Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wem gehört das Kind?

alan, Thursday, 01.12.2005, 17:46 (vor 6923 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Wem gehört das Kind? von noname am 01. Dezember 2005 06:06:


[quote]Mit welchem Recht darf man Männern eine Einmischung verbieten? Eine wirklich schwierige Frage. Wenn man sich die Genetik vergegenwärtigt, so ist der Fötus jeweils zur Hälfte vom Vater und von der Mutter. Auf dieser Ebene wäre eine Entscheidung nicht möglich. Ein wichtiger Aspekt ist meiner Meinung nach, dass er sich im Körper der Frau befindet, mit ihm verbunden und ohne ihn lange Zeit nicht überlebensfähig ist.[/quote]

[quote]<ul>Der Fötus ist bis zu einem gewissen Grad ein 'Körperteil' der Mutter. Ein Recht auf Einflussnahme durch den Vater wird diesen Aspekt in seiner Begründung berücksichtigen müssen.</ul>[/quote]

[quote]Nahezu alle Rechte des Individuums wären ja berührt, wenn ich als Mann (und nur potentieller! Vater) der zukünftigen Kindesmutter irgendetwas vorschreiben wollte. Dafür Bedarf es einer extrem starken Begründung.[/quote]

Nein darum ging es nicht. Es ging darum, daß die Frau entscheiden darf, ob sie abtreibt oder nicht und in beiden Fällen der Mann aus der Entscheidung ausgeklammert ist. So wie Du es beschreibst, hat die Frau die alleinigen Eigentumsrechte am Kind, "nicht an ihrem Bauch". Letztere stehen nicht zur Debatte, deswegen argumentiere ich nicht contra Abtreibung. Nur wenn das Recht am eigenen Körper interpretiert wird als Eigentumsrecht am späteren Kind, soll sie auch alleine haftbar sein.

Anders herum, die sehr weit gehende Haftung des Mannes, ist das kulturelle Pendant zum Verbot der Abtreibung, resp. Verhütung, beides ja keine Techniken der Moderne. Um die Balance wieder herzustellen, muß es also einen Ausgleich geben, Beschränkung der Haftung oder adäquate Verhütungsmittel (Pille für den Mann).


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