Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129289 Einträge in 32065 Threads, 293 registrierte Benutzer, 395 Benutzer online (0 registrierte, 395 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Polen: Homo-Ehe gescheitert (Familie)

Gismatis @, Basel, Monday, 28.01.2013, 19:25 (vor 4318 Tagen) @ Nihilator

Inwiefern siehst Du diesen Artikel verletzt? Wird irgendjemandem verboten (abgesehen von den Üblichen -Nichtmündige, bereits Verheieratete, Geisteskranke-, eine Ehe zu schließen?

Das hatten wir doch schon mal, aber ich erkläre es gerne nochmals: Das Problem liegt in der gruppenbezogenen Ungleichbehandlung. Als Mann darf man nur eine Frau heiraten und als Frau nur einen Mann. In der Verfassung steht aber nicht «Alle Männer sind unter sich vor dem Gesetz gleich und alle Frauen sind unter sich vor dem Gesetz gleich», sondern schlicht «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich». Da wird überhaupt nicht unterschieden zwischen Mann und Frau. Das hat zur Folge, dass was Männer dürfen, Frauen dürfen und umgekehrt.

Diese Deutung ist vollkommen an den Haaren herbeigezerrt. Aber das kennen wir ja von Dir.

Imgrunde gibt es zwei mögliche Deutungen von Artikel 18. Bei der einen Deutung schließt Artikel 18 die Homo-Ehe aus, weil er die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Bei der anderen Deugung schließt er sie nicht aus, aber der Schutz gilt nur für die Ehe zwischen Mann und Frau. Beides verträgt sich nicht mit Artikel 32.

Dieses Leugnen einer Benachteiligung von Homosexuellen erinnert mich an die Wehrpflicht, bei der auch immer so getan wird, als sei das keine Benachteiligung für Männer.

--
www.subitas.ch


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum