Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Einverstanden!

alan, Thursday, 01.12.2005, 04:16 (vor 6924 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Einverstanden! von Conny am 30. November 2005 23:23:

Eine Alternative wäre die Freistellung von Unterhaltszahlungen, im unehelichen Fall hätte der Mann in D ja auch nicht automatisch das Sorgerecht. Im ehelichen Fall wäre es ein so gravierender Verstoß gegen die ehelichen Pflichten, daß eine einseitige Scheidung auf Verlangen gewährt werden sollte, natürlich ohne Unterhaltspflicht.
Das wäre ja eine Sache: Die Unterhaltspflicht wird ans Sorgerecht gekoppelt. Nur der Elternteil, der auch das Sorgerecht hat, ist dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Dann dürften allerdings die Abtreibungen in die Höhe schnellen.
Aber mal eine andere Frage: Was bringt das Sorgerecht heute dem getrennt lebenden Elternteil?

Ich hatte eingentlich etwas anderes im Auge. In Schweden gibt es keinen nachehelichen Unterhalt, beim Betreuungsunterhalt bin ich mir nicht sicher.
Natürlich gibt es dort ein gemeinsames Sorgerecht, daß ähnlich dem Cochemer Modell umgesetzt wird, also "sanfter Druck" auf beide Partner, sich zu einigen.

Nur, weil es keinen nachehelichen Unterhalt gibt, sind natürlich die meisten Frauen berufstätig, die entsprechend bessere Kinderbetreuung und bessere Regelungen Kinder und Arbeit zu vereinbaren - ich meine keine Teilzeitarbeit - nützen auch Männern. Die Berufstätigkeit der Frauen entlastet die Männer während der Ehe und natürlich auch danach, der Unterhalt an die Kinder ist geringer, einen Anreiz Betreuungsunterhalt einzustreichen, statt selbst arbeiten zu gehen, gibt es nicht.

Das gemeinsame Sorgerecht ist in den Staaten, in denen die Berufsuntätigkeit der Frauen nicht gefördert wird (wie in D), der Schritt zum Bilokationsprinzip, also der abwechselnden Betreuung. In F un B ist das bereits gesetzliche Norm, als Kann- nicht als Sollbestimmung, es besteht also kein Zwang die Erziehung hälftig zu übernehmen.

In Deutschland geht das alles natürlich auch, vorausgesetzt die Partnerin willigt ein. In F und B wird das aber eben bereits als soziale Norm propagiert. Umgangsverweigerung ist ein Straftatbestand, der im Zweifel mit Haftstrafe geahndet wird; auch schon zu Zeiten, da es kein Bilaokationsprinzip gab (F 2002, B 2004). Das gemeisame Sorgerecht verhindert in Rechtsstaaten die Umgangsvereitelung, ist also wichtig, wenn man sein Kind auch als "getrennt Lebender" mal sehen will.

Eine generelle Koppelung des Unterhalts an das Sorgerecht ist Unsinn, denn es gibt Pflichten den Kindern gegenüber und es würde zur "Sorgerechtsflucht" führen und schließlich gibt es auch echte Unfälle. Die Pflichten wie Freuden kann man, auch ohne an den Kindesunterhalt zu gehen, fair verteilen.

Aber zurück zum Thema, der Fall, daß ein Mann ein Kind will, sich darauf freut und die Frau es abtreiben läßt, ist vergleichbar dem Fall einer Frau die ein Kind will und der Mann sich weigert. In beiden Fällen will einer der Partner ein Kind und der andere hat die Macht es ihm zu verweigern. Im ersten Fall ist der Mann machtlos, er kann sie höchstens verlassen; im zweiten Fall kann sie ihn hintergehen und er ist bestenfalls arglos. Natürlich kann er sie dann ebenfalls verlassen, aber er ist unterhaltspflichtig.

Die Frau trägt also im ersten Fall keine Konsquenzen und kann ihren Willen zu 100% durchsetzen. Die Schädigung des Partners ist immateriell und durch diesen revanchierbar. Er hat also entweder durch Androhung oder das tatsächliche Verlassen eine Chance seinen Willen "in der nächsten Runde" durchzusetzen.

Im zweiten Fall trägt die Frau im besten Fall 50% der Konsequenzen und überwälzt die andern 50% auf ihren Partner, was ja in dem Fall nicht fair ist, da dieser ja gar keine Konsequenzen will. Im schlimmsten Fall trägt die Frau 0% der negativen Konsequenzen und 100% der positiven, sprich gewünschten Konsequenzen, während sie die vollen 100% Kosten auf ihren Ex-Partner abwälzen kann. Das Problem ist, es gibt keine zweite Runde! Für den Mann sind die ungewünschten Konsequenzen irreversibel.

Man könnte ja jetzt - mit Lisa Ortgies sprechend "dann muß man sie halt zu ihrem Glück zwingen" - behaupten, daß es besser sei, nur 50% der negativen Konsequenzen zu tragen und abzuwarten, ob sich das Verhältnis nicht im Lauf der Zeit zum Besseren ändert. Das lehne ich ab!

Die Tolerierung der Abtreibung war das einzige, was dem "Feminismus" in D jemals gelungen ist, vermutlich auch das einzige, was er je wollte, denn die Möglichkeiten, die den Damen heutzutage die Berufswelt bietet, lassen die meisten - trotz bester Ausbildung - nur zu gerne ungenutzt. Also da finde ich, sollte man sie schon zu ihrem Glück zwingen und den nachehelichen Unterhalt (nicht Kindesunterhalt) abschaffen.

Unabhangig davon, daß man ja auch verhüten kann, liegt die symbolische Bedeutung der Tolerierung der Abtreibung eben darin, Frauen nicht mehr die lebenslangen Konsequenzen eines so nicht gewollten Lebens aufzudrängen. Gut so! Das muß auch für Männer gelten; also fristgerechter Zwang für Frauen zur Abtreibung der von ihren Partnern ungewollten Kinder oder Freistellung von Unterhaltspflichten. Letzteres aber nur dann!


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