Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verantwortung!

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 14:42 (vor 5361 Tagen) @ Aufrechter Vater

Die elterliche Verantwortung drückt sich mitnichten in der
Höhe der Zahlung an die Ex aus - sondern in der gelebten Zeit MIT dem
Kind.


Sie drückt sich in beidem aus. Sowohl die Präsenz des Vaters als auch eine
ausreichende materielle Grundlage sind für das Kindeswohl von Bedeutung.
Ein richtiger Vater gibt beides.

Eine richtige Mutter muß das auch tun - wir leben im 21. Jahrhundert wo sie das ja auch kann!

Aber Mütter haben -zig Optionen die Vätern nicht zur Verfügung stehen, von der Familienplanung bis zum Umgang mit dem Kind. Vätern erwachsen derzeit nur aus den freien Entscheidungen der Mütter resultierende Verpflichtungen, aber keine Rechte.

Die Rechte am Kind sind - man möchte meinen wie bei Hitlers Mutterkult - allein bei der Frau verortet. Sie kann schwanger werden gegen den Willen des Mannes, sie kann den Mann über den realen Vater belügen, sie kann abtreiben und hat viel Zeit dazu, sie kann das Kind in die Babyklappe geben - er aber wird nach dem Geschlechtsakt entrechtet.

Die Anwesenheit des Vaters ist mit Geld nicht aufzuwiegen.


Richtig! Aber auch das Umgekehrte gilt: Eklatanter Geldmangel ist auch
durch häufige Anwesenheit des Vaters nicht zu kompensieren.

Richtig! Conclusio: Wie ich schon schrieb, soll sie gefälligst auch arbeiten gehen. Es ist in Zeiten gelebten Feminismus und beruflicher Frauenförderung eben nicht mehr die Aufgabe des Mannes, das Kind zu finanzieren.

Ein Bruch der Verantwortung gegenüber dem Kind ist dann gegeben, wenn
einer der Elternteile seine Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Und die
Verpflichtung, für das Kind auch in materieller Hinsicht zu sorgen, hat man
eben als Vater.


Hitlers Mutterkult!

Wer sagt daß Väter fürs Geldverdienen zuständig sein müssen?

Würden die Zahlungen an Umgangsverweigerinnen auf Null
heruntergeschraubt, gäbe es diese Problemfälle gar nicht:


Gibt es spezielle Zahlungen für Elternteile, die Umgang verweigern? Auch
das wäre mir neu.

Doch, die kennst Du. Nennt sich Ehegattenunterhalt. Und muß eben auch gezahlt werden, wenn die Frau der einzigen Pflicht die sie eventuell haben könnte - nämlich dem Vater Umgang zu gewähren - nicht nachkommt. Er muß trotzdem weiter zahlen!

Dir ist nie der Gedanke gekommen, daß Gesetze nicht in Stein gemeißelt sind und eventuell ungerecht sein könnten?

In Spanien z.B. wird nach der Geburt erst mal die Vaterschaft geklärt. Nix mit Kuckukskindern! Bei uns ist jedes 10. bis 20. Ei faul. Die Mutter weiß, was Du nicht weißt!

Dann wird in Spanien der Umgang geklärt. Behindert die Mutter den Kindsumgang, kann er das der Polizei melden und sie wird bestraft.

(Frage 1, was passiert in Deutschland?)

Verweigert sie das Kind mehrmals dem Vater, kann sie das Sorgerecht an den Vater verlieren!

(Frage 2, wie Frage 1...)

Was hat im Übrigen der Sonderfall eines verweigerten
Umgangs

Das sind keine Sonderfälle. Umgangsverweigerung wird, da straffrei für Frauen, flächendeckend als Gewaltmittel eingesetzt, meist um mehr Geld zu erpressen. Es handelt sich in machen Fällen um nichts Anderes als jahrzehntelange, staatlich geduldete Erpressungen.

Entweder würde verhütet oder es würde
zugunsten des Kindeswohls zufrieden zusammengelebt.


Das ist doch Unsinn.

Nein. Dieser "Unsinn" ist das Beste für das Kind. Hier aber wird das "Kindeswohl"

a) im Wohl der Mutter definiert (S1626a) und
b) in der Höhe der Zahlungen des Vaters definiert.

Das ist Unsinn!

Nur weil ich ein Kind gezeugt habe, muss ich doch nicht bis
an mein Lebensende mit der Mutter des Kindes zusammenleben, wenn
unsere Beziehung zerrüttet ist.

Dieses egoistische Argument wird immer sehr leichtfertig hergeholt ohne Rücksicht auf die Kinder. Und doch, Du hast genau diese Verantwortung! Du mußt Dir eben vorher klar werden ob Du mit der Partnerin lange genug klarkommen kannst und auch Problenme im Sinne der Partnerschaft meistern willst, damit das Kind vernünftig sozialisiert wird!

Genau in diesem Punkt zeigt sich das Kindeswohl. Das Kind braucht beide Eltern, und zwar Eltern die zusammenhalten und sich nicht beim kleinsten Problem zulasten des Kindes "emanzipieren" (meist auf Kosten des Zahlvaters).

Das aber setzte eine gewisse Verantwortung auch bei manchen heute
rundumversorgten Damen voraus, doch dafür wollen sie nicht geradestehen.


Wenn Du Verantwortung mit Zusammenbleiben auf Biegen und Brechen
gleichsetzt, habe ich wohl in meiner Verantwortung versagt.

Nicht auf Biegen und Brechen. Zwischen erzwungenem "lebenslänglich" und verantwortungslosem "Nur-Frauen-WG-patchwork" gibt es reichlich Abstufungen, die Du hier (warum wohl?) nicht erkennen willst. Und wenn Kinder da sind, müssen sich erwachsene Menschen sehr wohl zwingen lassen, im Sinne des Kindes zumindest in Sachen Erziehung zusammenzuarbeiten. Mit anderen Zwängen, wie dem Zwang für Männer, Zahlungen zu leisten, hast Du ja schließlich auch keine Probleme.


Der religiöse Extremist bist also Du. Extremist in Sachen völliger Verantwortungslosigkeit unter dem Vorwand der Selbstverwirklichung des 21. Jahrhunderts. Die explosionsartige Zunahme psychischer Erkrankungen und ADHS-Kindern, meist von Alleinerziehenden, ist Dir wohl noch nicht bewußt geworden.


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