Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wem gehört das Kind?

Norbert, Thursday, 01.12.2005, 15:53 (vor 6923 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Wem gehört das Kind? von noname am 01. Dezember 2005 06:06:

Hallo Wodan!

Die nächste Frage muss dann lauten: Mit welchem Recht dürften sich Männer in diese Entscheidung [Abtreibung: ja oder nein] einmischen? Mein einziger Ansatzpunkt wäre, dass das Kind zur Hälfte ihm "gehört".

Die Frage muß lauten: Mit welchem Recht dürften sich Männer nicht in diese Entscheidung einmischen? Mein einziger Ansatzpunkt wäre, dass das Kind zur Gänze ihr "gehört".

Mit welchem Recht darf man Männern eine Einmischung verbieten? Eine wirklich schwierige Frage. Wenn man sich die Genetik vergegenwärtigt, so ist der Fötus jeweils zur Hälfte vom Vater und von der Mutter. Auf dieser Ebene wäre eine Entscheidung nicht möglich. Ein wichtiger Aspekt ist meiner Meinung nach, dass er sich im Körper der Frau befindet, mit ihm verbunden und ohne ihn lange Zeit nicht überlebensfähig ist.
<ul>Der Fötus ist bis zu einem gewissen Grad ein 'Körperteil' der Mutter. Ein Recht auf Einflussnahme durch den Vater wird diesen Aspekt in seiner Begründung berücksichtigen müssen.</ul>
Nahezu alle Rechte des Individuums wären ja berührt, wenn ich als Mann (und nur potentieller! Vater) der zukünftigen Kindesmutter irgendetwas vorschreiben wollte. Dafür Bedarf es einer extrem starken Begründung.
Die Gebärmutter ist so gesehen sicherer als Alcatraz.
Freundliche Grüsse
noname

Hi noname

Obwohl ein Fötus zwar innerhalb des weiblichen Körpers lebt, ist er nie Teil desselben.
Somit ist dieser Teil deiner Argumentation schon mal unrichtig.

Aber angenommen dieses würde so akzeptiert.
Nun, folgerichtig müßte Frau dann aber auch alle 'Folgen' ganz allein tragen, da ja Teil ihres Körpers.
Mann hätte somit nie Pflichten daraus.

Nur, dann werden wieder die 'Pflichten' des Vaters betont.

Aber Pflichten ohne adäquate Rechte, nennt man schlicht: Sklaverei.

Als extreme Perversion davon, muß dann die Selbstbesamung der Frau durch eigenmächtiges Einbringen von Sperma nach Oralverkehr oder der Entnahme aus einem Kondom gelten, siehe z.B. den Fall des Herrn Becker.
Mann wird auch hier nicht gefragt, sogar hintergangen.

Aber auch dann hat Mann anschließend nur Pflichten.

Das Thema 'Rechte des Mannes' wird dann wieder mit den kleinstmöglichen Buchstaben erwähnt. Falls überhaupt.
Und so etwas nennt man Bigotterie.

Gruß
Norbert


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