Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: NOVO Antidiskriminierungsgesetz = Entmündigungsgesetz

Norbert, Monday, 21.03.2005, 12:43 (vor 7578 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: NOVO Antidiskriminierungsgesetz = Entmündigungsgesetz von ChrisTine am 21. März 2005 09:06:48:

Hi

und hier eine Kostprobe aus der aktuellen NOVO:
Die Institutionalisierung der rot-grünen Obrigkeitskultur befördert die gesellschaftliche Zersplitterung und erhebt Orientierungslosigkeit zur rechtlichen und politischen Norm.
Von Kai Rogusch
Das Antidiskriminierungsgesetz beschneidet nicht bloß unternehmerische Freiheiten. Noch problematischer ist, dass das Gesetz – entgegen seiner propagierten Menschenrechtsrhetorik – die grundlegende Vorstellung von freien und mündigen Subjekten begräbt.

Es ist ein immer wiederkehrende Thematik.
Man versucht die Menschen umzuerziehen.
Wieviel Leid damit erzeugt wird, interessiert die Protagonisten nicht.

Dieses gilt für kommunistische Idee, genau so wie kapitalistischen oder neoliberale Ideen.

Z.B: Arbeitswelt

Schlußendlich sind aber alle Ideologien gescheitert, die einen "neuen Menschen" schaffen wollten.
Aber auch alle Gesellschaften, die auf Sklaverei beruhten.

Daß den Protagonisten der Realitätssinn abgeht kann man vielfältig sehen:
/Schmeil_BMJ.pdf
Gehört außerdem noch zur Kategorie: "Keinen eigenen Fehler/Versäumnisse zugeben".

Als besonders gelungen am ADG finde ich, daß die Aufsichtsstelle beim Bundesfrauenministerium angesiedelt werden soll.
Folgerichtig, denn diese kennen sich in Diskriminierung bestens aus, durch fortlaufend angewandte Anwendung von männerfeindlicher Diskriminierung durch dieses Ministerium.

Allen Gesetzen aus dieser Kategorie muß man auch noch eines als Gemeinsamkeit 'zubilligen'.
Der finanziell kränkelnde Anwaltschaft, durch zu wenige Rechtsstreitigkeiten wie z.B. Scheidungsklagen, wird immer mehr Raum gegeben.
Die "Pfründe" werden zeitgleich zementiert, einzigartig in Europa.
Der Bock ist hier längst zum Gärtner gemacht worden.

Ich stelle da eine schöne "Wagenburgmentalität" der "Gemeinschaft" von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und "Gutachter" fest.
Die schon den Bestand der faktischen Rechtsverweigerung erreichen.

Gruß
Norbert


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