Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kant sah es anders

Beelzebub, Saturday, 13.05.2006, 01:45 (vor 6769 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Kant sah es anders von Rüdiger am 10. Mai 2006 23:56:59:

Vielleicht könntest du ja folgendes in deinen Brief einbauen:

Zu spät - der kurze Brief ist schon unterwegs ...

Schade.

Über dieses "Brett des Karneades" (mit bis heute immer mal wieder Kandidaten in der mündlichen Juraexamensprüfung konfrontiert werden) hat sich auch Immanuel Kant Gedanken gemacht und ist dabei zu dem Schluß gekommen, dass die Tat des Überlebenden nicht etwa gerechtfertigt ist, sondern, viel stärker noch: "unbestrafbar".

Unbestrafbar, weil kein Kläger und kein Richter da ist? Oder weil es ethisch gerechtfertigt ist, so zu handeln? Grenzwertig ist so ein Handeln schon, egal ob Mann oder Frau ....

Weder noch. Kant war nur der Ansicht, dass Sinn und Zweck des Strafrechts darin bestünden, dass die angedrohte Strafe dazu geeignet sein muss, etwaige Straftäter von ihrem Vorhaben abzuschrecken. Ist aber, wie hier, die strafrechtliche Drohung eines möglichen Todesurteils wegen Mordes gegenüber dem sicheren Tod durch Ertrinken das kleinere Übel, so verliert das Strafrecht seinen Sinn und damit seine Existenzberechtigung.

Heute lösen einige das Problem mit der Theorie des rechtsfreien Raumes. Die besagt, dass die Rechtsordnung dort ihre Gültigkeit verliert, wo sie angesichts unlösbarer Konflikte auch keine Lösung zu bieten hat.

Greets

Beelzebub

P.S. War das eigentlich ein Mann, der den FAZ-Artikel verbrochen hat? Falls ja, hast du ihn gefragt, ob er denn wohl bereit wäre, in gleicher Situation Selbstmord zu Gunsten einer Frau zu begehen?


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