Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung, Gleichverpflichtung und Gleichbehandlung im Maskulismus

Manifold ⌂, Monday, 19.03.2012, 14:57 (vor 4635 Tagen) @ DvB

Gleichwertigkeit bedeutet somit im Maskulismus, dass die Menschen einen von Geschlecht, Leistungsvermögen und Erreichtem unabhängigen, ethisch und moralisch gleichen Wert haben, welcher sich im Lauf des Lebens nicht vermindert, unabhängig von den Taten einer Person in ihrem Leben. Männer und Frauen sind somit moralisch gleichwertig und besitzen somit von der Zeugung bis zum Tod den gleichen moralischen Wert. Wie wir gesehen haben und noch sehen werden, beruht diese Erkenntnis auf mehreren tausend Jahren christlich-westliche Kulturgeschichte (auch wenn die Umsetzung aufgrund äusserer Sachzwänge graduell und erst mit der Zeit zunehmend vollständig umgesetzt wurde).

Gleichwertigkeit bedeutet nicht, dass die Menschen qua Leistung, qua Hierarchie oder qua Potential gleichwertig oder gleich sind oder sein sollen, sondern dass sie lediglich einen immateriell gleichen Wert aufweisen und dass dieser gleiche Wert im Regelfall unbedingt zu berücksichtigen ist.

Da Männer und Frauen über einen moralisch gleichen Wert unabhängig von meritokratischen Eigenschaften verfügen, kann ihnen nicht a priori der Zugang zur Erarbeitung gleicher Rechte durch gleiche Pflichten verwehrt werden, ohne dabei die moralische Gleichwertigkeit der Menschen in Frage zu stellen, wie wir bereits gesehen haben. Moralische Gleichwertigkeit ist also untrennbar mit Gleichberechtigung verbunden, in dem Sinne, dass unter Gleichberechtigung verstanden wird, dass sich alle Menschen die gleichen Rechte erarbeiten können und dass sie aufgrund ihres moralisch gleichen Wertes sogenannte unveräusserliche, moralische Rechte wie Menschenrechte und das Recht auf einen fairen Prozess besitzen.

Gleichberechtigung heisst somit nicht, dass alle Menschen immer und überall automatisch die gleichen meritokratischen Rechte besitzen müssen oder sollen, sondern dass man es ihnen allen gleichmässig gewährt, nach gleichen Massstäben gleiche Rechte zu erarbeiten und zu besitzen.

Gleichverpflichtung bedeutet, dass man allen Menschen bei der Erarbeitung von gleichen Rechten im Regelfall die gleichen Pflichten vorsetzt, sprich, dass man keine Menschengruppen von vornherein bevorzugt oder benachteiligt, indem man für sie die abzuleistenden Pflichten verringert oder verschlimmert. Männer und Frauen dürfen somit nicht einseitig bevorzugt oder benachteiligt werden, wenn es um die Erarbeitung von Rechten in unserer Gesellschaft geht, da sonst wiederum moralische Hierarchien gebildet werden, welche der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen widersprechen. Moralische Rechte besitzt ein Mensch aufgrund der durch seine blosse Existenz bereits erfüllten Pflicht, am Leben zu sein, so dass Menschenrechte oder das Recht auf gesonderte Hilfe für Invalide automatisch erarbeitet wurde. Auch das Recht auf Pflege durch andere ist unter anderem geknüpft an der Pflicht tatsächlich erkrankt zu sein.

Gleichverpflichtung bedeutet nicht, dass alle Menschen dauerhaft oder lediglich die gleichen Pflichten haben sollen, sondern ist immer geknüpft an Gleichberechtigung, da kein Recht ohne eine Pflicht existieren kann oder umgekehrt, ohne die gesellschaftliche Struktur auf absehbare Zeit hin zu schwächen.

Gleichbehandlung hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung, dass alle Menschen die gleichen Rechte durch die gleichen Pflichten erarbeiten können und dass weder bei den Rechten noch bei den Pflichten in Abhängigkeit der betroffenen Person diese Regel gebrochen wird.

Gleichbehandlung heisst nicht, dass Menschen immer und in jeder Situation gleichbehandelt werden müssen (meritokratische Gleichbehandlung), sondern umfasst im Wesentlichen die moralische Gleichbehandlung, sprich, dass man allen Menschen den Zugang zu gleichen Rechten durch die Ableistung gleicher Pflichten gewährt, denn die Behandlung einer Person hängt ab von den erworbenen Rechten und den dadurch abgeleisteten Pflichten. Ein Kind somit ungleich zu behandeln wie eine erwachsene Person stellt daher keine Verletzung der moralischen Gleichbehandlung dar, da das Kind noch nicht alle Pflichten abgeleistet hat, um das Recht zu erwerben, wie ein Erwachsener behandelt zu werden und da das Kind nicht davon ausgeschlossen wird, durch das Älterwerden schlussendlich doch die Rechte eines Erwachsenen zu erwerben.

Durch die Berücksichtigung der drei besprochenen Prinzipien in den Verfassungen Europas reduziert sich die Anzahl hastig zu kaschierender Widersprüche innerhalb derselben und zwischen ihnen und dem gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld erheblich, so dass nur schon aus logischen Überlegungen heraus die maskulistische Perspektive zu bevorzugen ist.

http://sonsofperseus.blogspot.com/2011/10/die-moralischen-grundlagen-des.html

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"Zur Durchführung seines Zieles erachtet der Maskulismus [...] als aufrichtig und sinnvoll: [...] das ursprüngliche Anliegen einer wirklichen Gleichberechtigung beider Geschlechter." - Michail A. Savvakis


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