Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Weil ...

alan, Thursday, 01.12.2005, 00:59 (vor 6924 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Weil ... von Conny am 30. November 2005 21:52:

Es gibt in diesem Bereich schon noch mehr Asymetrien: Da wäre die Lüge einer Abtreibung ohne Schwangerschaft (wird wohl nur gehen, wenn man sich nicht oft sieht) und die Lüge einer Schwangerschaft nach Beziehungsende.

Ich wollte keine komplette Liste aller Asymmetrien aufstellen, sondern mich auf den mir wichtigen Punkt konzentrieren. In einer vorgetäuschten Abtreibung sehe ich momentan keinen Sinn, außer einer moralischen Erpressung; sollte die benutzt werden, um jemanden zu einer Beziehung zu zwingen, wäre der Beetreffende selbst Schuld. Sollte sie benutzt werden um jemanden in die Ehe zu zwingen, wäre das eine arglistige Täuschung und die Ehe annulierbar.

Die Lüge einer Schwangerschaft nach der Beziehung, also das Unterschieben eines Kuckuckskindes, wäre ein Verstoß gegen das Personenstandsgesetz, die einzig juristisch saubere Lösung wäre die Abschaffung des Anfangstatverdachtes bei Vaterschaftsklagen. Ein Problem, das bei nichtehelichen Gemeinschaften aber nicht besteht, denn da muß die Mutter klagen und dann findet auch ein Vaterschaftstest statt.


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