Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: sexuelle Belästigung

Moni, Monday, 20.06.2005, 15:46 (vor 7103 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: sexuelle Belästigung von Scipio Africanus am 20. Juni 2005 10:29:19:

Hi Scipio Africanus

Sexuelle Belästigung ist ein Straftatbestand. Um eine angeklagte Person zu verurteilen (oder freizusprechen), braucht es klare, d.h überprüfbare Kriterien. Das subjektive Empfinden der/des Betroffenen ist kein solches Kriterium.

Das weiß ich *g*
Meine Antwort auf Bella
Sexuelle Belästigung fängt da an, wo die sexuelle Schiene (verbal und/ oder durch Berührungen) einseitig von einer Person ausgeht und die andere dies nicht wünscht (und im besten Fall dies geäußert hat)

war nur ein Hinweis darauf, was diverse Frauen so alles unter sexueller Belästigung verstehen, also, auf welchem sexuellem Gleis.....ähm...Schiene sie anfangen.

scipio, der sich durch feministische Omnipotenzphantasien in seiner Würde als Mann verletzt fühlt ... schluchz

dir mitfühlend ein Schluchztuch reich :-)
Moni


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