Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wem gehört das Kind?

noname, Thursday, 01.12.2005, 08:06 (vor 7321 Tagen) @ alan

Als Antwort auf: Re: Einverstanden! von alan am 30. November 2005 22:00:

Hallo Wodan!

Die nächste Frage muss dann lauten: Mit welchem Recht dürften sich Männer in diese Entscheidung [Abtreibung: ja oder nein] einmischen? Mein einziger Ansatzpunkt wäre, dass das Kind zur Hälfte ihm "gehört".

Die Frage muß lauten: Mit welchem Recht dürften sich Männer nicht in diese Entscheidung einmischen? Mein einziger Ansatzpunkt wäre, dass das Kind zur Gänze ihr "gehört".

Mit welchem Recht darf man Männern eine Einmischung verbieten? Eine wirklich schwierige Frage. Wenn man sich die Genetik vergegenwärtigt, so ist der Fötus jeweils zur Hälfte vom Vater und von der Mutter. Auf dieser Ebene wäre eine Entscheidung nicht möglich. Ein wichtiger Aspekt ist meiner Meinung nach, dass er sich im Körper der Frau befindet, mit ihm verbunden und ohne ihn lange Zeit nicht überlebensfähig ist.

<ul>Der Fötus ist bis zu einem gewissen Grad ein 'Körperteil' der Mutter. Ein Recht auf Einflussnahme durch den Vater wird diesen Aspekt in seiner Begründung berücksichtigen müssen.</ul>

Nahezu alle Rechte des Individuums wären ja berührt, wenn ich als Mann (und nur potentieller! Vater) der zukünftigen Kindesmutter irgendetwas vorschreiben wollte. Dafür Bedarf es einer extrem starken Begründung.

Die Gebärmutter ist so gesehen sicherer als Alcatraz.

Freundliche Grüsse
noname


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