Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 12:22 (vor 5361 Tagen) @ JWEB

Wenn dieKindesmutter die Gewährung von (Betreuungs-/Natural-)Unterhalt verhindert,
dann brauch sie doch nicht zu jammern. Wenn das Geld nicht reicht, dann
soll sie arbeiten gehen und nicht zu Haus abhängen und vom Kindesvater Geld
abpressen!

Wenn also die Klassenfahrt ansteht oder die Reitstunden zu bezahlen sind, sagen demnach Pappi und Mammi jeweils folgendes zu ihrem Kind: "Liebes Kind, laut BGB bin ich nicht verpflichtet, dergleichen finanzielle Aufwendungen zu tätigen. Ich biete Dir Kost, Logis und Betreuung an. Für andere Unterhaltsforderungen wende Dich bitte an Deine Mutter (Deinen Vater)."

Ein Kind kostet nun einmal Geld. Wer sich das nicht leisten will, soll eben keines zeugen.

Beide Eltern sind lt. BGB zur Vermögensbildung für das Kind VERPFLICHTET.
Offenbar erfüllt hier wieder mal nur der Vater seinen Part, denn das Kind
wird ja mal diese Wohnung erben. Von der Mutter bekommt es sicherlich nur
FEM-Frauenhausaufkleber ("Gegen häusliche Gewalt durch Männer!") und Bilder
von Alice Schwarzer.

Aha, Väter haben also grundsätzlich Vermögen zu vererben, während es Mütter nur zu irgendwelchen Aufklebern bringen? Merkwürdige Welt, in der Du lebst.


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