Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: sexuelle Belästigung

Scipio Africanus, Monday, 20.06.2005, 13:29 (vor 7100 Tagen) @ Moni

Als Antwort auf: Re: sexuelle Belästigung von Moni am 19. Juni 2005 22:18:

Sexuelle Belästigung fängt da an, wo die sexuelle Schiene (verbal und/ oder durch Berührungen) einseitig von einer Person ausgeht und die andere dies nicht wünscht (und im besten Fall dies geäußert hat).

Sexuelle Belästigung fängt nicht irgendwo an, sexuelle Belästigung ist immer das, was eine Frau als sexuelle Belästigung empfindet.
Monika

Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand. Um eine angeklagte Person zu verurteilen (oder freizusprechen), braucht es klare, d.h überprüfbare Kriterien. Das subjektive Empfinden der/des Betroffenen ist kein solches Kriterium.
Natürlich steht es jedem Menschen frei, eine Handlung eines Anderen als belästigend zu empfinden. Damit ist aber keinesfalls erwiesen, dass es sich im strafrechtlichen Sinn um eine (sexuelle) Belästigung handelt.

scipio, der sich durch feministische Omnipotenzphantasien in seiner Würde als Mann verletzt fühlt ... schluchz


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