Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: eine Konsequenz

Alex, Thursday, 17.04.2003, 23:10 (vor 7827 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: eine Konsequenz von Peter am 17. April 2003 18:53:22:

Hallo Peter

Sie müssen nicht, wenn sie Gütertrennung vereinbart haben und z.B. einer so viel verdient, dass neben dem Lebensunterhalt für beide noch viel übrigbleibt. Ueber das kann der Verdiener bisher allein entscheiden. Vielleicht soll das geändert werden? Ein Gesetz für Luxusweibchen?

Gütertrennung würde ich handhaben, wie eine ehelose Partnerschaft. Gütertrennung heißt ja, dem Partner weder Zugriff auch Gewinn, noch Mittragen von Schulden zu überlassen (was bei mir als Selbständiger mit entsprechendem Risiko zwangsläufig meine Entscheidung wäre, allein um zu sichern, dass nach einer etwaigen Katastrophe wenigstens einer noch Geld haben darf).

Ohne Gütertrennung bin ich dagegen für einen gemeinsamen Finanz-Pool. Ob das im speziellen Fall solche Auswüchse wie ein Luxusweibchen (oder ein Luxusmännchen) hat, sollte man als Experiment vielleicht vor der Heirat herausfinden. Weil so jemand würd mich auch nerven....

Liebe Grüße

Alex


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