Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Typische Männerverarsche

michail, Sunday, 20.04.2003, 00:51 (vor 7825 Tagen) @ Alex

Als Antwort auf: Re: Typische Männerverarsche von Alex am 19. April 2003 20:06:36:

Hallo Alex,

ENTWEDER hat jemand eh kein Problem damit... dann erübrigt sich jede Diskussion, ODER in der Partnerschaft läuft eh schon was gewaltig schief, dann ist es als Signal zu verstehen und nicht als Druckmittel

Entweder Paradies oder Katastrophe also? Nein, getroffen soll hier das alltägliche Verhalten in der Mitte werden, das ist gerade die List des Gesetzes. Aber eins nach dem anderen:

Je mehr Selbstverständliches gesetzlich geregelt wird, desto mehr kann der vereinzelte Fall einer Übertretung oder vermeintlichen Üertretung zum böswilligen Argument werden.

Die Frage im globalen Zusammenhang lautet: Wie können diejenigen, die das Schuldprinzip aufgehoben haben, womit dem ‘weniger verdienenden Ehepartner’ alle Unterhaltsrechte zugesprochen werden, auch wenn er nachweislich eine Betrugsehe eingegangen war, sich jetzt Sorgen darüber machen, wer mehr Klopapier verbraucht?

Lassen wir jetzt mal hinsichtlich der Geschlechtsneutralität eine Expertin zu Wort kommen: Frau Hauptmann (zufällig Autorin „Nur ein toter Mann...“) sagte ja nicht: „Ein weniger verdienender Ehepartner, der nach drei Ehen keinen Porsche fährt, hat grundsätzlich etwas falsch gemacht“, sondern sagte: „Eine Frau, die... etc.) Warum? Weil sie hier die geschlechtsneutrale Variable des ‘Weniger-verdienenden Ehepartners) mit dem richtigen - sehr wohl geschlechtsorientierten Begriff - ersetzte. Die muß das ja wissen; wir sollten es aber auch!

Nehmen wir dann noch den berühmten intentionalen Charakter eines Gesetzes. Dieser bewirkt hier, daß der Mann (entschuldige, ich meinte natürlich der ‘Besser-verdienende-Ehepartner’) in einer labilen Situation lebt, in welcher immer mehr Möglichkeiten des Schuldigwerdens um ihn lauern. Darauf kommt es an. Es soll das Selbstbewußtsein Besserverdienenderehepartner gehemmt werden. In jeder Ehe. Und wo dann Wolken am Horizont des Eheglücks auftauchen, kann dies Gesetz zusätzlich funktionalisiert werden. Ganz geschlechtsneutral, versteht sich. Eben gegen den Besserverd... na, wir wissen schon.

Vision: "Sie haben Ihrer Ehegattin folgenden Betrag zu überweisen... Grund ist der Erwerb im vergangenen Jahr eines yyy´s ohne nachweisliche Einwilligung Ihrer Ehegattin"

Grüße Dich auch herzlich
Michail


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