Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zufriedene Sklaven sind der größte Feind der Freiheit

Lude, Monday, 23.07.2007, 23:32 (vor 6128 Tagen) @ Odin

Vor allem muß BEOBACHTET werden. Besonders die "Härtefälle" gehören
überwacht. Ich bin mir aber sicher, daß diese spürbar zurück gehen, wenn
die Zahlungen sofort eingestellt werden können :-)
Das, was dann noch als "Härtefall" übrig bleibt, ist wirklich einer!

Vorsicht bei dem neuen Gesetz!

Die juristische Feststellung, das Jemand nicht der leibliche Vater eines Kindes ist ändert nichts an der rechtlichen Vaterschaft. Damit ändert sich auch nichts an der Unterhaltsverpflichtung.

Erst bei einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung endet die Unterhaltspflicht. In Härtefällen kann der Antrag auf Vaterschaftsanfechtung abgelehnt werden obwohl bereits festgestellt wurde das keine biologische Vaterschaft besteht.

Das neue Gesetz bedeutet das du zwar wissen darfst das du nicht der Vater bist, aber zahlen musst du trotzdem weil man dir die Anfechtung, eben wegen eines Härtefalles verweigert.

Seit versichert, die "Härtefälle" werden die Normalität. Geauso wie nach dem alten Gesetz die Hürden für eine Vaterschaftsanfechtung in den Himmel wuchsen. Oder der lebenslange nacheheliche Unterhalt, der mal als extreme Ausnahme deffiniert wurde und heute die Regel ist.


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