Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Und wieder ein Zeitungsartikel gegen die bösen Männer :-(

eineMama, Friday, 12.10.2001, 00:10 (vor 8444 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Und wieder ein Zeitungsartikel gegen die bösen Männer :-( von Sven am 11. Oktober 2001 20:02:51:

"§ 1
Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt; Näherungs- und Kontaktverbote
(1) Hat jemand vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag des Verletzten die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn jemand einem anderen mit einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gedroht hat."
Besonders der letzte Satz ist hier wichtig. Leider ist in dem Gesetzentwurf nicht die konkrete Anwendung dargestellt. Die Polizei soll aber hier zum Vollstrecker vor einem Gerichtsbeschluss (kann wohl Wochen oder gar Monate dauern) werden. Die Polizei fällt also aus einem rein subjektiven Eindruck ein "Urteil", welches bis zu einem Gerichtsbeschluss gilt. Bei offensichlicher Gefahr im Verzug mag dies durchaus noch OK sein. Mehrere Grundrechte Aufgrund einer bloßen Behauptung für Wochen oder gar Monate zu entziehen, ist höchst bedenklich. Hier verwisscht sich die Gewaltenteilung zwischen Exikutive und Judikative und damit wird die Polizei zu einer juristischen Vorinstanz. Nebenbei wird der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung ausgehebelt. Dieser Rechtsgrundsatz steht aber selbst den schlimmsten Schwerverbrechern zu.

Seh ich ein. Aber ich denke das die Polizei dennoch Erfahrung genug hat, zumal die Beamten besonders geschult werden für solche Fälle, zu erkennen, ob ein "Urteil" gerechtfertigt ist. Ich habe an anderer Stelle mal einen Brief einkopiert, weil ich bei den Polizeidienststellen nachgefragt hatte, wie das gehandhabt wird. Und ich habe aus den Antworten die für mich die Erkenntniss gezogen, das es sehr viel geschlechtsunspezifischer gehandhabt wird, als es in der Öffentlichkeit und auch hier, dargestellt wird.

Brief


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