Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Italiener wegen Sex-Streik in der Ehe verurteilt

astrid, Monday, 28.03.2005, 20:57 (vor 7571 Tagen) @ Guildo

Als Antwort auf: Re: Italiener wegen Sex-Streik in der Ehe verurteilt von Guildo am 27. März 2005 11:34:

Hallo,

wenn der Sex zwischen zwei Leuten nicht mehr stimmt, ist Trennung angesagt. Meiner Meinung nach ist das einfach ein Zeichen, daß es nicht mehr paßt. Sex und Liebe erzwingen kann man nicht. Unter Umständen kann es bei manchen Leuten passen, daß man sagt beide wollen zusammenbleiben als Interessensgemeinschaft und der Sex darf dann woanders geholt werden - ohne Konsequenzen falls dann doch einmal Scheidung zur Sprache kommt.
Wenn ein Partner sexuell nichts mehr will, kann er nichts dafür und soll nicht gezwungen werden, daß wäre ja egal ob Frau oder Mann Vergewaltigung und keine Liebe, keine Vergnügen. Ein Grund für Scheidung ohne Schuldzuweisung ist es natürlich, denn in einer Ehe soll man ja nicht fremdgehen und wenn man nicht in der Ehe Liebe bekommt, die ein Grundbedürfnis ist,wo dann?

Grüße, astrid

Zwar nur zu Unterhaltszahlung aber das beste ist das Urteil des
Kassationsgerichts: Die Verweigerung von Gesten der Zuneigung und Sexualität sei "eine schwere Verletzng der Würde der Frau"
Zwar mag ich es nicht bei Männerdiskriminierungen international zu werden
fand's aber doch erwähnenswert.

Eindeutig ein vernünftiges Urteil!
Ich möchte hier nur mal erwähnen, dass ich vor einiger Zeit hier im Forum genau diesen Gedanken, also ob im Falle einer Scheidung die Verweigerung von Sexualität bei der Schuldfrage eine Rolle spielt, zur Diskussion stellte.
Daraufhin wurde ich von einigen Forenteilnehmern in der Luft zerfetzt und im damaligen Frauenforum regelrecht hingerichtet. Schlagwörter wie "Ehe jetzt wieder als Prostitution" machten die Runde.
Aber offenbar gilt es nicht als eine schwere Verletzung der Würde des Mannes, wenn er auf Sex verzichten muss. Solche Urteile wurden in Deutschland zuletzt in den 60er Jahren gefällt (bevor die Abschaffung der Schuldfrage uns einen neuen Rekord an Scheidungen bescherte).
Aber ich fürchte dies Urteil ist auch nur wieder der Ausdruck einer widerlichen Emanzen-Doppelmoral:
Die Frau hat ein Recht auf Sex, der Mann aber nicht!
Es ist eine genauso schwerwiegende Verletzung der Würde des Mannes wenn er von seiner eigenen Ehefrau zu wenig oder gar kein Sex zugestanden bekommt. Deshalb muss ein Mann in solcher Situation sich auch von seiner Frau scheiden lassen können ohne mit Unterhaltszahlungen und/oder Kindesentzug bestraft zu werden.
Aber wo kämen wir denn dahin, wenn Männer plotzlich auch Rechte hätten und ihre Bedürfnisse ernstgenommen werden?
fragt sich Guildo


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