Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Italiener wegen Sex-Streik in der Ehe verurteilt

Wolf, Monday, 28.03.2005, 02:28 (vor 7572 Tagen) @ Guildo

Als Antwort auf: Re: Italiener wegen Sex-Streik in der Ehe verurteilt von Guildo am 27. März 2005 21:25:

Es hat aber auch kein Mensch, weder Mann noch Frau, das Recht den anderen die Befriedigung seines Geschlechtstriebes zu untersagen.

Warst du in deinem vorigen Leben sowas wie 'n Sklavenhalter? Oder bist du 'n entlaufener Triebtäter?
Sexpflicht per Gesetz, am besten noch mit ner Durchführungsbestimmung, die die Häufigkeit und Mindestdauer regelt?
Wer hindert dich daran, wenn du mit deiner Partnerin im Bett nicht zufrieden bist, dir einfach ne andere zu nehmen? Frau=Staubsauger, mit Umtauschrecht bei Nichtgefallen? Wenn die Alte nicht Blasen will, weil du dir wieder mal nicht die Pfeiffe gewaschen hast, streichts du ihr das Taschengeld?

Oder gehts dir nur um die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Scheidung? Und du willst dann im Gerichtsaal Zeugen und Beweise vorlegen, dass deine Verflossene nicht so oft wollte wie du konntest? Jedes Ehepaar würde dann per Gesetz verpflichtet werden, ein Beischlaf-Tagebuch zu führen, so wie das Fahrtenbuch.

Es gäbe dann noch eine einheitliche europäische Begattungsrichtlinie, die Mann dann einklagen kann. Natürlich würden die Beamten zwei Jahre an der Richtlinie arbeiten, weil man sich nicht über einen einheitlichen Standard einigen könnte. Auch ist unklar ob es eine Altersstaffel geben soll und Abschläge für besondere Gebrechen.

Ne--> DER STAAT HAT SICH AUS MEINEM BETT RAUSZUHALTEN.


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