Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Häusliche Gewalt" nächstes Kapitel

Sven, Friday, 31.08.2001, 02:36 (vor 8485 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: von eineMama am 30. August 2001 23:12:08:

Ich dachte seit etwa 2 Jahren gibt es das gemeinsame Sorgerecht auch für die Kinder nicht verheirateter Eltern automatisch?

Ich bin mir ziehmlich sicher, dass dies leider nicht so ist, lasse mich aber von fachkundiger Seite gern vom Gegenteil überzeugen.

Im übrigen kann man das noch in einer Beziehung klären und beim JA festlegen lassen, das beide das Sorgerecht bekommen, meine ich.

Ja dies ist natürlich jederzeit möglich. Leider denken viele auch nicht daran. Wenn dann die Frau dagegen ist, sollte sich der Mann natürlich entsprechende Gedanken über die Beziehung machen. Wenn Frau etwas gegen das gemeinsame Sorgerecht hat, kann dies normalerweise nur dann der Fall sein, wenn sie eine Trennung plant oder zumindest in ernsthafte Erwägung zieht.

Ein bekanntes Paar lebt auch ohne Trauschein zusammen und sie haben einen sehr sensiblen 11jährigen Sohn. Dieser hat große Probleme damit, das sein Vater einen anderen Namen hat und seine Eltern nicht verheiratet sind. Nun wurde die Frau krank und musste ins Krankenhaus und kurz danach hatte der Sohn einen Unfall und musste ebenfalls in ein (anderes) Krankenhaus. Nun wollte der Vater sein Kind besuchen, da er aber einen anderen Namen hatte, wurde ihm der Besuch seines Sohnes verwehrt. Er musste erst seine Partnerin im anderen Krankenhaus besuchen und sich von ihr die schriftliche Erlaubnis einholen seinen eigenen Sohn zu besuchen. Dies finde ich sehr erniedrigend und es zeigt, dass hier zum Wohle der Männer und auch der Kinder den Frauen das automatische alleinige Sorgerecht genommen werden sollte und auch bei einer auf Dauer ausgelegten eheähnlichen Gemeinschaft das gemeinsame Sorgerecht gelten sollte. Z.Zt. muss ja der Vater in diesen Fällen die Frau "anbetteln", um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.
Wie gesagt, ich habe das Anders im Kopf, aber da will ich mich jetzt nicht drauf festschweißen. Lebe ich aber in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und die Gesetzte sagen, das ich als leiblicher Vater eine "Vollmacht" der Mutter brauche um, wie du anführst, mein Kind zu besuchen wenn es im Krankenhaus liegt, dann habe ich soetwas in der Tasche und zwar bevor etwas passiert.

Dies wissen aber viele nicht und erleben dann diese üble Überraschung.

Aber ich stimme dir zu, es ist nicht richtig. Wobei ich es eben anders erlebt habe. Mein Sohn hatte bei seinem Vater einen Unfall und der hatte auch ohne Sorgerecht,und ohne Vollmacht keine Probleme mit den Ärzten.
Und auch nicht mit dem Kindergarten, oder der Kinderärztin.
Einfach und alleine weil er den namen seines Vaters trägt.[/b]

Und da fängt die Ungerechtigkeit an. Das Kind trägt den Namen des Vaters und kein Mensch fragt nach dem Sorgerecht, wehe aber das Kind hat einen anderen Namen. Wenn Kind und Vater den gleichen Namen haben fragt kaum jemand danach. Wenn aber Frau Müller und Herr Meier verheiratet sind und das Kind heisst Müller, kriegt selbst der sorgeberechtigte Herr Meier bei übergenauen Ärzten Probleme und muss die Sache klären, bevor er sein Kind sehen darf.

Bei der Frage des Sorgerechtes sollte man sich auch folgendes überlegen. Angenommen das Kind liegt totkrank im Krankenhaus und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht, so kann dieses Elternteil juristisch legitimiert verhindern, dass der andere Elternteil sein eingenes Kind noch einmal sehen kann. Sowas ist pervers und da müssen einfach einige Änderungen im Sorgerecht vollzogen werden. Klar war dies jetzt ein rein theoretisches Beispiel, möglich wäre es aber in der heutigen Zeit.

Sven


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