Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mehr Macht übers Geld für Hausfrauen

Maesi, Sunday, 27.04.2003, 00:41 (vor 7818 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: Mehr Macht übers Geld für Hausfrauen von Frank am 16. April 2003 12:57:44:

Hallo Frank

Mehr Macht übers Geld für Hausfrauen
Von EVA QUADBECK
[...]Nach dem Entwurf der CDU soll der Ehepartner ein "Teilhaberecht" am Einkommen des Erwerbstätigen bekommen. Vorgesehen ist auch ein Auskunftsrecht über die finanziellen Verhältnisse der Eheleute. "Wir wollen die Ehen nicht damit beglücken, dass sich Eheleute in Zukunft gegenseitig verklagen", sagte Röttgen. Er sieht den Gesetzesvorstoß vielmehr als "klarstellende Norm" über das Bild des Gesetzgebers von der Ehe.[...]

Dieser Gesetzesentwurf ist ein Beispiel dafuer, dass sich zunehmend auch buergerliche Parteien mit feministisch gefaerbten Gesetzesvorschlaegen profilieren wollen; offenbar um weibliche Stimmen zu fangen. Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet die Gruenen sich hinter diesen Vorstoss stellen. Interessanterweise scheint die SPD dagegen zu sein, was mich doch etwas positiv ueberrascht.

In den meisten Ehen herrscht heutzutage noch immer eine gewisse Arbeitsteilung, d.h. der Mann (Vater) ist fuer den Hauptteil des Einkommens zustaendig, waehrend die Frau (Mutter) sich wesentlich staerker im Haushalt und gegebenenfalls die Kindererziehung engagiert; allenfalls nimmt sie noch einen Teilzeitjob wahr. Man mag diesen Zustand ablehnen, befuerworten oder ihm allenfalls neutral gegenueberstehen; er ist in jedem Fall auf die Entscheidung von zwei erwachsenen und urteilsfaehigen Menschen zurueckzufuehren, die beschlossen haben, auf diese Weise einen Lebensabschnitt miteinander zu verbringen.

Derjenige, der fuer das Haupteinkommen zustaendig ist, soll nach Ansicht der CDU nun offenbar gesetzlich dazu gezwungen werden, dem nichterwerbstaetigen Ehepartner einen Teil abzugeben; auf den ersten Blick eine durchaus legitime Forderung, da ja der nichterwerbstaetige dem erwerbstaetigen Ehegatten, dessen Vollzeiterwerbstaetigkeit durch Leistung bestimmter (kostenloser) Dienstleistungen, eben die Haushaltsfuehrung und Kindererziehung, beguenstigt.

Auf den zweiten Blick wird jedoch die Ungerechtigkeit dieses Gesetzesentwurfs offenbar. In der oben beschriebenen Hausfrauenehe tragen beide Teile jeweils mit unterschiedlichen Dienstleistungen zur Ehe bei: ueblicherweise der Mann mit seinem Einkommen bzw. normalerweise die Frau mit von ihr erbrachter Haushalts- und Erziehungsarbeit. Das Gesetz waere nur dann gerecht, wenn parallel zum Recht des nichterwerbstaetigen Ehepartners am Einkommen des anderen ein Recht des erwerbstaetigen Ehegatten auf Haushalts- und Erziehungsdienstleistungen des nichterwerbstaetigen Partners postuliert wuerde. Im Klartext: Kohle gegen Haus-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit. Das waere im Grunde genommen nichts anderes als die wiederaufgewaermte Idee eines Hausfrauengehaltes.

Leider, leider soll jedoch einmal mehr ein Vorteil fuer den nichterwerbstaetigen Ehegatten herausgeschunden werden, ohne dass gleichzeitig ein Vorteil fuer den erwerbstaetigen Ehepartner rausschaut. Sorry, aber wie bescheuert muss man(n) sein, solche Verpflichtungen einzugehen, wenn man dafuer keinen Gegenwert erhaelt? Es ist kein Wunder, dass die formelle Ehe auf dem absteigenden Ast ist, und immer mehr Menschen eine formlosere eheaehnliche Partnerschaft bevorzugen. Durch solche Gesetze wird die Ehe auch keineswegs attraktiver. Es stellt sich auch die Frage, inwieweit der Haupterwerbstaetige ueberhaupt in der Lage ist, die obengenannten finanziellen Forderungen zu erfuellen; schliesslich sind die wenigsten Ehepaare pekuniaer derart auf Rosen gebettet, dass am Monatsende nach Abzug aller Verpflichtungen (Miete, Nahrung, Kleider, Steuern, Versicherungen, etc.) noch grosse Summen zur Verteilung uebrigbleiben.

Im uebrigen halte ich die immer weitergehende Einmischung des Staates in die Angelegenheiten der Ehen (etwas euphemistisch als 'klarstellende Norm' bezeichnet) fuer Bevormundung. Was geht es den Staat an, wer wie zum Gedeihen der Partnerschaft beitraegt? Antwort: Solange keine Ausbeutungssituation vorliegt, geht es den Staat gar nichts an. Wer die Hausfrauenehe nicht will, soll sich in der Ehe entweder entsprechend organisieren oder allenfalls ganz auf eine Ehe verzichten; wer die Hausfrauenehe will, der muss sich halt auf ein beiderseitiges Geben und Nehmen von nicht direkt miteinander vergleichbaren Dienstleistungen einrichten.

Gruss

Maesi


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