Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergänzung

Guildo, Monday, 28.03.2005, 15:52 (vor 7571 Tagen) @ Guildo

Als Antwort auf: Re: Italiener wegen Sex-Streik in der Ehe verurteilt von Guildo am 28. März 2005 01:31:

Trotz deiner hingerotzten Beschimpfungen werde ich mir jetzt mal die Mühe machen deine Pseudoargumente zu zerpflücken:

Sexpflicht per Gesetz, am besten noch mit ner Durchführungsbestimmung, die die Häufigkeit und Mindestdauer regelt?

Gab es mehr oder weniger schon immer, hier in Deutschland bis in die 70er Jahre.[/b]

Wer hindert dich daran, wenn du mit deiner Partnerin im Bett nicht zufrieden bist, dir einfach ne andere zu nehmen?

Solange man nicht verheiratet ist und keine Kinder da sind magst du recht haben.[/b]

Frau=Staubsauger, mit Umtauschrecht bei Nichtgefallen?

Mann=Pausenclown und Alleinunterhalter, mit Umrauschrecht bei Nichtgefallen? Wenn der Kerl nicht romantisch genug ist, nicht genug Geld nach Hause schleppt und die Frau gar mit so abartigen Wünschen wie Sex belästigt, wird er halt entsorgt. Grünen Punkt draufkleben und bei der Recyclingstelle für Zahlesel abgeben![/b]

Wenn die Alte nicht Blasen will, weil du dir wieder mal nicht die Pfeiffe gewaschen hast, streichts du ihr das Taschengeld?

Wenn die Frau ihren Mann nur heranläßt, wenn er ihr zuvor alle ihre Wünsche erfüllt, sie also Sex mißbraucht, um ihre Forderungen durchzusetzen -> das ist wohl in Ordnung?[/b]

Oder gehts dir nur um die Wiedereinführung des Schuldprinzips bei Scheidung?

Das Schuldprinzip hat lange Zeit sehr erfolgreich funktioniert. Nach der Abschaffung des Schuldprinzips explodierten die Scheidungszahlen. Die Scheidungen wurden und werden mehrheitlich von Frauen eingereicht. Warum die sich nicht unter dem alten Scheidungsrecht zum Richter trauten, ist ja offensichtlich. Wer gegen das Schuldprinzip wettert, hat zumeist selbst einiges auf dem Kerbholz.[/b]

Und du willst dann im Gerichtsaal Zeugen und Beweise vorlegen, dass deine Verflossene nicht so oft wollte wie du konntest? Jedes Ehepaar würde dann per Gesetz verpflichtet werden, ein Beischlaf-Tagebuch zu führen, so wie das Fahrtenbuch.

Wenn eine Frau behauptet, ihr Mann täte sie mißhandeln, dann reicht lt. Gewaltschutzgesetz die bloße Annahme und Behauptung der Frau aus um den Mann zu enteignen, von seinem eigenem Grund und Boden vertrieben zu werden. Vorgänge innerhalb der Ehe sind nun einmal schwer zu beweisen. Nur solange für eine Beschuldigung wegen Mißhandlung oder gar Kindesmißbrauch alleine das Wort der Frau ausreicht, warum muss dann der Mann Beweise vorlegen? Ist das Wort des Mannes denn weniger wert als das Wort der Frau? In unser feminististisch korrumpierten Justiz ist es wohl so![/b]

Es gäbe dann noch eine einheitliche europäische Begattungsrichtlinie, die Mann dann einklagen kann. Natürlich würden die Beamten zwei Jahre an der Richtlinie arbeiten, weil man sich nicht über einen einheitlichen Standard einigen könnte. Auch ist unklar ob es eine Altersstaffel geben soll und Abschläge für besondere Gebrechen.

Wozu? Es gibt doch auch keine Richtlinie, wie oft ein Vater mit seinem Nachwuchs pro Tag sprechen soll, um als guter Vater zu gelten. Trotzdem wagen es jeden Tag Richter darüber ein Urteil zu fällen.[/b]

Ne--> DER STAAT HAT SICH AUS MEINEM BETT RAUSZUHALTEN.

Ganz genau! Nur soll der Staat (die StaatIn müsste es eher heißen) auch keinen Zusammenhang zwischen einen in ferner Vergangenheit unter der eigenverantwortlichen Entscheideng der Frau gewollten Geschlechtsverkehr und einer Pflicht zur Unterhaltszahlung herstellen.[/b]


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