Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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aus gutem grund gibt es in diesem land eine verfassung. und darum geht es

goprojekt, Thursday, 11.10.2001, 20:56 (vor 8448 Tagen) @ Frau*****

Als Antwort auf: Re: Und wieder ein Zeitungsartikel gegen die bösen Männer :-( von Frau***** am 11. Oktober 2001 16:23:04:

heute ist mir nachfolgenden text zugegangen. wir reden bei dem wohnungszuweisungsgesetz nicht über eine bagatelle, sondern über den versuch, positives recht sowie rechtstaatliche prinzipien wie die gewaltenteilung aufzuheben. hier der text:

Widerstandsrecht bei Wohnungsverweis durch Falschbeschuldigung

(Wohnungszuweisungsgesetz bzw. Platzverweis bei häuslicher Gewalt)

Grundgesetz Artikel 19 GG (2)

In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden

Grundgesetz Artikel 20 GG

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Was das Grundgesetz eindeutig sagt:

Auszug aus dem BVerfGE-Beschluss: 2 BvR 413/00 vom 05.05.2001

a) Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass die
Unschuldsvermutung eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist
und deshalb Verfassungsrang hat ( BVerfGE 74, 358 <370>; 82, 106 <114 f.> ).
Sie erzwingt ein prozessordnungsgemäßes Verfahren zum Beweis des Gegenteils,
bevor wegen eines Tatvorwurfs Entscheidungen getroffen werden, die die
Feststellung von Schuld voraussetzen. Sie schützt den Beschuldigten vor
Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein
rechtsstaatliches prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung
oder Strafbemessung vorausgegangen ist. Feststellungen zur Schuld des
Angeklagten zu treffen, Schuld auszusprechen und Strafe zuzumessen, ist den
Strafgerichten erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit
rechtsstaatlichen Garantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen
Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist ( BVerfGE 82, 106
<116> ). Erst die durchgeführte Hauptverhandlung schafft die prozessual
vorgesehenen Voraussetzungen dafür, Feststellungen zur Schuld zu treffen und
die Unschuldsvermutung gegebenenfalls zu widerlegen ( BVerfGE 74, 358
<373> ). Wird ein Strafverfahren beendet, ohne dass die Hauptverhandlung bis
zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist, so fehlt es an der
prozessordnungsgemäßen Grundlage für eine Erkenntnis der Schuld ( BVerfGE
82, 106-116.

Auszug aus dem BVerfGE-Beschluss: - 2 BvR 804/97 - vom 3.2.1999

Freiheitsentziehungen zur Durchsetzung eines Platzverweises können ihrer
Natur nach in der Regel nur ganz kurzfristig sein. Solche
Freiheitsentziehungen stellen auch einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff
dar, so dass im Einzelfall ein Interesse an der Feststellung der
Rechtswidrigkeit der beanstandeten Maßnahme bestehen kann.

Siehe auch Dreher-Tröndle 1993, Strafgesetzbuch § Vor 32 StGB, Rd. Nr. 10 a)
das politische

Widerstandsrecht ist von § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) und Art. 20
(4) GG gedeckt:

Darunter kann auch eindeutig verstanden werden, dass eine
Arbeitsniederlegung und damit der Abbruch jeglicher finanzieller Versorgung
des Verursacher einer Falschbehauptung, als politische Notwehrmaßnahme
erlaubt ist. Es ist kaum anzunehmen,

dass bei einem unrechtmäßigen (auf eine Falschbehauptung beruhenden)
Wohnungsverweis verlangt werden kann, dass

jemand ohne einen festen Wohnsitz einer geregelten Arbeit nachgehen kann.
1) § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand)

2) zum rechtfertigenden Notstand 3) Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
4) Die Rechtswidrigkeit

5) Übersicht über Rechtfertigungsgründe

Anmerkung: Dem so Geschädigten, so wurde es und von kompetenter Seite
mitgeteilt, geht es selbst dann noch besser, wenn

er eine Gefängnisstrafe wegen unterstellter Rechtswidrigkeit oder Verletzung
einer Unterhaltspflicht abbüßen muss; Dabei hat er wenigstens noch ein Dach
über den Kopf und eine geregelte Mahlzeit (Nelson Mandela hat auf diese
Weise für seine Menschen würde und Überzeugung gekämpft und ist sogar das
Oberhaupt einer Regierung geworden. Eine Gefängnisstrafe kann niemals so
schlimm sein, wie die wirtschaftliche Schädigung und ungerechtfertigten
Demütigungen durch die Staatsorgane).


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