Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Und wieder ein Zeitungsartikel gegen die bösen Männer :-(

Sven, Thursday, 11.10.2001, 23:02 (vor 8444 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Und wieder ein Zeitungsartikel gegen die bösen Männer :-( von eineMama am 11. Oktober 2001 19:25:43:

In dem Artikel steht doch auch, das
der Tatbestand der häulichen Gewalt klar nachgewiesen sein muss.

Ähm, hier stimmt etwas nicht! Die bloße Behauptung einer Gewaltandrohung soll doch schon zum Rausschmiss aus der gemeinsamen Wohnung ausreichen. Wo ist hier der klare Nachweis? Passt irgendwie nicht, oder?

**Ja nu, ließ den Artikel, da steht es so drin. Zeig mir an anderer Stelle, wo geschrieben steht, das eine bloße Behauptung ausreicht.
Steht das so im Gewaltschutz Gesetz?

Hier ein Auszug aus dem Gesetzentwurf:

"§ 1

Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt; Näherungs- und Kontaktverbote

(1) Hat jemand vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag des Verletzten die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn jemand einem anderen mit einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit gedroht hat."

Besonders der letzte Satz ist hier wichtig. Leider ist in dem Gesetzentwurf nicht die konkrete Anwendung dargestellt. Die Polizei soll aber hier zum Vollstrecker vor einem Gerichtsbeschluss (kann wohl Wochen oder gar Monate dauern) werden. Die Polizei fällt also aus einem rein subjektiven Eindruck ein "Urteil", welches bis zu einem Gerichtsbeschluss gilt. Bei offensichlicher Gefahr im Verzug mag dies durchaus noch OK sein. Mehrere Grundrechte Aufgrund einer bloßen Behauptung für Wochen oder gar Monate zu entziehen, ist höchst bedenklich. Hier verwisscht sich die Gewaltenteilung zwischen Exikutive und Judikative und damit wird die Polizei zu einer juristischen Vorinstanz. Nebenbei wird der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung ausgehebelt. Dieser Rechtsgrundsatz steht aber selbst den schlimmsten Schwerverbrechern zu.

Sven

Gesetzentwurf Gewaltschutzgesetz


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