JA festlegen lassen, das beide das Sorgerecht bekommen, meine ich.
Mit dem Vater meines Jüngsten habe ich auch "nur" zusammengelebt, aber das Kind trägt seinen Nachnamen.
Ein bekanntes Paar lebt auch ohne Trauschein zusammen und sie haben einen sehr sensiblen 11jährigen Sohn. Dieser hat große Probleme damit, das sein Vater einen anderen Namen hat und seine Eltern nicht verheiratet sind. Nun wurde die Frau krank und musste ins Krankenhaus und kurz danach hatte der Sohn einen Unfall und musste ebenfalls in ein (anderes) Krankenhaus. Nun wollte der Vater sein Kind besuchen, da er aber einen anderen Namen hatte, wurde ihm der Besuch seines Sohnes verwehrt. Er musste erst seine Partnerin im anderen Krankenhaus besuchen und sich von ihr die schriftliche Erlaubnis einholen seinen eigenen Sohn zu besuchen. Dies finde ich sehr erniedrigend und es zeigt, dass hier zum Wohle der Männer und auch der Kinder den Frauen das automatische alleinige Sorgerecht genommen werden sollte und auch bei einer auf Dauer ausgelegten eheähnlichen Gemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht gelten sollte. Z.Zt. muss ja der Vater in diesen Fällen die Frau "anbetteln", um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.
Wie gesagt, ich habe das Anders im Kopf, aber da will ich mich jetzt nicht drauf festschweißen. Lebe ich aber in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und die Gesetzte sagen, das ich als leiblicher Vater eine "Vollmacht" der Mutter brauche um, wie du anführst, mein Kind zu besuchen wenn es im Krankenhaus liegt, dann habe ich soetwas in der Tasche und zwar bevor etwas passiert.
Aber ich stimme dir zu, es ist nicht richtig. Wobei ich es eben anders erlebt habe. Mein Sohn hatte bei seinem Vater einen Unfall und der hatte auch ohne Sorgerecht,und ohne Vollmacht keine Probleme mit den Ärzten.
Und auch nicht mit dem Kindergarten, oder der Kinderärztin.
Einfach und alleine weil er den namen seines Vaters trägt.
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