Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Polen: Homo-Ehe gescheitert (Familie)

Gismatis @, Basel, Tuesday, 29.01.2013, 18:38 (vor 4317 Tagen) @ Nihilator

Ja, und das ist ja auch der Fall. Männer und Frauen dürfen gleichermaßen eine Ehe eingehen. Da eine Ehe definiert ist als aus genau 1 Mann und 1 Frau bestehend, benötigen Sie dafür -ebenfalls gleichermaßen- einen Ehepartner des jeweils anderen Geschlechts. Daraus folgt, daß jemand, der an Personen des anderen Geschlechts nicht interessiert ist, eben keine Ehe eingeht. Egal ob Mann oder Frau. Deine phantasierte Ungleichbehandlung existiert also nicht.

Es bleibt dabei, dass bei der Ehe rechtlich zwischen Mann und Frau unterschieden wird. Die Definition der Ehe sorgt bereits für die Ungleichbehandlung.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Nein, wir reden nur aneinander vorbei. Du gehst von der Selbstverständlichkeit aus, dass die Ehe eine Verbindung von Mann und Frau ist und alles andere gar keine Ehe sein kann. Ich sehe das nicht so. Der Begriff Ehe kann genauso gut geschlechtsunspezifisch definiert sein.

Die zweite Deutung ist schon als Rechtsbeugung zu sehen. Deine Auslegung von "als" im Sinne von "in Form von" mag sprachlich gerade noch (!) zulässig sein, im Sinne des Verfassers ist sie ziemlich sicher nicht.

Meinetwegen. Ich folge auch selbst der ersten Deutung und nehme ebenfalls an, dass die Verfasser das so gemeint haben. Aber damit haben sie eben Artikel 32 widersprochen, der eine solche Definition eigentlich verbietet.

Es gibt in dieser Frage keine Benachteiligung von Homosexuellen. Alle Homosexuellen haben das uneingeschränkte Recht, eine Ehe einzugehen, und das gilt meines Wissens sogar weltweit. Sogar in Saudi-Arabien, Somalia und Nordkorea.

Homosexuelle werden indirekt benachteiligt. Direkt benachteiligt werden sie aufgrund des Geschlechts.

Eine vergleichbare Benachteiligung für Homosexuelle existiert aber nicht. Sie werden m.W. weder in der polnischen Verfassung, im GG oder in der Schweizerverfassung überhaupt erwähnt. Sie dürfen Ehen schließen wie alle anderen, sie dürfen dies unterlassen wie alle anderen und sie dürfen natürlich auch andersgeartete Verbindungen schließen wie alle anderen. Ich kann beim besten Willen keine Benachteiligung erkennen und folglich auch keinen Widerspruch zu Artikel 32 der PolVerf.

Man mag es nicht eine Benachteiligung nennen, aber es ist trotzdem eine Ungleichbehandlung. Das sollte auch dir an folgendem Beispiel klar werden: Angenommen, eine Frau heiratet einen Mann. Ein anderer Mann beobachtet das und denkt sich, «Was diese Frau darf, darf ich auch, denn schließlich herrscht Gleichberechtigung!», und möchte ebenfalls einen Mann heiraten, was aber nicht geht. Wenn aber gelten soll, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, dürfte das Geschlecht gar keine Rolle spielen. Du magst die Unterscheidung beim Heiraten selbstverständlich finden, aber das ändert nichts an meiner Feststellung.

--
www.subitas.ch


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