Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Haben wir zuviel Gleichberechtigung?

Gast, Wednesday, 29.06.2005, 11:50 (vor 6891 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Haben wir zuviel Gleichberechtigung? von Conny am 28. Juni 2005 11:32:

das mit der gleichberechtigung der frau hat sich doch schon verselbständigt. das zugehörige amt muß doch auch was tun und von daher werden die immer neue rechte für die frau finden. da ein recht auch (oft? immer?) eine pflicht ergibt, trägt die pflicht der mann. es wäre gut, wenn es in der politik zumindest einen männerbeauftragten gäbe, der dieser entwicklung mal gegensteuert.
Conny

Hallo Conny,
hier ein paar Links dazu:

http://www.maennerbeauftragter.de/

hier hat's mal jemand versucht: http://www.maenner-und-scheidung.de/m&s-std/stade1.htm

Diese Seite ist auch interessant: http://www.manndat.de/kosten.rtf

- Frauenbeauftragte

Die Daten sind entnommen aus der Drucksache 13/1772 vom 11.02.03 des Landtages von Baden-Württemberg. Es handelt sich um eine Stellungnahme des Sozialministeriums auf einen Antrag einer SPD-Abgeordneten. Das Dokument wurde dem Link
"http://www3.landtag-bw.de/wP13/Drucksachen/1000/13_1772_d.pdf" entnommen.

Zahl der Frauenbeauftragten (FB) und Gleichstellungsbeauftragten (GB)

Baden-Württemberg: 44 FB
Bayern: 103 GB
Brandenburg: 182 GB
Hessen: 80 FB
Mecklenburg-Vorpommern: 37 GB
Niedersachen: 193 FB
Nordrhein-Westfalen: 375 GB
Rheinland-Pfalz: 49 GB
Saarland: 19 FB
Sachsen: 45 GB
Sachsen-Anhalt: 45 GB
Schleswig-Holstein: 66 FB
Thüringen: 31 GB

Summe: 1269

Bremen, Hamburg und Berlin haben keine speziellen FB´s. Von den 44 FB in Baden-Württemberg sind 39 hauptamtlich. Davon sind 15 vollzeitbeschäftigt. Von den teilzeitbeschäftigten ist eine Stelle zu 25%, 4 Stellen 75% und der Rest 50% besetzt. Daraus ergibt sich ein Korrelationsfaktor von 27,75, d.h. hinter den 44 Stellen verbergen sich 27,75 hauptamtliche Vollzeitstellen. Das wären also insgesamt:
1269 * 27,75 / 44 = 800

Um die Kosten zu berechnen, wird die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zum Landesgebührengesetz" (VwVLGebG) vom 01.12.1997, zuletzt geändert am 31.05.2001 von Baden-Württemberg zugrunde gelegt. Danach sind für Berechnung einer Rahmengebühr die Personalkosten und die Sachkosten (Raum- und sonstige Verwaltungskosten) zu berücksichtigen.

Ich weiß nicht, wie die GB und FB eingruppiert sind. Um eine grobe Abschätzung der Kosten vornehmen zu können, gehe ich von den Personalkosten im Mittel von mittlerem und gehobenen Dienst (bzw. vergleichbaren Angestellten) aus. Das wären aktuell, je nach Behörde, etwa 42 Euro pro Stunde. Die Sachkosten betragen etwa 3,60 Euro pro Stunde. In der Summe also ungefähr 45 Euro pro Stunde.

In Baden-Württemberg arbeiten Beamte zur Zeit 41 Stunden pro Woche, Angestellte 38,5 h pro Woche. In anderen Bundesländern wird es ähnlich sein. Ich weiß nicht, wie der Anteil von Beamtinnen und Angestellten ist. Für die grobe Schätzung nehmen wir einfach 40h pro Woche:

52 Wochen * 40Stunden ergibt 2080 Jahresstunden

2080 Jahresstunden * 45 Euro pro Stunde * 800 Vollzeit FB´s ergibt: 74.880.000 Euro

Das Ergebnis ist, wie gesagt, nur geschätzt, aber es kommt hier in erster Linie auf die Größenordnung an.

Damit haben wir insgesamt als Kosten für Frauenförderung nach bisherigen Info-Quellen:

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: 74,9 Mio Euro

Die Fördermittel für diese Maßnahmen ergeben sich aus dem Beschäftigungspolitischen Aktionsplan 2002 S. 75:

- Gleichstellung von Mann und Frau 11,2 Mio. Euro
- Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre 30,8 Mio Euro
- Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung 6,2 Mio Euro
- Insges 48,2 Mio Euro

sowie aus der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen" vom 20.12.2002 S. 17 wie folgt:

- 1,1Mrd. in 6 Jahren bis 2006 = pro Jahr: 183 Mio Euro

Summe 306,1 Mio Euro

das heißt größenordnungsmäßig rund 300 Mio Euro


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