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Zu materiellen Vorrechten der Ehefrauen bei den Muslimen der Ahmaddiyya Muslim Jamaat Deutschland (Frauen)

Irokese, Friday, 14.06.2019, 17:41 (vor 1993 Tagen)

Es folgt vielleicht eine Nebensächlichkeit aus der Welt der Religionen, aber immerhin hat die betreffende Glaubensgemeinschaft eigenen Angaben zufolge in Deutschland um die 40.000 Anhänger. Das sind mehr Mitglieder als die AfD hat!

Die Ur-Gemeinde entstand Ende des 19. Jahrhunderts im britisch besetzten Indien. Auf den ersten Blick sticht die Gruppe positiv heraus, denn sie verhält sich befürwortend gegenüber deutschem Patriotismus.

s_dflagge

Antifeministisch betrachtet sieht es allerdings schlecht aus.

Wer die materielle Privilegierung der Frau nicht wünscht, kann jedenfalls kein bekennender Muslim unter dem Dach der Ahmaddiyya Muslim Jamaat Deutschland sein.

Denn unter https://ahmadiyya.de/islam/die-frau-im-islam/die-stellung-der-frau/ zitiert die Glaubensgemeinschaft betreffend der Stellung der Frau Folgendes aus dem Heiligen Koran: "Die Männer sind die Verantwortlichen für die Frauen, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben.“ (4:35)

Dies meine, heißt es in der Interpretation, dass der Ehemann „allein die Verpflichtung [habe], die Familie zu unterhalten (…)“.

Wenn die Ehefrau erwerbsarbeitet, darf sie hingegen die gesamte Einnahme für sich behalten.

Mehr noch: Der Gatte muss ihr die sogenannte „Mahr“ überlassen, einen Geldbetrag, welcher seinem Verdienst in einem halben Jahr entspricht, und sie darf damit machen, was ihr beliebt.

Ganz schön ungerecht! :-(

Historische Nachbemerkung

Dieses System der Bevorteilung wird durch zwei allerdings legitime Rechte der Ehefrauen abgestützt, worauf unter https://ahmadiyya.de/islam/die-frau-im-islam/etablierung-der-frauenrechte-durch-den-islam/ zustimmend verwiesen wird, nämlich dass der Islam in Arabien des Recht der Frau, von ihrem Ehemann zu erben, eingeführt habe, zudem ihr Scheidungsrecht.


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