Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergänzung

Timothy, Friday, 26.03.2010, 16:01 (vor 5451 Tagen) @ Aufrechter Vater

Moment, ich "habe" die Kinder ja immer noch. Ich sehe sie mindestens
zweimal die Woche. Aber leben tun sie bei meiner Ex. Die Ex ist
selbstverständlich gezwungen zu arbeiten, die Kinder sind ja schon älter
als drei und somit muss sie ja auch den Lebensunterhalt für sich selbst
verdienen.

Ich weiß nicht ob ich dir glauben kann das du ein geschiedener Vater bist. Hier schreibst du sie müsse selbstverständlich arbeiten, unten schreibst du das du ihr "hoch anrechnest" was sie täte...

Seis drum, falls du wirklich geschiedener Vater bist: Glückwunsch. Du hast eine EX die sich nicht weigert 80% zu arbeiten und siehst deine Kinder 2 mal die Woche. Dieses Glück haben nur wenige. Es gab erst letztens noch einen Fall wo eine Grundschullehrerin mit nur einem 12 jährigem Sohn der keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat sich trotz neuem Betreungsunterhaltsrecht erfolgreich dafür drückte ihre 26h pro Woche zu arbeiten, sie schaffe angeblich nur 16h wenn ich mich recht entsinne, und das obwohl der Junge sogar bis 16 Uhr in einer Ganztagsschule ist.

Mit einer Ex die genügend boshaftigkeit aufbringt, ist der Vater ein rechtloser Sklave. Die Mehrheit der Frauen ist nicht so extrem, aber es kann auch nicht sein das die 10-20% die so sind, damit durchkommen. Nichteinmal das Sorgerecht hat er dann noch, auch als verheirateter nicht, denn viele Gerichte prüfen gar nicht wer dafür verantwortlich ist wenn die Kommunikation unter den Eltern dauerhaft gestört ist, und sprechen es dann automatisch der Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts, also der Mutter, zu.


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